Aktuelles aus dem Rathaus




Hier finden Sie aktuelle Neuigkeiten und amtliche Bekanntmachungen aus der Samtgemeinde Ahlden.


    Anträge für akute Hochwasserhilfen können jetzt gestellt werden


    Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist am 24.01.2024 die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten.

    Die Anträge können von jetzt an bis zum 22. März 2024 beim Heidekreis gestellt werden. Bei der Kreisverwaltung und in den Samtgemeindeverwaltungen von Ahlden, Rethem und Schwarmstedt werden die entsprechenden Formulare bereitgestellt.

    Aktuelle Informationen sind auf der Homepage des Heidekreises zu finden: https://www.heidekreis.de

    Der Antrag kann auch online unter folgendem Link gestellt werden:

    https://openkreishaus.heidekreis.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/231504/show

    Wichtig: Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.

    Weitere Infos finden Sie auch auf der Internet-Seite der Landesregierung: https://www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser-227113.html, s. unter FAQ.


    Folgendes Dokument steht zum Download bereit: Presseinformation - PDF


                                     


      Das Hochwasser ist weiter auf dem Rückmarsch. Somit wurden weitere Straßen für den Verkehr freigegeben:

      Die Bundesstraße 214 zwischen Schwarmstedt und Norddrebber ist wieder befahrbar. 

      Auch die Landdesstraßen 190 bei Essel und die 191 zwischen Ahlden und Hodenhagen sind ebenfalls ab sofort befahrbar.

      Die L 191 zwischen Ahlden und Büchten ist für den Verkehr bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Kraftomnibusse freigegeben.

      Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr dankt allen Verkehrsteilnehmern für ihre Rücksichtnahme und ihr Verständnis.

                                          

      Liebe Bewohnerinnen und Bewohner des Aller-Leine-Tals, Vereine, Institutionen und Interessierte,

      das Aller-Leine-Tal hat rund 2 Millionen Euro LEADER-Fördermittel für Projekte zur Verfügung. Welche Projekte Sie mithilfe der Förderung umsetzen könnten, möchten wir Ihnen gerne an einem der Infoabende am 20., 21. und 29. November näherbringen (siehe Anhang).

      Projektträger von bereits umgesetzten Projekten werden von ihren Erfahrungen berichten; zudem werden wir über die Förderbedingungen informieren und Ihre Fragen beantworten.

      Wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung und hoffen, möglichst viele von Ihnen begrüßen zu dürfen.

      Leiten Sie die beigefügte Einladung gerne an Vereinsmitglieder, Nachbarn sowie Familie, Freunde und Bekannte weiter und posten Sie ihn gerne in Ihrem WhatsApp-Status oder auf Social Media!


                      

       Folgende Dokumente stehen zum Download bereit:


      Ehepaare aus dem Bereich der Samtgemeinde Ahlden, die im Kalenderjahr 2024 ihr 50-, 60-, 65- oder 70-jähriges Ehejubiläum begehen sowie Altersjubilare, die das 100. oder jedes weitere Lebensjahr vollenden, sollen wie bisher mit einer Ehrengabe bedacht werden. 

      Die Verwaltung bittet daher die in Betracht kommenden Jubilare, bis zum 19. Oktober 2023 bei der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, Zimmer OG 1, vorzusprechen und dabei die Heirats- bzw. Geburtsurkunde vorzulegen. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird um vorherige Terminabsprache (Telefon 05164 9707712) gebeten.

      Selbstverständlich kann die Anmeldung auch durch Familienangehörige erfolgen.


        Das Verfahren zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in der Zeit vom 25.09.2023 bis 28.10.2023. Gleichtzeitig werden die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.

        Die Bekanntmachung zum Verfahren kann hier eingesehen werden: 

                                                     Bekanntmachung vom 14.09.2023

         Ferner steht folgendes Dokument dazu zur Verfügung:

                                                     Pressemitteilung vom 12.09.2023

                                            

          Pressemitteilung


          Reinigung der Schmutzwasserkanalisation in der Samtgemeinde Ahlden


          Die Schmutzwasserkanalisation in der Samtgemeinde Ahlden wird ab dem 05.06.2023 in Ahlden (Aller), Eilte und Grethem im Hochdruckstrahlverfahren gereinigt. Dies geschieht mit einem kombinierten Saug- und Spülwagen.

          Im Zuge der Reinigung kann es zu Geruchsbildungen und/oder ungewöhnlichen Geräuschentwicklungen kommen.

          Grundstückeigentümer sollten darauf achten, dass ihre Grundstücksentwässerungsanlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 1986) entspricht. Neben einer ausreichend dimensionierten Zwangsentlüftung sollte insbesondere bei Räumen unterhalb der Straßenoberfläche eine gewartete Rückstausicherung vorhanden sein. Bei fehlenden oder mangelhaften Lüftungs- oder Rückstausystemen kann Schmutzwasser eindringen und Geruchsverschlüsse können leergesaugt oder leergedrückt werden. In der Folge können unangenehme Gerüche oder auch Schäden entstehen.

          Der Deckel des Hausanschlussrevisionsschachtes sollte Lüftungsöffnungen haben.

          Die Samtgemeinde bittet alle Einwohner, auf Feuchttücher zu verzichten bzw. diese nicht in der Toilette zu entsorgen.

          Desinfektionstücher, Feuchttücher, Textilien und Damenhygieneartikel gehören nicht in die Toilette, da dadurch Verstopfungen entstehen können.                


          -Urlaubszeit ist Reisezeit-

          Rechtzeitig vor dem Urlaub Ausweisdokumente prüfen

          Die Reisezeit steht bald wieder vor der Tür. Da es immer wieder vorkommt, dass Urlaubs- und Tagesreisende erst kurz            vor Abreise feststellen, dass ihre Ausweise oder Pässe abgelaufen sind, möchten wir Sie daran erinnern, Ihre Ausweis- und Passpapiere rechtzeitig auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. 

          Bitte berücksichtigen Sie, dass Personalausweise und Reisepässe nicht verlängert werden können und die Bearbeitungszeit für eine Neubeantragung bei ca. 2 bis 4 Wochen liegt.

          Die Kinderreisepässe werden innerhalb von 1 bis 3 Tagen ausgestellt. 

          Damit Sie pünktlich zur Urlaubszeit im Besitz gültiger Ausweise und Pässe sind, empfehlen wir Ihnen die                                  rechtzeitige Beantragung Ihrer Ausweise und Pässe.

          Zur Beantragung eines Personalausweises bzw. eines Reise- und Kinderreisepasses bringen Sie bitte folgendes mit:

          •          ein biometrisches Passfoto für den Personalausweis, Reise- und Kinderreisepass
          •          den bisherigen Personalausweis oder Reisepass
          •          der Antrag ist persönlich zu stellen, da auf dem Antragsformular die eigenhändige Unterschrift zu leisten ist und der               Fingerabdruck notwendig ist
          •          eine Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten ist bei der Beantragung eines Personalausweises unter 16                Jahren und bei einem Reisepass unter 18 Jahren notwendig
          •          der Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Erziehungsberechtigten

          Es wird gebeten, Ihre Ausweispapiere auf deren Gültigkeit hin zu überprüfen und, falls notwendig, rechtzeitig                        neue Ausweispapiere zu beantragen. Aktuelle Länderinformationen und Einreisebestimmungen finden sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de). Verbindliche und aktuelle Informationen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der betreffenden Länder erteilen.                   


          Das Jobcenter bietet Bürgerinnen und Bürger                                            ab sofort die Möglichkeit der Online-Beantragung


          Die digitale Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Verwaltung ist in den vergangenen Jahren immer mehr gewachsen. Auch das Angebot an Online-Verwaltungsleistungen für die Bürgerinnen und Bürger im Heidekreis wächst stetig. Seit Anfang Mai 2023 bietet der Heidekreis den Erstantrag auf Bürgergeld online an. Das Bürgergeld ist eine Leistung für erwerbsfähige Menschen und ihre Familien, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können.

          Hiermit möchte das Jobcenter Heidekreis einen weiteren und vor allem datensicheren Kommunikationskanal für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialämtern ermöglichen. „Die Bürgerinnen und Bürger können den Antrag bequem von ihren mobilen Endgeräten ausfüllen und dieser wird dann direkt ins Fachverfahren inklusive Datenübernahme übertragen. Für beide Seiten ein Gewinn“, so Michael Gerken, Fachver-fahrensadministrator des Heidekreises und der kreisangehörigen Kommunen.

          Seit 2020 steht den Bürgerinnen und Bürgern im Heidekreis die Möglichkeit offen, über das virtuelle Kreishaus „Open Kreishaus“ mit der Kreisverwaltung in Kontakt zu treten. Dieses Online-Angebot ist wichtiges Element bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Online-Portale erlauben es Bürgerinnen und Bürgern, sich bei ihrer Verwaltung zu registrieren und Online-Angebote zu nutzen. Der digitale Draht in die Verwaltung lohnt sich dabei für beide Seiten. Porto, Postläufe, Druck- und Kopierkosten können neben Wartezeiten vor Ort sowie Fahrtwegen eingespart werden. Das virtuelle Kreishaus des Heidekreises ist über die Homepage des Heidekreises oder unter https://openkreishaus.heidekreis.de zu erreichen.                               


          Grundsteuer: Ohne geht es nicht! Lassen Sie sich nicht verunsichern. 

          Anlässlich der am 31. Januar 2023 ausgelaufenden Frist zur Abgabe der Grundsteuerklärung hat die Aufmerksamkeit für dieses wichtige Thema nochmals zugenommen. 

          Viele Bürgerinnen und Bürger haben bereits Feststellungsbescheide ihrer Finanzämter erhalten und sind in Sorge, künftig höhere Abgaben leisten zu müssen. 

          Der NSGB-Kreisverband Heidekreis sorgt für Aufklärung: „In der öffentlichen Debatte wird derzeit viel durcheinandergebracht. Die Grundsteuerreform ist keine versteckte Steuererhöhung. Die Reform darf nicht dazu führen, dass die Grundsteuer als solche infrage gestellt wird. Mit ihr werden bedeutsame Aufgaben und Einrichtungen vor Ort erst möglich.“, erklärt Kreisgeschäftsführer Carlos Brunkhorst. 

          Aus gemeindlicher Sicht ist nachvollziehbar, dass die Grundsteuerreform einige Menschen verunsichert.

          Zum besseren Verständnis hat der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund 

          eine Pressemitteilung, nebst Schaubildern zu dem Thema erarbeitet.                               


          Planfeststellungsverfahren Wehr Hademstorf

          Stellungnahmen und Einwendungen müssen bis zum 20.Februar  bei der Wasserstraßen- und Schiffahrtsverwaltung vorliegen  

          Hademstorf: 

          Nur noch wenige Tage Zeit bleibt Betroffenen, Bürgerinnen und Bürgern und Gemeinden, um in dem von der Wasserstraßen – und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durchgeführten Planfeststellungsverfahren Stellung zu beziehen und eigene Rechte wahrzunehmen. Am 20. Februar 2023 müssen dort die Stellungnahmen / Einwendungen eingegangen sein.  Geplant ist der Neubau eines Raugerinnes als Ersatz für das Wehr Hademstorf.

          Zu einer öffentlichen Versammlung hatten  die SG Schwarmstedt (Samtgemeindebürgermeister Björn Gehrs), die Samtgemeinde Ahlden (Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann u. Allg. Vertreter Hans-Jürgen Galler),  Ulrike Wiechmann-Wrede (Bürgermeisterin Gemeinde Hademstorf), Claudia Schiesgeries (Bürgermeisterin Gemeinde Schwarmstedt) und Bernd Block (Bürgermeister Gemeinde Essel) öffentlich eingeladen.
          An dieser Veranstaltung am 7. Februar in Hademstorf nahmen über 150 interessierte Bürgerinnen und Bürger und Interessensvertreter teil. In der Diskussion wurde deutlich, dass  es zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen gilt, wie z.B. Auswirkungen auf die Aller, Schifffahrt, Grundwasser in den anliegenden Gemeinden, Landwirtschaft, Wälder, Naturschutz, Energiegewinnung oder auch touristische Aspekte, wie z.B. Wegeverbindungen.

          Die von Frau Wiechmann-Wrede (Bürgermeisterin Hademstorf) zusammengestellte Präsentation finden Sie hier zum Download. 

          Ein Muster für Ihre Stellungnahme / Einwendung – das auch auf der Infoveranstaltung verteilt wurde -  finden Sie hier zum Download. !Muster Einwendungen Hademstorf! . Bitte schreiben Sie Ihre individuelle Stellungnahme / Bedenken. Nur wenn dies jetzt und rechtzeitig erfolgt können Bürger Ihre Rechte im Planverfahren wahrnehmen. 

          Zusätzlich können Sie die von der Gemeinde Hademstorf bereitgestellte Unterschriftenliste nutzen.

                       Spätestens am 20.02.2023 muss der Posteingang bei der Generaldirektion 

                       Wasserstraßen und Schifffahrt / Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde, 

                           Am Waterlooplatz 5, 30168 Hannover erfolgen. Danach ist es zu spät!


            !Muster  Einwendungen Hademstorf!


            Informationen der Wasserstraßen – und Schifffahrtsverwaltung zum Planfeststellungsverfahren sind unter www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/300_Aller_Wehr_Hademstorf.html abrufbar

            Weitere Informationen finden SIe hier.


            Zuschuss für die Katzenkastration 

             

            Verantwortungsvolle Katzenbesitzer(innen), die einer ungeregelten Vermehrung ihrer Katzen vorbeugen möchten und ihren Wohnsitz in der Samtgemeinde Ahlden haben, erhalten seit dem 01.01.2023 von der Samtgemeinde Ahlden auf Antrag einen Zuschuss von 20,00 € für die Kastration eines Katers und 30,00 € für die Kastration einer Katze.

            Der Zuschuss wird nach Vorlage der Tierarztrechnung (im Original) im Ordnungsamt auf ein Konto der Tierhalterin oder des Tierhalters überwiesen. 

             

            Aufgepasst beim Feuerwerk!

             

            Städte- und Gemeindebund: Nur zugelassenes Feuerwerk verwenden, Rücksicht nehmen und örtliche Verbote beachten!

             

            In diesem Jahr dürfen vom 29. bis 31. Dezember 2021 Feuerwerksartikel verkauft werden. Das Abbrennen von Feuerwerk vor dem Jahreswechsel und in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern, sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (Reet- und Fachwerkhäusern, Tanklagern oder -stellen) ist grundsätzlich verboten, darauf weist der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hin.

            Besondere Rücksichtnahme ist auch in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von sogenannten „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten. „Wir bitten darum, Rücksicht auf Menschen und Tiere zu nehmen und empfehlen, vor Ort auf Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden und der Feuerwehren über örtliche Verbotszonen zu achten“ erklärte Thorsten Bullerdiek, Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes.

             

            „Wer knallt, haftet im Übrigen für entstandene Schäden! Ebenso muss jede/r hinterher ihren/seinen Müll wieder mitnehmen. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen „Benannten Stelle“ und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann zudem nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

             

            Der Städte- und Gemeindebund bittet daher um Beachtung folgender Hinweise:

             

            1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.

             

            2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.

             

            3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.

             

            4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.

             

            5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.

             

            6. "Blindgänger" nicht erneut zünden.

             

            7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.

             

            8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

             

            9. Halten Sie die örtlichen Verbote ein und achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern.

             

            10. Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.


            Gewerbeentwicklung Hodenhagen/ B-Plan 41

            „2. Erweiterung – Gewerbegebiet Nord“


            Hodenhagen

            Der bei Unternehmen begehrte Wirtschaftsstandort Hodenhagen entwickelt sich weiter. 

            Nachdem in den letzten Jahren sechs vor allem größere  Ansiedlungen namhafter Betriebe im GE Hodenhagen Nord erfolgreich realisiert wurden und hierdurch viele Arbeitsplätze neu geschaffen werden konnten, möchte die Gemeinde Hodenhagen diese  

            äußerst erfolgreiche Ansiedlungspolitik der letzten Jahre nun fortsetzen.
            Jetzt soll der B-Plan Nr. 41 „2. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“, der die letzte der große Potentialfläche mit einer Größe von ca. 20 ha umfasst und für den es bereits einen konkreten Investor gibt, in die frühzeitige Beteiligung gem. Baugesetzbuch       geben. Die Besonderheit: Ein Produktionsbetrieb will sich in Hodenhagen ansiedeln.

            Neben einer ganzheitlichen Betrachtung des Gewerbestandorts  möchten Gemeinde und Investor vor allem dieses außergewöhnliche Projekt  im Rahmen einer Informationsveranstaltung den Bürgerinnen und Bürgern vorstellen.

            Die Veranstaltung findet am Freitag, den  09.12.2022 um 19.00 Uhr in der Aller-Meiße-Halle in Hodenhagen statt und wird von Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann moderiert.


            Wirtschaftsförderung Heidekreis 

            Fördermittel-Beratung via Zoom
            Sprechtag am 13. Dezember 2022 / Anmeldung bis zum 02. Dezember 2022


            Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Heidekreis bietet gemeinsam mit der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen („NBank“) einen weiteren Beratungstag zu öffentlichen Fördermitteln an.

            Unternehmer sowie Gründer haben hierdurch die Möglichkeit, ihr Vorhaben in einem persönlichen Einzelgespräch  mit Beratern der „NBank“ vorzustellen und Fragen rund um Förderprogramme, Finanzierungswege und die erforderlichen Antragsunterlagen zu klären.
            Informiert wird über aktuelle Programme wie zum Beispiel aus den Bereichen Investition, Innovation, Digitalisierung, Qualifikation, Energie und Umwelt sowie Gründung.


            Die Beratung beim Sprechtag kann kostenfrei in Anspruch genommen werden und wird am      13. Dezember zwischen 9.30 und 14.30 Uhr digital via Zoom angeboten.


            Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich. 

            Für weitere Informationen und eine Anmeldungen bis zum 02. Dezember steht Christina Reissmann von der Fachgruppe Kreisentwicklung und Wirtschaft des Heidekreises telefonisch
            unter (05191) 970673 oder per E-Mail unter  gern zur Verfügung.

            Heidekreis - Fördermittel-Beratung für Unternehmen
            Heidekreis - Links für Existenzgründerinnen und Existenzgründer






            Das Rathaus der Samtgemeinde Ahlden 

            bleibt am Freitag, den 18.11.2022,

                 aufgrund einer betrieblichen                                                     Veranstaltung geschlossen.

             

            Samtgemeinde Ahlden

            Der Samtgemeindebürgermeister

            gez. Niemann




            Konkrete Maßnahmen sollen Bahn verlässlicher machen /

            Bürgermeister im Dialog mit dem Betreiber Start



            Bürgermeister und Bahnbetreiber vereinbaren einen regelmäßigen weiteren Austausch, um das Thema voranzubringen. zu einem späteren Zeitpunkt soll auch die LNVG eingeladen werden, die neben dem Betreiber in der Verantwortung steht.

             

            Schwarmstedt. Das Thema Bahn bewegt auch alle hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Heidekreis derzeit besonders: In den Rathäusern kommen viele Rückmeldungen von betroffenen Fahrgästen über Zugverspätungen und Ausfälle an. Auf Einladung von Schwarmstedts Samtgemeindebürgermeister Björn Gehrs trafen sich nun Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit Mathias Hoff, dem Leiter des Bahnbetreibers Start Niedersachsen Mitte, um diese Rückmeldungen, die derzeitige Situation und insbesondere den Ausblick und Verbesserungsmöglichkeiten zu erörtern. 

             

            Der jetzige Zustand wird von allen Beteiligten als unbefriedigend angesehen.  So fehlen beispielsweise in der Vergangenheit Fahrzeuge oder sind defekt. Mit der Nutzung der Werkstatt Hannover-Leinhausen soll schrittweise Verbesserungen erreicht werden, erläutert Hoff. Diese ist seit Juni als neuer zentraler Werkstattstandort in Betrieb und bietet Größen- und Qualifizierungsvorteile.  Züge sollen schneller repariert werden und damit auch die Zahl der Langsteher, die über einen längeren Zeitpunkt nicht zur Verfügung stehen, abgebaut werden. Auch wurden aktuell drei weitere Fahrzeuge von der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) angemietet, um das Angebot zu verbessern. Sorge bereitet allerdings die Beschaffung von fehlenden Bauteilen, bei denen Lieferprobleme auftreten. Auch bei der Personalsituation wurde gehandelt. So werden bereits seit einigen Monaten weitere Mitarbeiter ausgebildet und ein Qualifizierungskurs für Triebwagenführer/innen soll noch in 2022 starten. Auch sind Leih-Triebfahrzeugführer eingesetzt. Engpässe entstehen aber auch auf der Trasse, etwa durch Bauarbeiten im Bahnhof Hannover und Langsamfahrstellen, die von Start nicht beeinflusst werden können, aber auch zu Verspätungen führen. Verbessern soll sich auch das Informationsangebot für Fahrgäste. Ein „Zugradar“ ermöglicht ab Oktober Bahnkunden den genauen Standort ihres Zuges auf einer Karte abzurufen und damit die Reiseplanung zu verbessern.  




                                                                                                  Hodenhagen

              genossenschaftliches Solarprojekt mit  3 MWp auf ca. 25.000 m² Bosch-Hallendach geplant,                                                ausreichend Strom für ca. 1.000 !!! Haushalte

              REALWeg-Genossenschaft um „Corbi“ Schöfinius setzt Photovoltaik-Projekt mit Bürger:innenbeteiligung in und                            für die Samtgemeinde Ahlden um.
              Hierzu findet eine Infoveranstaltung an diesem

                                                                           Montag den 30. Mai 2022  
                                                                           um 19:00 Uhr
                                                                           im Brinkhaus/Brinkweg 10/Hodenhagen,


              Der Projektsteckbrief kann vorab gerne bei  Corbinian Schöfinius abgefragt werden:  

              0163-7558053
              www.realweg.de

              Aktueller Sachstand:
              Der Mietvertrag für das Dach ist unterzeichnet, die Zusage des Netzbetreibers liegt vor,                                                              die Einspeisevergütung durch die Bundesnetzagentur ist festgelegt und das Angebot für die Anlage selbst ist da!!!
              Die Umsetzung als genossenschaftliches Projekt der Regional- und Energiegenossenschaft Aller-Leine-Weser eG (REALWeg) mit den Menschen aus der Region  sorgt dafür, dass ein möglichst großer Teil der Wertschöpfung auch vor Ort bleibt!    


              Weitere Informationen zum Projekt:

                                                                       Die Pressemitteilung 

                                                                       Projektsteckbrief Hodenhagen

                                                                       Satzung REALWeg

                                                                       Präsentation Photovoltaikanlage Hodenhagen 




              Die Verfahren zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung und zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für die 15. und die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen in der Zeit vom 23.05.2022 bis 24.06.2022. 

              Die Unterlagen zu den Verfahren können hier eingesehen werden:

              - 15.Änderung Serengeti_Park Stllplatzanlage
              - 22.Änderung 2.Erweiterung „Gewerbegebiet Nord“ in der Gemeinde Hodenhagen



              Wanderausstellung "KlimaEinFluss" in der Hochwasserpartnerschaft Aller vom 04. bis 17. Mai 2022 im Brinkhaus Hodenhagen


               Geöffnet montags bis freitags von 14 – 17 Uhr, am 07.05.22 von 10 – 14 Uhr.


               

              Infos unter https://www.uan.de/klimaeinfluss

               

               

              Hochwasser-Aktionstag am Samstag, den 7.5.2022,

              Brinkanlage (Brinkweg 10, 29693 Hodenhagen)

              Das Team des HochwasserKompentenzCentrum aus Köln ist in der Zeit von 10.00-14.00 Uhr mit seinem „Hochwasser-Infomobil“ auf der Brinkhausanlage zu Gast und vermittelt für unsere Bürger*innen konkrete Tipps zur Eigenvorsorge - auch vor Starkregenereignissen - durch Objektschutz und Bauvorsorge und gibt Hinweise für richtiges Verhalten im akuten Hochwasserfall. Eingebettet wird dieses Beratungsangebot in eine umfassende Leistungsshow von THW und Feuerwehr der SG Ahlden mit Vorführung von speziellem und technischem Großgerät nebst Wasserrettung.

              Gegen 11 Uhr ist als weiteres Highlight ein Hochwasserszenario zu bewältigen, in dem durch das Aufschichten von zuvor zu füllenden Sandsäcken gegen stetig steigendes Wasser unter Realbedingungen angearbeitet werden muss.

              Persönliches „Mitmachen“ an der „Wasserfront“ ist ausdrücklich erwünscht!

              Für das leibliche Wohl ist durch die Ortswehr Hodenhagen gesorgt.

               

               

               

               

              Expertenforum rund um das Thema „Wasser“

              Freitag, den 6. Mai 2022, 18:30 – 21:00 Uhr

              Gemeindehaus Ahlden, Große Str. 6 29693 Ahlden (Aller)

               

              Vier ausgewiesene Expert*innen werden im Rahmen von Kurzimpulsen beleuchten, welche gravierenden Auswirkungen der Klimawandel auf Hochwasser- u. Starkregenereignisse auch in unserer Region für uns Menschen und die Natur haben wird. 

               

              Hier ist das detaillierte Programm zu finden:

              https://www.uan.de/fileadmin/UAN/Dokumente/Aktuelles/2022-05-06_Wanderausstellung_3._Veranstaltung.pdf

               



              Befragungen auch in unserer Samtgemeinde Ahlden

               

              Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung werden 1 % aller Haushalte befragt.

              Die Erhebung wird durch vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) ausgewählte Erhebungsbeauftragte durchgeführt. Sie haben einen amtlichen Ausweis, wurden in ihre Aufgaben eingewiesen und sind über alle Angaben die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie führen die Erhebungsbeauftragten nach vorheriger Ankündigung die Interviews überwiegend telefonisch durch. Aufgrund umfangreicher technischer Veränderungen erfolgt zudem mittlerweile ein großer Teil der Befragungen schriftlich per Post oder online durch das LSN.

              Nach einer Stichprobenauswahl vom Bundesamt, finden die Mikrozensus-Haushaltsbefragungen 2022 auch in unserer Samtgemeinde in verschiedenen Monaten statt. Nach Mitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) werden in der Samtgemeinde Ahlden in den nachstehend genannten Straßen Haushaltsbefragungen durchgeführt:


              Grethem, Gartenweg

              Hodenhagen, Kampsunder

              Hademstorf, Wochenendgebiet Forstgrund

              Hodenhagen, Lönsring

                                  

              Darüber hinaus gibt das LSN folgende weitere Erklärungen zur Mikrozensuserhebung:

               

              Bedeutung des Mikrozensus

              Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Sie dienen der Erkenntnis über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung, so zum Beispiel der Erkenntnis von sozialen Problemen in ihrer zahlenmäßigen Bedeutung. Diese Kenntnisse sind Voraussetzung für eine effektive Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen (z. B. Kinder, Kranke Erwerbslose u. a. m.).

               

              Was wird gefragt

              Gefragt werden im Wesentlichen allgemeine Angaben (z. B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit und einer evtl. Arbeitssuche, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, Angaben zur Wohnsituation sowie schließlich Angaben zum Lebensunterhalt.

               

               Wie wird ausgewählt

              Für diese Befragung werden in jedem Jahr nach einem mathematischen Zufallsverfahren 1 % aller Wohnungen in Deutschland ausgewählt. Dieses Zufallsprinzip bei der Auswahl ist entscheidend dafür, dass aus den Angaben von nur 1 % Bevölkerung auf die für die gesamte Bevölkerung zutreffenden Verhältnisse geschlossen werden kann. Stichprobenergebnisse sind aber nur dann zulässig, wenn die Auswahlanordnung genau eingehalten wird; so kann Ihr Haushalt nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden: Ihre Mitarbeit ist erforderlich. Eine einmal ausgewählte Wohnung bleibt normalerweise 4 Jahre nacheinander in der Stichprobe. Wer während dieses Zeitraums dort wohnt, ist nach dem Mikrozensusgesetz verpflichtet, die im Gesetz bestimmten Angaben zu machen.


              Keine Befreiung von der Auskunftspflicht

              Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Befreiung von der Auskunftspflicht grundsätzlich nicht möglich ist.


              Pflicht zur Geheimhaltung, Daten ausschließlich Rohmaterial für die Hochrechnung

              Dieser Auskunftspflicht steht die unbedingte Geheimhaltungspflicht Ihrer Angaben seitens der amtlichen Statistik gegenüber. Sobald die erforderlichen Angaben im Statistischen Landesamt  vollständig und richtig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet; insofern kann auf Angaben des Vorjahres  nicht zurückgegriffen werden. In die Aufbereitung der Daten gehen – vollkommen anonym – nur noch die von Ihnen gemachten Angaben ein. Diese sind unverzichtbares „Rohmaterial“ zur Ermittlung der hochgerechneten Ergebnisse. Aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft und damit auf die vom jeweiligen Bürger gemachten Angaben mehr möglich.


              Es kommt auf jede Auskunft an, auch auf die der älteren Mitbürger

              Bei dem geringen Stichprobenumfang kommt es auf jede Auskunft an, auch auf die Angaben der älteren Menschen, wenn die hochgerechneten Ergebnisse die wahren Verhältnisse in der Bevölkerung widerspiegeln sollen. Bei nicht mehr Erwerbstätigen, besonders bei älteren Personen, fallen umfangreiche Fragenblöcke weg, z. B. der Fragenblock über eine gegenwärtige Erwerbstätigkeit und der über die Arbeitssuche. Zur Erleichterung der Beantwortung der Fragen wird die Erhebung durch ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte mit einem Laptop unterstützt.

               

              Wir bitten Sie daher, die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten bei Ihrer Arbeit zu unterstützen und die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten,



              Die Samtgemeinde Ahlden bietet für Einwohner und Einwohnerinnen der Samtgemeinde Ahlden, ab dem 10.01.2022, eine Hilfe beim Ausfüllen von Rentenanträgen an. Dieses freiwillige und zusätzliche Angebot beinhaltet keine Rechtsberatung in Rentenangelegenheiten, sondern soll lediglich eine Unterstützung bei der Rentenantragstellung darstellen. Die Rentenantragstellung soll dabei vorrangig elektronisch erfolgen.  Das Angebot wird nach Terminvereinbarung immer montags stattfinden und durch Frau Hemme in den Räumlichkeiten des Rathauses der Samtgemeinde Ahlden vorgehalten. Interessierte wenden sich bitte per Mail an . Termine können gern auch telefonisch unter der Telefonnummer 05164/9707-723 vereinbart werden.

                     



                                                                            Die Einrichtungen der Samtgemeinde Ahlden 

                                                                                  bleiben am 24. und 31. Dezember 2021

                                                                                                           geschlossen.

               



              Johanniter-Testzentrum kommenden Mittwoch wieder geöffnet   +
              Christmas-Impfboosting am Freitag Nachmittag, Serengetipark untertützt die Impfaktion


              ab Mittwoch, den  15.12.2021  wieder kostenlose Schnelltests in der Aller-Meiße-Halle / 
              Termine telefonisch oder online möglich

              Freitag, den 17.12.2021, Impftermin in der Aller-Meiße-Halle, Jahreskarten des Serengetiparks zu gewinnen

              Hodenhagen. Ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie ist das Testen. Jede frühzeitig erkannte Infektion trägt dazu bei, das Virus einzudämmen.
               „Wir freuen uns, dass wir die Bevölkerung in der Corona-Zeit bis auf Weiteres weiter unterstützen können“, sagt Marc Nieber, Mitglied der Dienststellenleitung der Johanniter in Schwarmstedt, die das Hodenhagener Testzentrum ab kommendem Mittwoch wieder montags bis freitags vorerst in der Zeit von 10 bis 14 Uhr betreiben. Die Gemeinde stellt hierfür extra das „Rondell“  der Aller-Meiße-Halle zur Verfügung.
              Testtermine können telefonisch unter 0800-0019214 oder online unter www.johanniter.de/schnelltest-nb vereinbart werden.

              „Impfen und auch Boostern“ ist das Gebot der Zeit, so Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann, der explicit auf den vorweihnachtlichen Impftermin am kommenden Freitag, den 17. Dezember in der Zeit von 14 bis 20 Uhr hinweist und  der in der Aller-Meiße-Halle/Volksloh 5 in Hodenhagen stattfindet.
              Auch der Serengeti-Park unterstützt diese  Impfaktion mit einer Verlosung. Alle,  egal ob Erst-, Zweit- oder Booster-Impfung, können an einer  Verlosungsaktion vor Ort teilnehmen und eine von insgesamt fünf Jahreskarten für den Park gewinnen.  "Nur gemeinsam bleiben wir gesund! Mit der Impfung schützen wir uns und unsere Mitmenschen und leisten einen zentralen Beitrag in der Bekämpfung der Pandemie.", erklärt der Inhaber des Serengeti-Parks, Dr. Fabrizio Sepe. "Wir als Unternehmen, sorgen uns nicht nur um unsere Mitarbeiter, sondern auch um alle unsere Mitmenschen. Wir sind zuversichtlich und unterstützen die Aktion, damit die Bürger in unserer Region gesund bleiben! Wir freuen uns von Herzen, die Gewinner der Jahreskarten ab dem 2. April 2022 wieder zu einem sicheren Safari-Abenteuer bei uns im Park begrüßen zu dürfen!"

              Die Impfungen werden von drei Ärzten über den Heidekreis durch ein Impfteam der Johanniter mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech [U30] oder Moderna [Ü30] = keine Wahlmöglichkeit) durchgeführt, richten sich zunächst an  Personen ab 18 Jahren.
              Für eine Booster-Auffrischungsimpfung sollten möglichst 6 Monate vergangen sein. Eine Ausnahme gilt bei Erstimpfungen mit dem Vakzin des Herstellers Johnson&Johnson; hier kann bereits nach 4 Wochen „geboostert“ werden.
              Leider ist eine Terminvereinbarung nicht möglich, sodass Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden können.
              Der Endzeitpunkt von 20 Uhr stellt nur einen Rahmen dar und kann sich je nach verfügbarer Impfstoffmenge immer verschieben bzw. verkürzen. Leider ist der  Impfstoff pro Impfaktion  derzeit auf 200 Impfungen begrenzt, sodass bei großer Nachfrage die Impfaktion eher beendet sein kann.
              Einen Anspruch auf Impfungen zu einer bestimmten Uhrzeit gibt es nicht.

              Mitzubringen sind  Personalausweis, -soweit vorhanden- der Impfpass und ein Kugelschreiber.




              Presseinfo Samtgemeinde Ahlden 
              „Zugang zum Rathaus / Terminabstimmung erforderlich“ 

              Aufgrund der Entwicklung der pandemischen Lage wird  nun auch in der Samtgemeinde Ahlden der freie Zugang in die Rathausverwaltung ab Montag, den 06.12.2021 leider nicht mehr möglich sein, die  Eingangstür des Rathauses ist dann grundsätzlich für den Besucherverkehr geschlossen.

              Selbstverständlich werden alle  bisherigen Verwaltungsdienstleistungen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Samtgemeindeverwaltung vollumfänglich weiter angeboten; wir bitten jedoch erneut darum, vorab einen Termin per Telefon oder E-Mail beim jeweiligen Ansprechpartner zu vereinbaren. 

              Bürgerbüro         Telefon (05164 9707-70) oder
              Sozialamt            05164 9707-720 oder  

              Kontaktdaten der Besucher des Rathauses werden weiterhin erfasst. Besucher werden gebeten, dies möglichst digital über die Luca App oder die Corona-Warn App vorzunehmen und sich eine der beiden Apps vor dem Rathausbesuch zu installieren. Alternativ ist das Ausfüllen eines Kontaktbogens vor Ort im Ausnahmefall selbstverständlich auch weiterhin möglich. 

              Eine Zutrittsbeschränkung auf Besucher mit 3G-Nachweis (Genesen, Geimpft, Getestet) ist aktuell nicht vorgesehen.
              Die Möglichkeiten zur Wiedereröffnung der Teststation an der Aller-Meiße-Halle in Hodenhagen werden derzeit ausgelotet. 



              Im kommenden Jahr finden bundesweit stichprobenbasierte Haushaltsbefragungen der Bevölkerung für den Zensus 2022 statt. Zur Durchführung dieser Befragungen sucht die Erhebungsstelle des Heidekreises ab sofort ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte. Insgesamt werden etwa 200 Interviewerinnen und Interviewer (m/w/d) benötigt.

              Diese Tätigkeit kann nebenberuflich bei freier Zeiteinteilung ausgeübt werden. Die Interviewtermine sind von Mitte Mai 2022 bis Ende Juli 2022 unter Beachtung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona-Hygienevorschriften vor Ort durchzuführen. Jede Interviewerin und jeder Interviewer befragt etwa 100 Auskunfts-pflichtige. Bevor die Haushalte aufgesucht werden, um die Befragung durchzuführen, werden alle Beauftragten ausführlich geschult und auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses verpflichtet. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird eine attraktive und steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 750,00 Euro gewährt. Bewerben können sich grundsätzlich alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

              Die Erhebungsstelle des Heidekreises nimmt ab sofort Bewerbungen online über das elektronische Bewerbungsportal unter www.heidekreis.de/zensus2022
              entgegen. Auf dieser Seite sind auch weitere Informationen zum Zensus abrufbar. Bei Fragen stehen Mark Oppermann telefonisch unter 05162 970-9370 oder Pascal Stahnsdorff telefonisch unter 05162 970-9371 gern zur Verfügung. Per E-Mail sind beide Personen unter  erreichbar.  

              Ziel des Zensus ist es, die Einwohnerzahlen in Deutschland zu ermitteln sowie zentrale Strukturdaten zu erheben. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Kommunen beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zur Verfügung zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Der Zensus liefert aktuelle Bevölkerungszahlen, Daten zur Demografie wie Alter, Geschlecht oder auch Staatsbürgerschaft sowie Daten zur Wohn- und Wohnungssituation. In erster Linie liefern die Melderegister der Kommunen die Ausgangsdaten. Um die Qualität der Datenbasis zu verbessern, wird in einer Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung, etwa 10 Prozent, zusätzlich durch Erhebungsbeauftragte direkt befragt. Bürgerinnen und Bürger, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften leben, sind über die Melderegister nicht voll-ständig erfasst. Deshalb wird bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohnheimen eine Vollerhebung durchgeführt. In Gemeinschaftsunterkünften ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig. 



              Cinema del Sol 2.0   … incl. HK-Impfmobil      startet am 24. August!!!


              Freiluftkino aufgrund des letztjährigen Erfolgs und auf besonderen Wunsch auch in diesem Jahr auf dem Brinkhausgelände.

              Die Neuauflage 2021, wieder gemeinsam mit dem Brinkverein, der Energieagentur des HK, der Leader-Region ALT  und der avacon ermöglicht,  zeigt das dt. Roadmovie mit Kultpotential „25 km/h“ und wird am Dienstag, den 24. August …nach Sunset gespielt.

              Wie üblich können nur Getestete (Johanniter reaktivieren am Veranstaltungstag 16-20.15 Uhr das Testcenter an der Aller-Meiße-Halle in Hodenhagen), Genesene und Geimpfte (>14 Tage) teilnehmen,  sich frei auf dem vom Brinkverein abgezäunten Gelände bewegen und  das kl. Catering-Angebot des Brinkvereins wahrnehmen.

              Als besonderes zusätzliches Highlight begrüßen wir das Impfmobil des Kreises, mithin ein niederschwelliges Impfangebot in einer arbeitnehmerfreundlichen frühabendlichen Zeit  von 18-21 Uhr. Diese  Impfaktion ohne Anmeldepflicht findet im Brinkhaus mit zwei Impfteams statt.


               



              Das Team:  Verwaltung SG Ahlden  – Johanniter Allertal – Brinkverein Hodenhagen

              * Download Pressetext
              * Download Plakat
              * Download Veranstaltungsplan „Brinkhausgelände“

              Corona - Impf-Aktionstag in Ahlden (kirchliches Gemeindehaus) am 19. Juli 2021

              ortsnah und unkompliziert besteht hier durch ein mobiles Impfteam des Heidekreises die Möglichkeit, sich ohne Termin und erschwerten Zugang impfen zu lassen.

              Kommen Sie einfach
              am Montag, den 19. Juli 2021

              in der Zeit von 9:30 bis 15:00 Uhr

              in das kirchliche Gemeindehaus, Große Straße 4 in Ahlden

              Zwei Impflinien werden  für Sie vorbereitet:

              Eine erste Informationslinie ermöglicht ausgiebige Vor-Ort-Beratung durch eine Impfärztin oder einen Impfarzt.

              Das in Abstimmung mit dem Heidekreis und in Koordination mit der Kirchengemeinde Ahlden  für unsere Samtgemeinde ermöglichte Angebot richtet sich insbesondere an diejenigen Einwohnerinnen und Einwohner, die
              a) nicht so mobil sind ,
              b) das Impfzentrum mit dem ÖPNV nur schwer erreichen können
              und/oder
              c) noch Beratungsbedarf haben, bezüglich einer Impfung noch unentschlossen sind.

              Damit setzt ein Aufsuchen der Impfstelle daher auch keine Impfung voraus.

              Wer im ersten Schritt eine Impfberatung und -aufklärung wahrnehmen möchte, ist zu diesem Termin ebenso herzlich eingeladen.

              Eine zweite Schnell-Impfline soll den Entschlossenen unnötige Wartezeiten ersparen.
              Hier erfolgt das ärztliche Impfgespräch in der üblichen Geschwindigkeit.


              Fazit:
              Nutzen Sie unser niederschwelliges Angebot vor Ort.
              Kommen Sie einfach vorbei, vor allem auch, wenn Sie noch unentschlossen sind bzw. Beratung benötigen.
              An diesem Aktionstag benötigen Sie keine Terminierung. Impfwillige und Menschen mit Informationsbedarf dürfen die Impfstelle direkt anlaufen.

              Nähere Infos:
              https://www.heidekreis.de/desktopdefault.aspx/tabid-248/378_read

              Wer muss einen Antrag stellen?

              Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, und Familien mit Sozialhilfe müssen einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen. Der Antrag auf den Kinderfreizeitbonus ist seit dem 1. Juli 2021 auf der Internetseite der Familienkasse verfügbar. Dort finden sich auch weitere allgemeine Informationen zu Antrag, Anspruch und Auszahlung des Kinderfreizeitbonus.

              Der ausgefüllte Antrag kann zusammen mit entsprechenden Nachweisen darüber, dass das betreffende Kind im August 2021 leistungsberechtigt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII ist beziehungsweise beim Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt wird, entweder per Post direkt an die jeweils zuständige Familienkasse geschickt werden oder per E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse . Antragstellende, die das Kindergeld nicht von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten, müssen außerdem einen Nachweis über die Festsetzung des Kindergeldes für August 2021 beifügen. Die E-Mail-Adresse soll nur für die Übersendung von Anträgen - im besten Fall unter Verwendung des Antragsformulars - verwendet werden.

              Die zuständige Familienkasse finden

              Die zuständige Familienkasse kann dem letzten Kindergeldbescheid entnommen werden. Für den Fall, dass die Antragstellenden ihr Kindergeld nicht von der Familienkasse der BA bekommen oder den Kindergeldbescheid nicht zur Hand haben, ist auf der Internetseite der Dienststellenfinder der BA verlinkt. Über die Eingabe der Postleitzahl kann so die zuständige Familienkasse ermittelt werden.

              Service-Hotline

              Für allgemeine Fragen rund um den Kinderfreizeitbonus steht Beziehenden von Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe seit dem 1. Juli 2021 zudem eine gebührenfreie Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800 455 55 43 zur Verfügung.


              Aufgrund der allgemein stark gesunkenen Inzidenzwerte ist ab dem 01.07.2021 das Rathaus der Samtgemeinde Ahlden zu den allgemeinen Öffnungszeiten wieder frei zugänglich.

              Bis zum 30.06.2021 war und ist das Rathaus coronabedingt grundsätzlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Trotz Pandemie konnten alle Belange der Bürgerinnen und Bürger zu jeder Zeit vollumfänglich ohne Leistungseinschränkung und zumeist auch spontan abgearbeitet werden. 

              Die Erfahrung der letzten 15 Monate hat gezeigt, dass sich durch eine Terminvergabe sowohl für unsere Bürgerinnen und Bürger, wie auch für die Rathausverwaltung erhebliche wechselseitige Vorteile dadurch ergeben, dass sich unsere Mitarbeiter für den jeweiligen Termin entsprechend vorbereiten können und für die Bürgerinnen und Bürger nahezu keine Wartezeiten entstehen. Vorteilhaft ist auch, dass durch Terminvergaben die Besucherströme im Rathaus so gering wie möglich gehalten werden. 

              Wir alle wissen derzeit nicht, inwieweit die Pandemie überwunden ist, Samtgemeindebürgermeister Niemann bittet daher darum, auch ab dem 01.07.2021 möglichst nur mit vorheriger Terminvereinbarung (z.B. 05164/9707-70 für Termine im Bürgerservice) ins Rathaus zu kommen. 

              Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
              montags bis freitags                     von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr,
              montags und dienstags                von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
              sowie donnerstags                        von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

              Das Sozialamt der Samtgemeinde Ahlden bietet hiervon abweichend jeweils dienstags und donnerstags am Vormittag zwischen 8:30 Uhr und 12:30 Uhr eine offene Sprechstunde ohne gesonderte Terminvereinbarung an. Ein Zugang zum Sozialamt ist außerhalb der offenen Sprechzeiten jedoch grundsätzlich nur über Terminvergaben möglich. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der telefonischen Terminvereinbarung (05164/9707-720) um bereits ein erstes Beratungsgespräch führen zu können und eine bestmögliche Vorbereitung auf den persönlichen Gesprächstermin zu ermöglichen.  Selbstverständlich können Sie auch per E-Mail () Kontakt aufnehmen und erhalten zeitnah eine Rückmeldung.

              Kontaktdaten der Besucher des Rathauses werden auch weiterhin erfasst. Besucher werden gebeten, dies möglichst digital über die Luca App oder die Corona-Warn App vorzunehmen und sich eine der beiden Apps vor dem Besuch zu installieren. Alternativ ist das Ausfüllen eines Kontaktbogens vor Ort im Ausnahmefall selbstverständlich auch weiterhin möglich.Aufgrund der allgemein stark gesunkenen Inzidenzwerte ist ab dem 01.07.2021 das Rathaus der Samtgemeinde Ahlden zu den allgemeinen Öffnungszeiten wieder frei zugänglich.



              Für die Kommunalwahlen am 12. September 2021 und 14 Tage später für die Bundestagswahlen am 26. September 2021 werden in den sieben Wahlbezirken der Samtgemeinde Ahlden wieder freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahllokale gesucht.

              Wer Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit hat, kann sich bitte im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Zimmer EG 4, Telefon 05164/9707-727, melden. Gern auch per Mail unter .



              Schon über 500 Einwohner/innen  in der Samtgemeinde Ahlden haben ihre Abstimmungsunterlagen zum "Bürgerentscheid Heidekreis-Klinikum" beantragt. Dies zeigt, wie wichtig diese Abstimmung auch für die Menschen in der Samtgemeinde Ahlden  ist, denn jede Stimme zählt.

              Wer an der Abstimmung per Brief teilnehmen möchte, kann schon jetzt seine Unterlagen anfordern.

              Hierzu stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Auf der Benachrichtigungsschreiben befindet sich ein Antrag, der ausgefüllt an das Rathaus abgeschickt oder in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden kann. Auch im Rathaus kann man schon jetzt seine Abstimmungsunterlagen erhalten. Eine Terminvereinbarung ist unter 05164 9707 70  möglich. 

              Noch einfacher ist es die Abstimmungsunterlagen online anzufordern. Die ist einfach mit dem

                                                                                                 Internetwahlschein 

              möglich. Einfach das Formular online ausfüllen und die Abstimmungsunterlagen per Post erhalten. Sollte man seine Abstimmungsbenachrichtigung zur Hand haben, kann man auch einfach den dort aufgedruckten QR-Code z.B.  mit dem Smartphone einlesen und bequem die Unterlagen beantragen.

              Es gibt also viele Wege, um an der Abstimmung teilzunehmen und einfach an die Unterlagen zu kommen. Neben der Abstimmung per Brief wird am 18. April in der Zeit von 8 bis 18 Uhr auch eine Wahl vor Ort in den Wahllokalen möglich sein.



              Leider müssen wir auch in diesem Jahr die traditionellen Osterfeuer in unserer Samtgemeinde absagen, die durch unsere Feuerwehr immer vorbildlich organisiert werden.

              Wir bedauern sehr, dass damit auch unseren Ortswehren eine wichtige Möglichkeit genommen wird, sich im Rahmen dieser traditionellen und  geselligen Veranstaltung zu präsentieren und gemeinsam mit unseren Bürgerinnen und Bürgern ein paar schöne Stunden zu verbringen.


              Wir hoffen sehr, dass die Pandemie mit den damit verbundenen starken Einschränkungen für uns alle bald der Vergangenheit angehört und wir uns im kommenden Jahr wieder an diesem gewohnten Brauch eines lodernden  Osterfeuers erfreuen können.



              Wir sind froh, dass wir mit dem DRK-Verband Fallingbostel für unsere Beschäftigten mit "Vor-Ort-Testungen" ein Stück weit Sicherheit bieten können. Für die Samtgemeinde und unsere Mitgliedsgemeinden haben wir mit dem DRK bereits zum 1. März 2021 eine Vereinbarung getroffen, die für die Beschäftigten der Kindertageseinrichtungen und das kommunale Personal an unseren Grundschulen (Hausmeister u. Schulsekretärinnen) einmal wöchentlich einen medizinischen Schnelltest (sogenannter POC-Test) vorsieht.

              DRK-Vorstand Mirco Schröder freut sich, dass „das DRK mit seinen umfangreichen Erfahrungen im Umgang mit Corona-Testungen vor allem auch lokal einen Beitrag zur sicheren Kinderbetreuung leisten kann“.
              In der Praxis fährt das DRK in der SG Ahlden montags die Einrichtungen an und führt vor Ort die Schnelltests durch, deren Ergebnisse die Beschäftigten umgehend erhalten.
              Sollte ein POC-Test positiv ausfallen, wird auch gleich der eigentliche Corona-Labor-Test (PCR-Test) durchgeführt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
              Bei Bedarf können auch Bescheinigungen ausgestellt werden, da die Schnelltests selbstverständlich dokumentiert werden.

              Die mit dem DRK geschlossene Vereinbarung gilt zunächst bis Ostern 2021, - bis dahin ist auch die hälftige Kostenbeteiligung des Landes Niedersachsen vorerst gesichert…..


                              


              DRK-Testmobil Mo. 8.3.2021 vor dem Kindergarten Grethem,
              Leiterin Kerstin Kasterke und Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann lassen sich von DRK-Tester Tylor Ntiakulu das Testverfahren erläutern.


              Wegen Aufstellung einer htp-Station wird in der Zeit 

              vom 16.02.2021 (ca. 23.00 Uhr) und 17.02.2021 (ca. 6.00 Uhr)

              die Einmündung "Neues Dorf" in die "Bahnhofstraße (L191)" für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

              Vom "Lönsring" kann über "Neues Dorf" zur "Heerstraße (L190)" und entsprechend in Gegenrichtung gefahren werden. Die Einfahrten in die Straßen "Lönsring" und "Lentgartenring" bleiben erhalten, insbesondere für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge.



              Aus aktuellem Anlass:


              Das Thema winterlicher „Räumdienst“ …
              …ist immer wieder vor allem in den sozialen Medien in aller Munde, nachfolgend Info‘s zur Organisation des Räumdienstes in der SG Ahlden:

              Wie in anderen Gemeinden gilt auch in unserer Samtgemeinde, wie ausgeschildert, ein „eingeschränkter Winterdienst im jeweils gesamten Ortsbereich“
              Gleichwohl gewährleisten wir als Samtgemeinde (damit ohne eigenen Bauhof) den Winterdienst für alle!!! innerörtlichen öffentlichen Straßen (also nicht für Privatwege!) durch die seit Jahren vertraglich erfolgte Beauftragung von diversen Dienstleistern wie folgt:

              I.: öffentliche  Gemeindestraßen
              1.  
              für die Orte Ahlden, Eilte und Hodenhagen incl. Gewerbegebiet (ohne Flughafensondergebiet, da Privatstraßen!) wird der Winterdienst  für öffentl. Gemeindestraßen vertraglich durch den Maschinenring/Mawaso wahrgenommen, der sich wiederum unserem örtlichen Lohnunternehmen Cort.-H. Dettmer bedient.

              2.
              für Grethem-Büchten erfolgt der kommunale Winterdienst durch den von uns seit Jahren vertraglich beauftragten Landwirt Chr. Jobst.
              3.
              für Eickeloh und Hademstorf ist unser Vertragspartner die Bauer Hellmann UG, wobei im Innenverhältnis Hellmann den Räumdienst in Eickleoh vornimmt, Bünger in und für Hademstorf.

              Anmerkung:
              Der jeweilige Einsatzbeginn ist so vereinbart, dass alle Dienstleister individuell konkret vor Ort  selbst entscheiden, ob ein Räumeinsatz gefahren wird/werden muss.
              Allgemein gilt als „Richtschnur“ eine  Schneehöhe von 5 cm. Die beauftragten Dienstleister können insofern pragmatisch auch aufgrund lokaler Besonderheiten (Wind/Schneeverwehungen,…)  hier eigenverantwortlich!!! entscheiden.


              II. außerörtliche Straßen in Gemeindeeigentum…
              … werden normalerweise nicht geräumt.
              Aus aktuellem Anlass haben wir aufgrund der derzeitigen Witterungslage  bereits vor!!! Beginn der jüngsten Schneefälle den innerörtlichen Räumdienst dahingehend erweitert, dass unsere beauftragten Dienstleister auch Wege zu Splittersiedlungen(nicht Einzelgehöfte) im Außenbereich anfahren und abschieben sollen, was in Abhängigkeit des Gesamtumfangs sicher nicht umgehend  erfolgen konnte, übrigens in Abhängigkeit der jeweiligen maschinellen und personellen Ressourcen auch innerörtlich nicht überall gleichzeitig und im gleichen Maße sichergestellt werden kann.

              III.: Landesstraßen
              a) Im „innerörtlichen“ Verlauf von  Landesstraßen (L191/L190) sind wir zwar nicht sogenannter „Träger der  Straßenbaulast“, aber dennoch zuständig. Im Auftrag der Samtgemeinde räumen hier je nach Bezirkszuständigkeit die  Straßenmeistereien des Landes Soltau und Celle.
              Hinweis:
              Da hier zwischen Soltau und Celle eine Zuständigkeitsgrenze durch Hodenhagen führt, kann es ggf. auch unterschiedliche Räumzeiten in der Ortslage von Hodenhagen geben.
              b) „außerörtlich“ auf Landestraßen ist ausschließlich die jeweilige Straßenmeisterei des Landes zuständig


              IV.: Privatstraßen
              Privatwege werden generell  im Auftrag der Samtgemeinde nicht geräumt (z.B. Flughafen Sondergebiet Hodenhagen)


              Hodenhagen, den 10.2.2021
              Carsten Niemann, SGBGM



              Dirk Meyland von der Walsroder Zeitung hat nachgefragt und mit Herrn Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann ein Jahresinterview geführt. Der Bericht wurde am 01. Februar 2021 in der Walsroder Zeitung veröffentlicht und kann hier nachgelesen werden.

                                                                                   Artikel Walsroder Zeitung

                                                                                         Jahresinterview

                                                                      Jahresinterview in ungekürzter Fassung




              Aufgepasst beim Feuerwerk! 

              Städte- und Gemeindebund: Nur zugelassenes Feuerwerk verwenden, Rücksicht nehmen und örtliche Verbote beachten! 

              In diesem Jahr dürfen vom 29. bis 31. Dezember 2020 Feuerwerksartikel verkauft werden. Das Abbrennen von Feuerwerk vor dem Jahreswechsel und in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern, sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (Reet- und Fachwerkhäusern, Tanklagern oder -stellen) ist grundsätzlich verboten, darauf weist der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hin.

              Besondere Rücksichtnahme ist auch in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von sogenannten „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten. „Wir bitten darum, Rücksicht auf Menschen und Tiere zu nehmen und empfehlen, vor Ort auf Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden und der Feuerwehren über örtliche Verbotszonen zu achten“ erklärte Thorsten Bullerdiek, Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. 

              „Wer knallt, haftet im Übrigen für entstandene Schäden! Ebenso muss jede/r hinterher ihren/seinen Müll wieder mitnehmen. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen „Benannten Stelle“ und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann zudem nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. 

              Der Städte- und Gemeindebund bittet daher um Beachtung folgender Hinweise: 

              1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung
                  in deutscher Sprache haben. 

              2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. 

              3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden. 

              4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen. 

              5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen. 

              6. "Blindgänger" nicht erneut zünden. 

              7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen. 

              8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und
                  Türen geschlossen. 

              9. Halten Sie die örtlichen Verbote ein und achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen
                  Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern. 

              10. Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.


              Ehepaare aus dem Bereich der Samtgemeinde Ahlden, die im Kalenderjahr 2021 ihr 50-, 60-, 65- oder 70-jähriges Ehejubiläum begehen sowie Altersjubilare, die das 100. oder jedes weitere Lebensjahr vollenden, sollen wie bisher mit einer Ehrengabe bedacht werden. 

              Die Verwaltung bittet daher die in Betracht kommenden Jubilare, bis zum 19. Oktober 2020 bei der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, Zimmer OG 1, vorzusprechen und dabei die Heirats- bzw. Geburtsurkunde vorzulegen. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wid um vorherige Terminabsprache (Telefon 05164 9707712) gebeten.

              Selbstverständlich kann die Anmeldung auch durch Familienangehörige erfolgen.



                     


              Unser Open-Air Solarkino zeigt "Bohemian Rhapsody"

              wunderbar idyllisch am Fuß des Allerdeichs wird unser Sommerkino nach den coronabedingten Entbehrungen

              zumindest für max. 200 Zuschauer zu einem besonderen gemeinsamen Erlebnis werden.


              Dank an unseren Mitveranstalter, der Energieagentur des Heidekreises, der Avacon als Hauptsponsor und unserem Brinkverein Hodenhagen, dessen überregional bedeutsames Brinkfest dieses Jahr als traditionelles Livemusikevents erstmals seit den 70er Jahren ausfallen musste. Dennoch wird es am Brink auch 2020 wieder rockig, gemeinsam zeigen wir nach einem kurzen filmischen Vorprogramm rund um die Themen Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energie den Musikfilm  „We will rock you / Bohemian Rhapsody", der  das große Kunststück fertigbringt aus Menschen, die noch nie Berührungspunkte mit der Rockband Queen hatten, echte Queen-Fans zu machen.


              Weitere wichtige Informationen zur Veranstaltung:



              Ferienbetreuung in den Sommerferien 2020

               

              In der Samtgemeinde Ahlden findet auch in diesem Jahr in den Sommerferien wieder eine Ferienbetreuung für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren statt. In der Zeit vom 10.08.2020 bis 21.08.2020 bietet das Team der Ferienbetreuung, montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 14 Uhr, abwechslungsreiche Spiel- und Sportangebote. Auch kleine Ausflüge in die nähere Umgebung, basteln und toben auf dem Schulhof stehen auf dem Programm. Das Angebot findet in den Räumlichkeiten der Grundschule Hodenhagen (Heerstraße 33, 29693 Hodenhagen) statt. Die Kosten belaufen sich auf 80,00 € pro Woche. Für Beschäftigte aus ÜBV-Betrieben erfolgt eine Ermäßigung um 25,00 €. Während der Betreuung nehmen die Kinder an einem verpflichtenden Mittagessen teil. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 15,00 € pro Woche. Die Anmeldung für die derzeit noch freien Plätze ist noch bis zum 17.07.2020 bei der Samtgemeinde Ahlden (Stefanie Horstmann, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, 05164/9707-725) möglich. 

               



              Die Fahrradversteigerung der Samtgemeinde Ahlden findet in diesem Jahr wieder über die Internetseite des Hauptzollamtes Gießen, Arbeitsbereich Zoll-Auktion, statt. 

              Die Versteigerung beginnt am Freitag, 12.06.2020 ab 15:01 Uhr und dauert 14 Tage.  

              Versteigert werden nach § 979 BGB Fundsachen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten abgelaufen ist, ohne dass sich ein Eigentümer gemeldet hat. 

              Auskünfte erteilt die Samtgemeinde Ahlden, Bürgerservice, unter der Rufnummer 05164/9707-736

               


              „Am 30. Januar 2020 fand in Sachen Freizeitareal Volksloh ein Runder Tisch beim Heidekreis statt mit Vertretern der Unteren Wasserbehörde/Deichschutz, der Raumordnungs- und der Bauordnungsbehörde. Vertretern der Gemeinde Hodenhagen war viel daran gelegen auszuloten, wie die Ergebnisse des Workshops vom 04.12.2019 umgesetzt werden können.

              Ergebnis des Runden Tisches ist, dass die meisten und entscheidenden Ideen aus dem Workshop nur mit einer Änderung des bestehenden Bebauungsplanes umgesetzt werden können. Das Verfahren wird mindestens ein Dreivierteljahr dauern, bis die Änderungen rechtlich wirksam sind und die Ideen aus dem Workshop auch umgesetzt werden können. Ohne Änderung des Bebauungsplanes kann nur wenig umgesetzt werden, wie z.B. Illumination, Relaxliegen und WLAN-Bänke am Badesee sowie der Fahrradparcours auf dem Rodelhügel.

              In den nächsten Sitzungen der Gremien der Gemeinde Hodenhagen, in denen es auch um die Planung der Finanzen für 2020 geht, wird die Entscheidung darüber getroffen, wie es mit dem Areal Volksloh weiter gehen soll und kann.

              Weitere Infos folgen!



              Am 04.12.2019 fand ein Workshop "Freizeitareal Volksloh" für alle Interessierten
              in der Aller-Meiße-Halle in Hodenhagen statt. Hier finden Sie das

                                                                               Ergebnisprotokoll


                                          




                         Entdeckertag am Allerdeich ,

                         ein Spätsommerfest für groß und klein                      

                             

              Saftig-grüne Wiesen an der Aller und der Duft aus dem alten Backhaus – die Samtgemeinde Ahlden lädt am Entdeckertag zum spätsommerlichen Fest für die ganze Familie auf die historische Brinkanlage ein. Von 11 bis 18 Uhr erwartet Sie am 8.9.2019 ein interessantes Programm für Jung und Alt, Kultur, Technisches und pures Genießen unserer wunderschönen Gegend im Norden Hannovers.

              Am 8. September ist es wieder soweit, alle drei Jahre nimmt die Samtgemeinde Ahlden mit einer eigenen Veranstaltung am Regionsentdeckertag der Region Hannover teil, die sich neben auswärtigen Gästen aus der Region Hannover vor allem auch an die heimische Bevölkerung richtet.
              Neben dem alten Brinkhaus in Hodenhagen gibt direkt am Allerdeich auf dem zentralen Landmarkt viele regionale Spezialitäten zu entdecken. Aus dem angeheizten historischen Backhaus weht der Duft von Frischgebackenem. Frisch geräucherter Aller-Fisch lässt das Wasser im Mund zusammenlaufen und regionale Erzeugnisse, sowie heimische Spezialitäten vom Grill zeigen die kulinarische Vielfalt des Aller-Leine-Tals auf.

              Neben interessanten technischen Übungspräsentationen von DLRG, THW und Johannitern können getreu dem Motto des diesjährigen Entdeckertags „Entdecken! Forschen! Wissen schaffen!“ kleine und große Besucher bei einer Bienenausstellung des Imkervereins Ahlden, der Präsentation eines historischen Feuerwehrautos, dem Stand des Aeroclubs Hodenhagen oder beim Experimentieren in der Natur mit der Naturschutzstiftung zu richtigen Entdeckern werden.
              Ferner wird auch das E-Carsharing-Konzept „Allerauto“ vorgestellt, ein Aller-Leine-Tal-Konzept, dessen Umsetzung auch für den Standort Hodenhagen interessant ist und forciert werden soll.

              Das Duo Reising & Pöllmann, sowie die Shaddows bieten den perfekten Rahmen unseres Sommerfestes, bei dem Dank einer plattdeutschen Lesung und einer Kunstausstellung im Brinkhaus auch das kulturelle Angebot nicht zu kurz kommt.

              Genießen Sie das Ambiente unserer historischen Brinkhausanlage, die Füße im Gras, mit dem herrlichen Blick in die Weite der Allerwiesen, während die jüngeren Gäste mit FunGee-Jumping, Kinderschminken und unserer Strohpyramide viel Spaß haben.

              Wer es „aktiver“ möchte, kann auf zwei Rädern auf einer eigens geführten ADFC-Tour auch die Gemeinde erkunden, mit dem Fahrrad oder dem E-Bike.

              Und übrigens:  Wer unseren Tageswettbewerb gewinnt, kann einen Rundflug über das malerische Aller-Leine-Tal gewinnen!

              Hinweis:
              Auf Erixx-Bahnreisende wartet am Bahnhof eine Pferdekutsche, die die Besucher direkt vom Bahnhof Hodenhagen zum Veranstaltungsgelände bringt.




                                                          Das Rathaus der Samtgemeinde Ahlden bleibt am

                                                                            Mittwoch, d. 21. August 2019,

                                                        aufgrund einer betireblichen Veranstaltung geschlossen



               


              Geförderte Solarberatung der Energieagentur Heidekreis für Hausbesitzer

               

              Ist  mein Haus für die Nutzung von Solarenergie geeignet? Stimmt die Ausrichtung zur Sonne? Welche Potentiale bietet mein Haus überhaupt für mich? Macht „Solar“ für mich überhaupt Sinn und gibt es Fördermittel?
              Fragen, die nur ein unabhängiger und qualifizierter Energieberater beantworten kann.

              Nutzen Sie die daher diese neuerliche Chance:
              Der Heidekreis bietet in Kooperation mit der Klimaschutz-u. Energieagentur Niedersachsen vor allem für Eigentümer von  ein-und Zweifamilienhäusern einen qualifizierten und neutralen „Solar Check“ an, der neben den Potentialen für solare Warmwasseraufbereitung -und Heizungsunterstützung für Sie  auch individuell konkrete Möglichkeiten zur solaren Stromerzeugung begutachtet.


              Bitte nehmen Sie bei Bedarf direkt Kontakt mit der energieagentur Heidekreis auf unter:
              05162-98 562 98

              http://www.energieagentur-heidekreis.de/privatpersonen/kampagnen/solar-checks.html 

                                                                                             



              Wer kennt das nicht, der Urlaub ist gebucht und die schönste Zeit des Jahres steht bevor.Doch verfüge ich über alle relevanten Reiseunterlagen? Sind die notwendigen Dokumente zudem auch noch gültig? Was für Dokumente werden von meinem Urlaubsland zur Einreise gefordert und wie lange muss mein Ausweis ggf. über die eigentliche Urlaubzeit hinaus noch gültig sein?


              Bitte prüfen Sie Ihre Dokumente und beantragen Sie fehlende Dokumente so zeitnah wie möglich!

              Nichts ist dramatischer, wenn der langersehnte Urlaub beginnt und  am Reisetag festgestellt wird, dass der Reisepass oder Personalausweis nicht mehr gültig ist. Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um Ersatz, denn die grundsätzliche Herstellungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt unter normalen Voraussetzungen bereits etwa drei Wochen. Aufgrund des vor den Ferien erhöhten Antragsaufkommens ist stets davon auszugehen, dass die Produktion der Dokumente insbesondere vor den Ferienzeiten deutlich länger dauern wird.


              Zwar können durch unser Einwohnermeldeamt/Bürgerservice auch sogenannte "Vorläufige Dokumente"  kurzfristig ausgestellt werden, diese ermöglichen aber nicht in allen Ländern eine Einreise.


              Konkrete Informationen zu den jeweiligen Einreisebestimmungen können sich Reisende selbst zum Beispiel über die Internetseite des Auswärtigen Amtes einholen. https://www.auswaertiges-amt.de/

              Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen Expressreisepass zu beantragen (Lieferzeit ca. 3-4 Werktage, eine Zusicherung über den genauen Lieferzeitpunkt ist damit jedoch  n i c h t  verbunden).

              Die Samtgemeinde Ahlden bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner, sich vor dem Beantragen Ihrer Dokumente im Bürgerservice unbedingt auch durch ggf. Nachfrage beim Reisebüro über die für Ihr Reiseziel notwendigen Reisedokumente zu informieren. Auf der Internetseite der Samtgemeinde Ahlden sind die zur Beantragung notwendigen Unterlagen sowie die jeweiligen Gebühren aufgelistet, die zur Beantragung notwendiger Ausweise vorzulegen sind. Somit können unnötige Verzögerungen und Zusatztermine vermieden werden.

               



              "Die Wirtschaftsregion Deltaland hat ein neues Mitglied: Einstimmig folgte die Trägervereins-Versammlung am 10. April dem Mitgliedschaftsbegehren, welches der Ahldener Samtgemeinderat am 05. April ebenfalls einstimmig auf den Weg gebracht hatte. „Wir freuen uns über den regionalen Schulterschluss“, so Michael Krohn, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Deltaland GmbH. Die Region rund um das Walsroder Dreieck ist eng miteinander verflochten und kann sich ab sofort mit einem breiteren und differenzierteren Angebot noch stärker Gehör verschaffen. Insbesondere im Standortmarketing sehen die Verantwortlichen eine Reihe von zusätzlichen Synergien, die man nun durch einen gemeinsamen Marktauftritt heben kann. „Berührungspunkte gab es in der Vergangenheit schon“, ergänzt Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann. Durch die Kooperation steht den Gewerbegebieten und Unternehmen in der Samtgemeinde ab sofort das Deltaland-Netzwerk offen. Nicht zuletzt im Bereich der Bestandspflege auch ein Pfund, das die Akteure nun in die Waagschale werfen können."



              Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung wird 1 % aller Haushalte befragt. 

              Die Erhebung wird durch vom Landesamt ausgewählte Erhebungsbeauftragte mit Laptop durchgeführt. Sie haben einen amtlichen Ausweis, wurden in ihre Aufgaben eingewiesen und sind über alle Angaben die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet.


              Die Stichprobenauswahl vom Bundesamt hat ergeben, dass die Mikrozensus-Haushaltsbefragungen 2019 in der Samtgemeinde Ahlden für folgende Straßen stattfinden: 

              Eickeloh, Alte Poststraße, Dezember 1. Hälfte
              Hodenhagen, Lönsring, Januar 1. Hälfte
              Hodenhagen, Am Park, März 2.Hälfte 


              Sollten Sie sich für eine Tätigkeit im Rahmen der Mikrozensusbefragung interessieren, können sie sich schriftlich oder telefonisch an das Landesamt für Statistik Niedersachsen, Frau Thiele, (0511/98981426) oder wenden.

              PDF Link - Bedeutung des Mikrozensus

              Bekanntmachung

               Verordnung über das Landschafts- und Naturschutzgebietes „Aller-Leinetal“


               Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt, Teile des FFH-Gebietes Nr. 90 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ sowie des EU-Vogelschutzgebietes „Untere Allerniederung“

              (Gebiet der Samtgemeinde  Schwarmstedt, Samtgemeinde Ahlden und der Samtgemeinde Rethem (Aller)) auszuweisen.

               Der Entwurf der Verordnung liegt gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19.02.2010 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 22 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29.07.2009 in der zurzeit geltenden Fassung,

              in der Zeit vom 11.01.-11.03.2019

              im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden,  Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen,

              während der Dienststunden von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30, Montag und Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr, sowie beim

              Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Harburger Straße 2, 29614 Soltau und beim Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel

              während der Dienststunden von Montag bis Mittwoch zwischen 08.00 Uhr und 16.00, Donnerstag zwischen 08.00 Uhr und 18:00 Uhr und am Freitag zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr, aus.

              Weiterhin werden die Unterlagen auf der Internetseite des Heidekreises www.heidekreis.de unter der Rubrik „Bauen, Planen, Umwelt, Verkehr, Natur und Wald, Schutzgebietsplanungen“ veröffentlicht und können dort ebenfalls bis zum 11.03.2019 eingesehen werden.

               

              Alle Bürgerinnen und Bürger können während der Auslegungszeit im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden oder beim Landkreis Heidekreis den Verordnungsentwurf einsehen und Bedenken und Anregungen zu der Verordnung vorbringen.

               

              Hodenhagen, 20.12.2018                              gez. Niemann, Samtgemeindebürgermeister


              Weitere Informationen zum Thema

              Der Herbst ist die Zeit des Laubfalls und der Winter steht auch vor der Tür. Deshalb erinnert die Samtgemeindeverwaltung daran, dass den Grundstückseigentümern in der Samtgemeinde Ahlden gemäß kommunaler Straßenreinigungsatzung die Pflicht obliegt, Laub auf öffentlichen Flächen vor dem eigenen Grundstück zu entfernen und dort auch den Winterdienst vorzunehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Laub von gemeindlichen oder privaten Bäumen handelt.

              Doch welche Flächen sind genau betroffen? - Hier herrscht immer wieder Unsicherheit. Letztlich sind nicht nur Zugänge und Zufahrten, sondern alle an das private Grundstück angrenzenden öffentlichen Flächen wie Geh- und Radwege unabhängig ob ausgebaut oder unbefestigt, sowie die Gossen und Gullys von Laub zu reinigen und schnee- und eisfrei zu halten.

              Bei Schneefall sind Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege grundsätzlich in einer Breite von 1,50 m freizuhalten. Genauere Hinweise zur Straßenreinigung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt über Straßenreinigung und Winterdienst der Samtgemeinde Ahlden. Es liegt im Rathaus aus und ist auch im Internet  hier abrufbar.

              Verboten und im Sinne einer guten Nachbarschaft sicher selbstverständlich ist es, Laub und Schnee nicht zum Nachbarn zu kehren oder lediglich auf die Straße zu fegen. Aber wohin mit meinem Laub?

              Dieses kann kompostiert, bei den Grüngut-Annahmestellen im Heidekreis oder über die Bio- oder Gartentonne entsorgt werden. Im Bereich der Samtgemeinde Ahlden befindet sich in Hademstorf an der Landesstraße 190 eine Annahmestelle.

              Dort kann das ganze Jahr über dienstags in der Zeit zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr, im November jedoch zwischen 16.00 Uhr und 17.00 Uhr sowie in der Zeit von März bis November zusätzlich an Samstagen in der Zeit von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr Grüngut angeliefert werden. Die dazu erforderliche Grüngutmarke erhalten Sie z.B bei der Raiffeisen Centralheide in Ahlden (Aller). Weitere Entsorgungsmöglichkeiten finden Sie im Abfallratgeber der Abfallwirtschaft Heidekreis oder erfahren Sie auf folgender Internetseite: www.ahk-heidekreis.de.

              Die Samtgemeinde Ahlden plant auch im Jahr 2019 eine Ferienbetreuung in den Sommerferien für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren anzubieten. Das Team der Ferienbetreuung bietet in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr abwechslungsreiche Spiel- und Sportangebote. Auch kleine Ausflüge in die nähere Umgebung, basteln und toben auf dem Schulhof stehen auf dem Programm. Das Angebot findet in den Räumlichkeiten der Grundschule Hodenhagen (Heerstraße 33, 29693 Hodenhagen) statt.

              Hierfür benötigen wir dringend noch Erzieher(innen), Sozialassistent(innen), Pädagogische Mitarbeiter(innen) oder Inhaber(innen) einer Jugendleiter(in)Card, die sich vorstellen können die Betreuung der Kinder in der Zeit vom 22.07.2019 bis 09.08.2019 zu übernehmen. Selbstverständlich erhalten die Betreuer(innen) eine angemessene Entschädigung für ihren Einsatz. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich bitte kurzfristig bis zum 21.11.2018 bei  der Fachbereichsleiterin des Fachbereiches Soziales, Jugend und Familie, Frau Stefanie Horstmann, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, 05164/9707-73, .

              Wenn die Büsche und Bäume zu grünen beginnen, lebt der Mensch auf. Alle freuen sich an den neuen Blättern und den jungen Trieben. Hier gilt es jedoch einiges zu beachten. 

              Über die Grundstücksgrenze wachsendes Grün entfernen: Immer wieder erreichen die Samtgemeindeverwaltung Hinweise und Beschwerden  über Hecken sowie Bäume und Sträucher, deren Äste in den Straßenraum bzw. Gehweg wachsen und dadurch den öffentlichen Fußgänger- und Fahrverkehr behindern oder gefährden.

              Auch selbst durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigen, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit und zu hoch gewachsene Hecken bestehen. Dann kann es nur heißen: „Bitte zurückschneiden!“ 

              Äste von Bäumen und Hecken und Sträuchern, die über das Grundstück in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, sind bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Über Fuß- und Gehwege sind die Äste und Zweige bis zu einer Höhe von 2,50 Meter zurückzuschneiden und über den öffentlichen Straßen muss ein Lichtraum von 4,50 Meter frei bleiben. In Einmündungs- und Kreuzungsbereichen sind Sträucher und Hecken bis auf 80 Zentimeter zurückzuschneiden und als Sichtdreieck zu erhalten. Überhängende und vor allem trockene Äste sind vollständig zu entfernen. Straßenlampen, Verkehrs- und Straßennamensschilder an der Grundstücksgrenze sind von Bewuchs freizuhalten und gegebenenfalls freizuschneiden. 

              Hinweise für die Straßenreinigung: Zu einem schönen und gepflegten Ortsbild und einer ordnungsgemäßen Oberflächenentwässerung gehören auch saubere Straßen. Zu den der Straßenreinigung unterliegenden Straßen gehören die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, Fahrbahnen (von der Fahrbahnreinigung sind die Landesstraßen ausgenommen), Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege, Radwege, Parkspuren, Durchlässe und Brücken, sowie Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen innerhalb der geschlossenen Ortslage.  

              Die Reinigungspflicht wurde durch Satzung der Samtgemeinde Ahlden auf die Eigentümer übertragen. Sie umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Sand, Schlamm, Laub, Papier und sonstigem Unrat und Wildkraut.

              Alle Grundstückseigentümer werden aufgefordert, den Straßenabschnitt vor ihrem Grundstück entsprechend zu überprüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Arbeiten zur Straßenreinigung und das Zurückschneiden von Ästen und Zweigen umgehend zu veranlassen.  

              Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer einer Verkehrssicherungspflicht unterliegen und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können. 

              Für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung herzlichen Dank!

              Die Zeit der Schützenfeste steht an und bereits am Sonntag, dem 06. Mai 2018, kommt auf die treffsicheren Bewohnerinnen und Bewohner der Samtgemeinde Ahlden ein besonderes Event für Groß und Klein zu.

              Erstmalig wird in diesem Jahr neben dem etablierten Samtgemeindepokal- und Bürgerkönigschießen nun vor allem auch ein(e) Jugendkönig(in) und ein(e) Kinderkönig(in) ausgeschossen. Eine Challenge für die ganze Familie!


              Von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr haben alle Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Ahlden die Möglichkeit, auf dem Schießstand in Grethem eine „ruhige Hand“ beweisen. Diesjähriger Veranstalter ist der Schützenverein Grethem/Büchten in Kooperation mit der Samtgemeinde Ahlden.

              Für das leibliche Wohl von Teilnehmern und Gästen ist gesorgt! 


              Verleihung der Nds. Förderplakette "Partner der Feuerwehr" im Gästehaus der Nds. Landesregierung durch Innenminister Pistorius

              Gratulationen und Auszeichnung für Christian Fieweger/Inh. von Fa. Autohaus Hodenhagen, einem von diesjährig 22 nds. Unternehmen -zudem dem einzigen geehrten Betrieb aus dem Heidekreis-, der dafür ausgezeichnet wurde, dass er als Arbeitgeber den in seinem Betrieb beschäftigten Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr u.a. besondere Unterstützung in und für Einsatzlagen hat zuteil werden lassen.

              Fieweger hat somit beispielhaft und in hohem Maße das Ehrenamt gefördert und die Einsatzfähigkeit vor allem in der Tagesverfuegbarkeit maßgeblich unterstützt, sich somit -so Minister Pistorius- um das Feuerwehrwesen und die Ehrenamtlichkeit in unserem Lande verdient gemacht.

              Auch im Namen der Samtgemeinde Ahlden Gratulation und allerherzlichsten Dank!


              von rechts: Organisatoren Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann, Lianne Manicke und Kjell Petersen freuen sich auf viele Besucher


              Lassen Sie sich von der E-Mobilität elektrisieren! Ob sportlich im Tesla, fit auf dem Pedelec oder leicht auf dem Segway. Das Aller-Leine-Tal öffnet seine Türen für jeden Bürger, für die Wirtschaft und für Kommunen, um über Elektromobilität umfangreich zu informieren.

              Gewinnen Sie ein Wochenende mit einem Tesla

               

              HODENHAGEN. Ein umfassendes E-Mobilitätsforum unter dem Motto „Alles Akku“ wird kommenden Donnerstag, den 10. August 2017 ab 16:00 Uhr, Antworten zu E-Fahrzeugen, Pedelecs, Ladeinfrastruktur und Fördermöglichkeiten liefern, sowie Möglichkeiten für eigene Fahrerfahrungen schaffen.

              Präsentiert werden viele E-Autos namhafter Autohersteller, vom kleinen City-Flitzer Twizy bis zum rasanten Tesla bietet diese Veranstaltung ein breites Sortiment an Elektrofahrzeugen. Für Gewerbe und Handwerk können Transporter wie der neue StreetScooter der Deutschen Post und der Elektrokombi Nissan eNV200 der Samtgemeinde Ahlden hautnah erlebt werden. Mit E-Bikes und Pedelecs haben alle Besucher die Möglichkeit mit jedem Profibiker mitzuhalten. Neben Fahrten mit dem Segway, können auch E-Bikes aktiv ausprobiert werden.

              „Wir wollen für Privathaushalte und unseren Mittelstand ein niederschwelliges Angebot machen, sich umfassend mit E-Mobilität zu befassen“, so Ahldens Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann, der die Veranstaltung für die acht Kommunen im Aller-Leine-Tal initiiert hat. „Bei durchschnittlich 40 km Fahrleistung/Tag insbesondere beim Zweitwagen ist die Reichweite eben nicht das entscheidende Kauf-u. Nutzungskriterium“, so Niemann und ergänzt, dass dem Thema Ladeinfrastruktur auf der Veranstaltung durch Fachanbieter dennoch eine zentrale Rolle zukommt.

              Ferner präsentieren sich Vertreter für Elektromobilität mit vielen Informationen rund um Fördermittel, Technik und Chancen, sowie Nutzen für Privat, Wirtschaft und Kommunen.

              Für die Veranstaltung konnte auch die NOW Roadshow gewonnen werden, die im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Starterset Elektromobilität an die acht Kommunen des Aller-Leine-Tals übergibt.

              Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann und Thomas Rätzke vom Umweltdruckhaus Hannover werden das Forum um 16 Uhr eröffnen, es folgen drei Kurzimpulse mit den Themen:

              • E-Mobilität Quo vadis? - Der globale Wandel der Verkehrswelt – Chancen und Mehrwert für Deutschlands Betriebe und Privathaushalte. Der Weg zur Elektromobilität

                Metropolregion Hannover GmbH

              • Best Practice: Umweltdruckhaus Hannover „stromert“ betrieblich schon jahrelang erfolgreich – ein Fazit

                Umweltdruckhaus Hannover

              • Technik, Wirtschaftlichkeit und Förderung – Reichweite oder reicht Weite? Förderprogramme, sowie Vorteile für Gewerbe und Privatnutzer

                NOW Roadshow Elektromobilität /BMVI

                Anschließend haben Sie die Möglichkeit, E-Mobilität mit allen Sinnen zu erleben: informieren, einsteigen und einfach los-bzw. mitfahren.

                Für das leibliche Wohl sorgt die Feuerwehr mit Bratwurst und Getränken.

                Eine Verlosung rundet diesen elektrisierenden Tag ab, als Gewinne stehen den Besuchern diverse Probefahrten für  mehrere Tage zum Erleben eines individuellen „E-Gefühls“ exklusiv zur Verfügung. Als Hauptgewinn winkt ein Wochenende mit einem Tesla.

                Die Veranstaltung wird kreisübergreifend von der Samtgemeine Ahlden zentral für das Aller-Leine-Tal organisiert. „Alles Akku“ möchte sensibilisieren, aufklären und vor allem alle Interessenten aus den Landkreisen Celle, Heidekreis und Verden E-Mobilität praxisnah vermitteln.



              Nachmittagsangebot für die Grundschulen
              Eröffnung der Betreuungsgruppe in Ahlden (Aller)


              Ahlden (Aller). Für den siebenjährigen Jakob war es ein aufregender erster Schultag nach den Sommerferien. In der Betreuungsgruppe im Kindergarten Ahlden waren neue Erzieherinnen und dann kam auch noch der Samtgemeindebürgermeister zu Besuch. 

              Das Nachmittagsangebot ist mehr als betreutes Spielen, dies beweist das Team des Nachmittagsangebotes der Grundschulen in der Samtgemeinde Ahlden seit 10 Jahren mit einer regelmäßig ausgebuchten Gruppe in Hodenhagen. Zum Schuljahresbeginn ist nun auch eine Gruppe in Ahlden (Aller) eingerichtet worden, die von zwei Erzieherinnen mit Unterstützung einer pädagogischen Mitarbeiterin betreut wird.  

              Die Betreuung findet regelmäßig an Schultagen in der Zeit von 12.55 Uhr bis 16.30 Uhr (freitags nur bis 14.15 Uhr) statt. Inhalte sind eine gemeinsame gesunde Mittagsverpflegung, Betreuung der Hausaufgaben und eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung. 

              Das Nachmittagsangebot richtet sich besonders an die Bedürfnisse berufstätiger und alleinerziehender Erziehungsberechtige. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Samtgemeinde Ahlden.


              von links: Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann, Mirjam und Jakob Badenhop und die Erzieherin Sylvia Riemann


              Petrus muss ein Künstler sein
              HeideKultour 2017 in Hodenhagen begeistert

               

              Wetter und Location hätten nicht besser sein können, zahlreiche Besucher gingen auf Kul“Tour“ und nutzen das erstmals in Hodenhagen angebotene und federführend von Hodenhagens Künstler Peter Pöllmann organisierte Kulturevent. So hatte sich das Gelände rund um das Hodenhagener Brinkhaus mit seinem ganz besonderen Ambiente am13. und 14. Mai regelrecht in einen Skulpturenpark verwandelt.

              Nach der offiziellen Eröffnung durch Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann begleitete der Pinx-Chor mit einer Mischung aus modernem und altem Liedgut Lesungen und literarische Beiträge von Andrea Geschke-Oehlerking und Marie-Luise Pöllmann zum heimischen Burgenland, wie auch ortsbezogen zum Aller-Leine-Tal und einer „Märchenstunde“ zum Leben der Prinzessin von Ahlden. Viel Spannendes vor allem auch für Besucher mit örtlichen Wurzeln, das, wie so mancher erklärte, “ bisher gar nicht bekannt war.“ Jan Dierkes vermittelte parallel zu den Lesungen und literarischen Beiträgen mit eindrucksstarken Foto-und Filmbeiträgen zu den historischen und kulturellen Fakten und Darstellungen eine wunderbar visuelle Kulisse.
              Eine umfassende Bilderausstellung von Peter Pöllmann und Fotografien von Jan Dierkes im Brinkhaus ließen die Besucher ebenso interessiert und  lange verweilen wie auch die  Exponate der Bildhauer Rainhard May, Peter Gatzlaff und Herbert Wolter, die neben einer außergewöhnlichen Installation über den kanadischen Schriftsteller und SingerSongwriter Leonard Cohen im alten Backhaus auf dem Brinhausgelände durch den unverbauten Blick in die Aller-Landschaft eine ganz besondere Wirkung und große Beachtung fanden.
              Musikalische Beiträge mit dem Rock/Folk-Duo Peter Pöllmann und Michael Oehlerking im Brinkhaus und später am Sonntag auch als sehr persöniches Open Air am Deich rundeten das gelungene Veranstaltungsformat ab.


              Der NABU Bundesverband bietet in diesem Jahr zusammen mit verschiedenen Kooperationspartnern vier "Flussaktionen" an - Exkursionen in die Allerniederung der drei Landkreise Verden, Heidekreis und Celle.

              Unter dem Motto "Wasser, Wald und Wiese" werden die Lebensräume und Naturschätze an der Aller zu Fuß, mit dem Kanu und auf dem Drahtesel erkundet. Tiere und Pflanzen der Wiesen und Wälder stehen dabei in der Hornbosteler Hutweide und dem Auwald in der Ahldener Schlenke im Mittelpunkt. Die Lebensgemeinschaften im Wasser werden auf der Bootstour im Landkreis Verden und unterschiedliche Nutzungsarten in der Aue auf der Fahrradtour im Landkreis Celle vorgestellt.

              Die genauen Termine finden Sie im angefügten Flyer.

              Am 13. Mai 2017 findet eine Exkursion mit Gerd Jülke von den Niedersächsischen Landesforsten in den faszinierenden Lebensraum Auwald in der Ahldener Schlenke statt.

                                                                                                                                                                              


              Lokale Aktionsgruppe des Aller-Leine-Tals trifft sich am 17. März Im Mittelpunkt steht das Thema Elektromobilität


              Aller-Leine-Tal. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Region Aller-Leine-Tal trifft sich zu ihrer nächsten Sitzung am 16. März 2017 um 17.00 Uhr im Waller Dorfgemeinschaftshaus in Winsen (Aller), Ortsteil Walle (Am Sportheim 1, 29308 Winsen (Aller)). Alle interessierten Bürge-rinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der öffentlichen Sitzung teilzunehmen.

              Im Mittelpunkt der Sitzung steht die Beratung von drei Projektvorschlägen. Die LAG entscheidet zunächst über die LEADER-Förderung für das Projekt "Zeitgeschichtliche Werkstatt im Kapitel-haus Wittlohe", ein Projekt von und mit Jugendlichen zur Dokumentation lokaler und regionaler Zeitgeschichte des 20. Jahrhunderts. Anschließend widmet sich die LAG der Elektromobilität im Aller-Leine-Tal. Ein Projektvorschlag ist die Einrichtung mehrerer Elektro-Dorfautos in Form von Carsharing in der gesamten Region. Carsharing bedeutet, dass sich mehrere Personen ein Auto teilen. Das zweite Projekt beinhaltet eine Studie zur Elektromobilität im Bereich der Region Lüne-burg, also über das Aller-Leine-Tal hinaus. In der Studie sollen die unterschiedlichen Aspekte der Marktetablierung von Elektromobilität betrachtet werden, unter anderem die Ladeinfrastruktur für Elektroautos.

              Als weiterer Programmpunkt ist ein Kurz-Bericht über Neuigkeiten zu LEADER im Aller-Leine-Tal, Niedersachsen und Deutschland vorgesehen. Auch besteht die Möglichkeit, das Waller Dorfge-meinschaftshaus, das mit Mitteln aus dem LEADER-Topf des Aller-Leine-Tals mitfinanziert wur-de, zu besichtigen.

              Bei Fragen rund um LEADER oder bei Interesse an der Mitarbeit in der LAG oder einer der Pro-jektgruppen zu den Themen Elektromobilität, Dorf-Autos, Energiegenossenschaft, Mitfahrerbänke und Energie-Erlebnis-Garten , wenden Sie sich gerne an Jeanett Kirsch vom Büro KoRiS, der Regionalmanagerin für das Aller-Leine-Tal (0511/590974-30 oder ).



              In der Zeit vom 10.07. bis 28.07.2017 gibt es für die Grundschulkinder Spiel & Spaß in Hodenhagen. Spiel und Sportangebote je nach Wetterlage drinnen oder draußen. Kleine Ausflüge in die nähere Umgebung, basten und toben auf dem Schulhof.

              Das Betreuungsteam freut sich auf Euch!

              Leitung:
              Heike Pahl und Team

              Zeiten:
              7.30 Uhr bis 13.30 Uhr

              Plätze:
              12

              Alter:
              6-11 Jahre

              Ort:
              Grundschule Hodenhagen, Heerstraße 33, 29693 Hodenhagen

              Kosten:
              50 € (Ermäßigung für Beschäftigte aus ÜBV-Betrieben 50 %)


              10 € Mittagessen (Die Teilnahme am Mittagstisch ist verpflichtend).

              Bitte mitbringen:
              Bequeme und wetterangepasste Kleidung, gesundes Frühstück.

              Anmeldeschluss:
              27.06.2017


              Karten für die Ferienbetreuung sind ausschließlich gegen Barzahlung bei der Anmeldestelle erhältlich. Für Beschäftigte in ÜBV-Unernehmen: Bitte nutzen Sie den ÜBV-Ermäßigung und bringen den Antrag vom Arbeitgeber ausgefüllt, abgestempelt und unterschrieben zur Anmeldung mit.

              Info/Anmeldung:
              Samtgemeinde Ahlden, Kjell Petersen, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, Telefon 05164 9707-73 E-Mail:

              Kooperationspartner:
              Samtgemeinde Ahlden


              Programmhefte sind im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, in den Kindergärten und den Grundschulen erhältlich.

              Anmeldung

              Antrag auf Ermäßigung

              Betreuungsregelungen



              Neue Öffnungszeiten für das Rathaus

              Durch Ausweitung der Öffnungszeiten ab 1. Februar 2017, bietet die Samtgemeinde Ahlden mehr Service für die Bürgerinnen und Bürger. Künftig ist das Rathaus der Samtgemeinde Ahlden wochentags ab 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. Montags und dienstags steht am Nachmittag von 14 bis 15 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr zusätzlich die Tür zum Rathaus offen. Selbstverständlich lassen sich nach Vereinbarung in dringenden Fällen auch Termine vereinbaren.

              Eingeführt wird auch eine neue Serviceregelung für das Sozialamt. Neben der allgemeinen Beratung zu den Öffnungszeiten des Rathauses, steht der Mittwoch ausschließlich für individuelle Termine zur Verfügung. Das Sozialamt ermöglicht durch die Terminvergabe den nötigen Zeitrahmen für die Beratung zu Transferleistungen. Weiter wird die Arbeitsvermittlung des Landkreises künftig zweiwöchentlich mittwochs ihre Beratung anbieten, auch hier gilt eine Terminvereinbarung.


              Die neuen Öffnungszeiten auf einen Blick:

              Mo-Fr   08.30 – 12.30 Uhr
              Mo+Di  14.00 – 15.00 Uhr
              Do        14.00 – 18.00 Uhr
              Mittwoch nur Terminvergabe im Sozialamt




              Bildunterschrift: Frau Naujokat, Frau Manicke und Frau Fegebank vom Bürgerservice der Samtgemeinde Ahlden freuen sich auf Sie zu den neuen Servicezeiten.



                                                                                                                                                                          Aller-Leine-Tal, 19.01.2017

              Großes Interesse an der Energiewende im Aller-Leine-Tal

              Zahlreiche Bürger konkretisieren Projekte / Siegerehrung der Solarbundesliga

              Zum Start des Jahres hat das Energienetzwerk EwALT – Energiewende im Aller-Leine-Tal – am 12. Januar zu ihrer ersten Sitzung im Jahr 2017 eingeladen. Mehr als 30 Akteure sind dem Aufruf in das Bürgerhaus der Gemeinde Hodenhagen gefolgt. Unter dem Motto "Wir im Aller-Leine-Tal gestalten die Energiewende mit" fand ein reger Austausch zum Stand der Aktivitäten rund um das Thema Energie statt.

              Energiegeladen ging es mit der Siegerehrung der Solarbundesliga los. In der Solarbundesliga werden jährlich die bei der Solarenergienutzung erfolgreichsten Kommunen in Deutschland ausgezeichnet. Den ersten Platz im Aller-Leine-Tal und im Land Niedersachsen belegt im Jahr 2016 die Gemeinde Frankenfeld. Die Plätze zwei und drei gehen an die Gemeinden Gilten und Grethem. Um diesen Erfolg zu ehren, überreichten die EwALT-Mitglieder Karl Gerhard Tamke, Bürgermeister der Gemeinde Hodenhagen, und Stefan Dreesmann, Sprecher der Projektgruppe E-Mobilität und Solarenergie, den Bürgermeistern der Gemeinden je eine Urkunde und ein kleines Präsent in Form von essbaren Gummi-Sonnen.

              In einer anschließenden Berichtsphase haben die Sprecher und Mitglieder der bereits bestehenden Projektgruppen aus der Region die Möglichkeit genutzt, den aktuellen Stand ihrer Projekte vorzustellen und Anregungen und Ideen der Teilnehmer des EwALT-Treffens aufzunehmen:

              • E-Mobilität: Ziel der Projektgruppe ist es, eine flächendeckende Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (PKW) in der gesamten Region von Verden bis nach Celle aufzubauen und das Interesse bei den Bürgern für das Thema E-Mobilität zu wecken. Geplant sind 19 E-Ladestationen, jeweils zwei bis drei in jeder der acht (Samt-)Gemeinden des Aller-Leine-Tals. Die Projektgruppe stellt zurzeit Überlegungen an, welche Standorte für die E-Ladesäulen geeignet sind.

              • E-Dorfauto: Die Projektgruppe E-Car-Sharing möchte im gesamten Aller-Leine-Tal, beginnend mit einem Impulsprojekt in Dörverden-Westen, Car-Sharing mit E-Autos anbieten. Car-Sharing bedeutet, dass Autos von den Einwohnern der Orte gemeinschaftlich genutzt werden. Ziel ist es, zum einen den Bürgern Mobilitätsalternativen im ländlich geprägten Aller-Leine-Tal zu bieten. Zudem leistet das Projekt durch den Einsatz von E-Fahrzeugen einen Beitrag zum Klimaschutz in der Region.

              • Energiegenossenschaft: Im letzten halben Jahr hat sich die Projektgruppe Energiegenossenschaft intensiv mit dem Gründungsvorhaben beschäftigt. Zurzeit liegt der Geschäftsplan dem Genossenschaftsverband zur gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung vor. Noch im Januar soll die Energiegenossenschaft gegründet werden. Zu den ersten Projekten der Energiegenossenschaft zählt auch das E-Dorfauto.

              • Mitfahrbänke: An zentralen Orten im Aller-Leine-Tal sollen Mitfahrerbänke aufgestellt werden, die in Verbindung mit einem Ausklapp-Schild den Vorbeifahrenden anzeigen, wohin ein "Wartender" mitgenommen werden möchte. Das Projekt wurde bereits durch die Lokale Aktionsgruppe im Aller-Leine-Tal positiv beschlossen, so dass die Projektgruppe in diesem Jahr mit der Aufstellung von 20 Bänken, zunächst in der Gemeinde Dörverden und der Samtgemeinde Ahlden, beginnen kann.

              • Energie-Erlebnis-Garten: Auf Lehrpfaden oder in einer Art Wissenspark sollen Einheimische und Gäste spielerisch und mit Spaß das Thema erneuerbare Energien erkunden/erfahren. Derzeitig entstehen an verschiedenen Orten im Aller-Leine-Tal, unter anderem am Tagungszentrum Drübberholz in der Gemeinde Dörverden und am alten Schleusenwärterhaus in der Gemeinde Winsen (Aller), Ideen zur Umsetzung des Projektes. Der Garten soll ganz nach dem Motto "Energie zum Anfassen" gestaltet werden. Zu den ersten Ideen zählen zum Beispiel Exponate wie Fahrräder, mit denen Energie erzeugt werden kann, sowie das Angebot von Kursen zum modellhaften Bau einer Windkraftanlage im Tischformat.

              Wie aktiv und ideenreich die Akteure aus dem Aller-Leine-Tal sind, hat sich auch in der Vorstellung vieler neuer Projektideen gezeigt. Unter anderem gab es einen Vorschlag, den Bürgern der Region Probefahrten mit E-Autos anzubieten oder Energie-Infopoints an touristisch hoch frequentierten Orten im Aller-Leine-Tal aufzubauen. Am Schleusenwärterhaus in Bannetze könnte ein Energie-Haus als zentrale Informationsstelle zum Thema Energie eingerichtet werden.

              Bei Interesse an der Mitarbeit im Energienetzwerk EwALT oder in einer der Projektgruppen können Sie sich gerne an das LEADER-Regionalmanagement Jeanett Kirsch vom Büro KoRiS (0511/590974-30 oder ) wenden.



              Liebe Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Ahlden,

              das Jahr 2016 hat sich mit vielen Eindrücken verabschiedet, vieles bleibt trotz unserer schnelllebigen Zeit aber für immer im Gedächtnis.

              Gerade die dramatischen Ereignisse der vergangenen Tage und Wochen in der Welt und vor allem bei uns in Deutschland haben uns schmerzhaft und deutlich vor Augen geführt, dass Frieden, Sicherheit und Sicherheit eben keine Selbstverständlichkeit sind.

              Seit über 70 Jahren erleben wir in Deutschland eine Zeit ohne kriegerische Auseinandersetzung, einer Epoche von Freiheit und einer stabilen Demokratie, - wir alle tun gut daran dafür einzutreten, dass dies auch in einem starken und einigen Europa so bleibt.

              Weiterhin flüchten Menschen aus Ihrer Heimat, aufgrund der prognostizierten Zahlen ist die Unterbringungserfordernis für uns derzeit jedoch entspannt. Der tatkräftigen Hilfe und Unterstützung in der bisherigen Flüchtlingsarbeit, insbesondere durch unser ehrenamtliches Helfernetzwerk, gilt unser persönlicher Dank.

              Danken möchten wir  vor allem auch den zahlreichen  ehrenamtlich Aktiven, die sich privat, in Vereinen, Verbänden und Institutionen engagieren, sowie denjenigen, die uneigennützig helfen, anfassen und organisieren. Sie alle machen die Samtgemeinde Ahlden so lebenswert.

              Für 2017 sind neben den seit Jahren erfolgreichen auch neue Veranstaltungen in Planung. So wird insbesondere das zweitägige  „Kultour“-Event am 13./14.Mai 2017 durch Akteure um  Peter Pöllmann in Kooperation mit der Gemeinde Hodenhagen und der Samtgemeinde Ahlden mit vielen Impulsen und Ideen am Brinkhaus -überregional angelegt- ein  kreatives kulturell-künstlerisches und musikalisches Programm bieten.

              Unser Dank gilt auch den  Gewerbetreibenden in der Samtgemeinde Ahlden. Mit Ihrer Leistungsvielfalt und Leistungsfähigkeit bieten Sie neben Arbeitsplätzen vor allem lokalen Service und Produkte.

              Als Samtgemeindebürgermeister wünsche ich allen in der jüngsten Kommunalwahl gewählten Mandatsträgern in den Gemeinderäten und dem Samtgemeinderat stets  eine gute und konstruktive Zusammenarbeit, ein  aufgeschlossenes Miteinander und damit letztlich  gute, transparente und nachhaltige Entscheidungen, denn bereits das  Jahr 2017  hält viele wichtige Themen für uns bereit.

              Gleich Mitte Januar erwarten wir das Ergebnis der Breitbandausschreibung des Heidekreises auch für das ausgeschriebene „Los Ahlden“. Es muss gelingen, nachdem htp noch in 2016 für dieses Jahr einen eigenwirtschaftlichen VDSL-Ausbau  für Hodenhagen angekündigt hat, insbesondere Eickeloh und Grethem-Büchten mit hochperformanten Breitbandanbindungen ganzheitlich und zukunftsfähig auszubauen, sowie die bereits bestehende Infrastruktur in Hademstorf zu optimieren. Nur eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Internetanbindung ermöglicht uns  Erhalt und Steigerung  von Attraktivität und Wohlfühlkomfort in unseren Orten, insbesondere auch für potentiell Zuziehende und ansiedlungswillige Betriebe.

              Besonders aber wird uns die  geplante Ausweisung eines Natura 2000-Schutzgebietes gem. Flora Fauna Habitat/FFH-Richtline  betreffen, die der hierfür zuständige Heidekreis gemäß EU-Vorgaben bis Ende 2018 in Kraft setzen muss, da der Bundesrepublik sonst erhebliche EU-Strafzahlungen drohen. Wir werden aus diesen Gründen eine Schutzgebietsausweisung im Aller-Leine-Tal   n i c h t   verhindern können, müssen daher gegenüber dem Heidekreis in den jeweiligen Arbeitskreisen u.a. drei zentrale Vorgaben einfordern:
              * nur so viel schutzbedingte Einschränkungen wie unbedingt nötig, so wenig wie irgend möglich!
              * Sorgfalt vor Eile!
              * umfassende und wohlwollende Berücksichtigung/Abwägung örtlicher Eingaben

              Unsererseits sollten wir alle vor allem konstruktiv und proaktiv den Prozess mitgestalten, um nicht nur bestehende, selbstverständlich geglaubte Nutzungen nachhaltig abzusichern, sondern vor allem auch potentiell  z u k ü n f t i g e  Nutzungen bzw.  diesbzgl. Flächenbedarfe visionär zu berücksichtigen. In Kürze werden daher zentral auf der Homepage der Samtgemeinde Ahlden umfassende Informationen, Karten und FAQ’s zur FFH-Thematik veröffentlicht werden.
              Die Funktionsadresse   ist dafür bereits für Ihre konkrete Anregungen u. Bedenken eingerichtet.

              Unsere Freiwillige Feuerwehr, der wir insbesondere an dieser Stelle für Ihr umfängliches ehrenamtliches Engagement einen ganz besonderen  Dank aussprechen möchten und die unverzichtbarer Teil unserer dörflichen Gemeinschaften  ist, benötigt für die Stützpunktwehr Hodenhagen eine neue Feuerwache. Hier gilt es, neben der finalen Grundstücksfrage, den bauleitplanerischen Rahmenbedingungen und der Gebäudeplanung  selbst vor allem auch die Nachnutzung des bisherigen Bestandsgebäudes zu klären. Ferner steht eine Konkretisierung des Feuerwehrbedarfsplanes an, der u.a. aufgrund von dargelegten Risikoanalysen auch sicherheitsrelevante und feuerwehrstrategische  Überlegungen beinhaltet und somit zentrale und in die Zukunft gerichtete Handlungsempfehlungen für Verwaltung und Politik geben wird.

              Der im Vorjahr begonnene Erneuerungs-u. Sanierungsprozess unseres Klärwerks wird vor allem 2017 maßgeblich  fortgeführt. Abgängige  Anlagen und Verfahrenstechniken werden  weiter schrittweise ersetzt werden, wobei neben technischer Optimierung insbesondere auch energetische Einsparungspotentiale bei den Betriebskosten im Fokus stehen.

              Für Ihre eigenen Projekte und Ziele wünsche ich  Ihnen,  Ihren Familien und Angehörigen  im Namen der Verwaltung und des Samtgemeinderates  für das Neue Jahr 2017 alles erdenklich Gute, sowie persönliches Glück, Zufriedenheit und vor allem Gesundheit.

              Ihr  
              Carsten Niemann
              -Samtgemeindebürgermeister-


              Am 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Damit traten zugleich neue Regelungen in Kraft, die von Bürgerinnen und Bürgern z.B. bei einem Wohnungswechsel künftig zu beachten sind. 

              Aktuell bleibt es bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur Anmeldepflicht bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.  

              Wieder eingeführt wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung. Damit sollen künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden.

              Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Einzug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist zusammen mit dem Personalausweis und/oder dem Reisepass stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen. 

              Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur dann vorgeschrieben, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss jedoch innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen. 

              Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist. 

              Wer in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden. Die Anmeldung muss künftig für diese weitere Wohnung erst nach Ablauf von sechs Monaten erfolgen. 

              Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach dem Ablauf von drei Monaten. 

              Solange Bürgerinnen und Bürger in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet  sind, müssen sie sich nicht anmelden, wenn sie in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen.

              Wohnungsgeberbestätigung

              § 17 Bundesmeldegesetz

              § 19 Bundesmeldegesetz

              Die Energieagentur Heidekreis und der Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. bringen in Kooperation mit der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen die landesweite Kampagne "Grüne Hausnummer" in den Heidekreis. Die "Grüne Hausnummer" ist eine Auszeichnung der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen. Sie zeichnet Gebäudeeigentümer aus, die energieeffizient saniert oder gebaut haben und honoriert damit ihren Einsatz für den Klimaschutz.

              Alle Eigentümer von Wohngebäuden im Heidekreis können sich um die Grüne Hausnummer bewerben.

              Bitte den Bewerbungsbogen unter www.klimaschutz-niedersachsen.de/gruenehausnummer ausdrucken und ausfüllen.


              Hodenhagen, 4.12.2016
              „Großes beginnt meistens im Kleinen“, so Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann in seiner Ansprache, nachdem Ortsbrandmeister Achim Ueltzen und Kinderfeuerwehrwart Matthias Rosner  offiziell die Gründung der Kinderfeuerwehr Hodenhagen verkündeten.
              25 Feuerwusel -so die offizielle Bezeichnung des Feuerwehrnachwuchses im Alter von 6 bis 10 Jahren- werden zukünftig spielerisch an die Feuerwehr herangeführt werden und trugen mit großem Stolz und hochmotiviert die neuen Shirts der Hodenhagener Kinderwehr. Eine wirklich zukunftsweisende Nachwuchsarbeit, so alle Anwesenden, die nicht zuletzt durch die erfolgreiche Brandschutzerziehung der Freiwilligen Feuerwehr Hodenhagen in der Grundschule Hodenhagen möglich wurde.
              So freuten sich Eltern, die Feuerwehrverantwortlichen, sowie Vertreter aus Politik und Samtgemeindeverwaltung über diese auf die Zukunft ausgerichtete personelle Sicherung der Feuerwehr, verbunden mit dem Wunsch, dass bei den neuen Feuerwuseln die Begeisterung für die Feuerwehr immer so groß sein möge, dass sie später auch ihren aktiven Dienst in der Feuerwehr aufnehmen.

              Kinderfeuerwehrwart Matthias Rosner verteilt die Feuerwusel-T-Shirts


              Hodenhagen, 6.12.2016

              Einen tollen kulturellen Austausch erlebten die aus Ihren Heimatländern Geflüchteten und die ehrenamtlichen Helfer der Flüchtlingsinitiative in Hodenhagen im Rahmen einer geselligen Weihnachtsfeier.
              Bei klassischem Weihnachtsgebäck und leckerem selbstgebackenen Kuchen wurde munter geplaudert und gelacht. Auch die alltäglichen Sorgen konnten dabei Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann im persönlichen Gespräch nähergebracht werden. So fehlen zum Teil noch Passunterlagen oder Möglichkeiten für ein schnelle Integration am Arbeitsmarkt, sowie damit verbundene Sprachkurse. Dabei ist das Erlangen der Sprachkompetenz der maßgeblichen Schlüssel zur Integration, wie man an den teilweise schon guten Deutschkenntnissen der Kinder und Jugendlichen feststellen konnte, die seit gut einem Jahr am regulären Schulbetrieb teilnehmen.
              Ein beherzter Dank ging an das ehrenamtliche Helfernetzwerk für seine Arbeit, die auf persönlicher Ebene vieles auffängt und unterstützt.
              Unvergessliche Momente bereiteten vor allem die ehrenamtlichen Akteure mit ihren liebevoll verpackten Präsenten, die die Kinder strahlend mit nach Hause nahmen.
              So schenkte das besinnliche Beisammensein allen Kraft und Freude für die Aufgaben und Herausforderungen des kommenden Jahres.

              Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann begrüßt Geflüchtete und ehrenamtliche Helfer der Flüchtlingsinitiative in Hodenhagen

              Liebe Bewohnerinnen und Bewohner des Aller-Leine-Tals, Vereine, Institutionen und Interessierte,

               

              das Aller-Leine-Tal hat rund 2 Millionen Euro LEADER-Fördermittel für Projekte zur Verfügung. Welche Projekte Sie mithilfe der Förderung umsetzen könnten, möchten wir Ihnen gerne an einem der Infoabende am 20., 21. und 29. November näherbringen (siehe Anhang).

              Projektträger von bereits umgesetzten Projekten werden von ihren Erfahrungen berichten; zudem werden wir über die Förderbedingungen informieren und Ihre Fragen beantworten

              Wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung und hoffen, möglichst viele von Ihnen begrüßen zu dürfen.

              Leiten Sie die beigefügte Einladung gerne an Vereinsmitglieder, Nachbarn sowie Familie, Freunde und Bekannte weiter und posten Sie ihn gerne in Ihrem WhatsApp-Status oder auf Social Media!


                              

               Folgende Dokumente stehen zum Download bereit:


              Ehepaare aus dem Bereich der Samtgemeinde Ahlden, die im Kalenderjahr 2024 ihr 50-, 60-, 65- oder 70-jähriges Ehejubiläum begehen sowie Altersjubilare, die das 100. oder jedes weitere Lebensjahr vollenden, sollen wie bisher mit einer Ehrengabe bedacht werden. 

              Die Verwaltung bittet daher die in Betracht kommenden Jubilare, bis zum 19. Oktober 2023 bei der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, Zimmer OG 1, vorzusprechen und dabei die Heirats- bzw. Geburtsurkunde vorzulegen. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird um vorherige Terminabsprache (Telefon 05164 9707712) gebeten.

              Selbstverständlich kann die Anmeldung auch durch Familienangehörige erfolgen.


                Das Verfahren zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in der Zeit vom 25.09.2023 bis 28.10.2023. Gleichtzeitig werden die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.

                Die Bekanntmachung zum Verfahren kann hier eingesehen werden: 

                                                             Bekanntmachung vom 14.09.2023

                 Ferner steht folgendes Dokument dazu zur Verfügung:

                                                             Pressemitteilung vom 12.09.2023

                                                    

                  Pressemitteilung


                  Reinigung der Schmutzwasserkanalisation in der Samtgemeinde Ahlden


                  Die Schmutzwasserkanalisation in der Samtgemeinde Ahlden wird ab dem 05.06.2023 in Ahlden (Aller), Eilte und Grethem im Hochdruckstrahlverfahren gereinigt. Dies geschieht mit einem kombinierten Saug- und Spülwagen.

                  Im Zuge der Reinigung kann es zu Geruchsbildungen und/oder ungewöhnlichen Geräuschentwicklungen kommen.

                  Grundstückeigentümer sollten darauf achten, dass ihre Grundstücksentwässerungsanlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 1986) entspricht. Neben einer ausreichend dimensionierten Zwangsentlüftung sollte insbesondere bei Räumen unterhalb der Straßenoberfläche eine gewartete Rückstausicherung vorhanden sein. Bei fehlenden oder mangelhaften Lüftungs- oder Rückstausystemen kann Schmutzwasser eindringen und Geruchsverschlüsse können leergesaugt oder leergedrückt werden. In der Folge können unangenehme Gerüche oder auch Schäden entstehen.

                  Der Deckel des Hausanschlussrevisionsschachtes sollte Lüftungsöffnungen haben.

                  Die Samtgemeinde bittet alle Einwohner, auf Feuchttücher zu verzichten bzw. diese nicht in der Toilette zu entsorgen.

                  Desinfektionstücher, Feuchttücher, Textilien und Damenhygieneartikel gehören nicht in die Toilette, da dadurch Verstopfungen entstehen können.                


                  -Urlaubszeit ist Reisezeit-

                  Rechtzeitig vor dem Urlaub Ausweisdokumente prüfen

                  Die Reisezeit steht bald wieder vor der Tür. Da es immer wieder vorkommt, dass Urlaubs- und Tagesreisende erst kurz            vor Abreise feststellen, dass ihre Ausweise oder Pässe abgelaufen sind, möchten wir Sie daran erinnern, Ihre Ausweis- und Passpapiere rechtzeitig auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. 

                  Bitte berücksichtigen Sie, dass Personalausweise und Reisepässe nicht verlängert werden können und die Bearbeitungszeit für eine Neubeantragung bei ca. 2 bis 4 Wochen liegt.

                  Die Kinderreisepässe werden innerhalb von 1 bis 3 Tagen ausgestellt. 

                  Damit Sie pünktlich zur Urlaubszeit im Besitz gültiger Ausweise und Pässe sind, empfehlen wir Ihnen die                                  rechtzeitige Beantragung Ihrer Ausweise und Pässe.

                  Zur Beantragung eines Personalausweises bzw. eines Reise- und Kinderreisepasses bringen Sie bitte folgendes mit:

                  •          ein biometrisches Passfoto für den Personalausweis, Reise- und Kinderreisepass
                  •          den bisherigen Personalausweis oder Reisepass
                  •          der Antrag ist persönlich zu stellen, da auf dem Antragsformular die eigenhändige Unterschrift zu leisten ist und der               Fingerabdruck notwendig ist
                  •          eine Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten ist bei der Beantragung eines Personalausweises unter 16                Jahren und bei einem Reisepass unter 18 Jahren notwendig
                  •          der Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Erziehungsberechtigten

                  Es wird gebeten, Ihre Ausweispapiere auf deren Gültigkeit hin zu überprüfen und, falls notwendig, rechtzeitig                        neue Ausweispapiere zu beantragen. Aktuelle Länderinformationen und Einreisebestimmungen finden sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de). Verbindliche und aktuelle Informationen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der betreffenden Länder erteilen.                   


                  Das Jobcenter bietet Bürgerinnen und Bürger                                            ab sofort die Möglichkeit der Online-Beantragung


                  Die digitale Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Verwaltung ist in den vergangenen Jahren immer mehr gewachsen. Auch das Angebot an Online-Verwaltungsleistungen für die Bürgerinnen und Bürger im Heidekreis wächst stetig. Seit Anfang Mai 2023 bietet der Heidekreis den Erstantrag auf Bürgergeld online an. Das Bürgergeld ist eine Leistung für erwerbsfähige Menschen und ihre Familien, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können.

                  Hiermit möchte das Jobcenter Heidekreis einen weiteren und vor allem datensicheren Kommunikationskanal für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialämtern ermöglichen. „Die Bürgerinnen und Bürger können den Antrag bequem von ihren mobilen Endgeräten ausfüllen und dieser wird dann direkt ins Fachverfahren inklusive Datenübernahme übertragen. Für beide Seiten ein Gewinn“, so Michael Gerken, Fachver-fahrensadministrator des Heidekreises und der kreisangehörigen Kommunen.

                  Seit 2020 steht den Bürgerinnen und Bürgern im Heidekreis die Möglichkeit offen, über das virtuelle Kreishaus „Open Kreishaus“ mit der Kreisverwaltung in Kontakt zu treten. Dieses Online-Angebot ist wichtiges Element bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Online-Portale erlauben es Bürgerinnen und Bürgern, sich bei ihrer Verwaltung zu registrieren und Online-Angebote zu nutzen. Der digitale Draht in die Verwaltung lohnt sich dabei für beide Seiten. Porto, Postläufe, Druck- und Kopierkosten können neben Wartezeiten vor Ort sowie Fahrtwegen eingespart werden. Das virtuelle Kreishaus des Heidekreises ist über die Homepage des Heidekreises oder unter https://openkreishaus.heidekreis.de zu erreichen.                               


                  Grundsteuer: Ohne geht es nicht! Lassen Sie sich nicht verunsichern. 

                  Anlässlich der am 31. Januar 2023 ausgelaufenden Frist zur Abgabe der Grundsteuerklärung hat die Aufmerksamkeit für dieses wichtige Thema nochmals zugenommen. 

                  Viele Bürgerinnen und Bürger haben bereits Feststellungsbescheide ihrer Finanzämter erhalten und sind in Sorge, künftig höhere Abgaben leisten zu müssen. 

                  Der NSGB-Kreisverband Heidekreis sorgt für Aufklärung: „In der öffentlichen Debatte wird derzeit viel durcheinandergebracht. Die Grundsteuerreform ist keine versteckte Steuererhöhung. Die Reform darf nicht dazu führen, dass die Grundsteuer als solche infrage gestellt wird. Mit ihr werden bedeutsame Aufgaben und Einrichtungen vor Ort erst möglich.“, erklärt Kreisgeschäftsführer Carlos Brunkhorst. 

                  Aus gemeindlicher Sicht ist nachvollziehbar, dass die Grundsteuerreform einige Menschen verunsichert.

                  Zum besseren Verständnis hat der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund 

                  eine Pressemitteilung, nebst Schaubildern zu dem Thema erarbeitet.                               


                  Planfeststellungsverfahren Wehr Hademstorf

                  Stellungnahmen und Einwendungen müssen bis zum 20.Februar  bei der Wasserstraßen- und Schiffahrtsverwaltung vorliegen  

                  Hademstorf: 

                  Nur noch wenige Tage Zeit bleibt Betroffenen, Bürgerinnen und Bürgern und Gemeinden, um in dem von der Wasserstraßen – und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durchgeführten Planfeststellungsverfahren Stellung zu beziehen und eigene Rechte wahrzunehmen. Am 20. Februar 2023 müssen dort die Stellungnahmen / Einwendungen eingegangen sein.  Geplant ist der Neubau eines Raugerinnes als Ersatz für das Wehr Hademstorf.

                  Zu einer öffentlichen Versammlung hatten  die SG Schwarmstedt (Samtgemeindebürgermeister Björn Gehrs), die Samtgemeinde Ahlden (Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann u. Allg. Vertreter Hans-Jürgen Galler),  Ulrike Wiechmann-Wrede (Bürgermeisterin Gemeinde Hademstorf), Claudia Schiesgeries (Bürgermeisterin Gemeinde Schwarmstedt) und Bernd Block (Bürgermeister Gemeinde Essel) öffentlich eingeladen.
                  An dieser Veranstaltung am 7. Februar in Hademstorf nahmen über 150 interessierte Bürgerinnen und Bürger und Interessensvertreter teil. In der Diskussion wurde deutlich, dass  es zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen gilt, wie z.B. Auswirkungen auf die Aller, Schifffahrt, Grundwasser in den anliegenden Gemeinden, Landwirtschaft, Wälder, Naturschutz, Energiegewinnung oder auch touristische Aspekte, wie z.B. Wegeverbindungen.

                  Die von Frau Wiechmann-Wrede (Bürgermeisterin Hademstorf) zusammengestellte Präsentation finden Sie hier zum Download. 

                  Ein Muster für Ihre Stellungnahme / Einwendung – das auch auf der Infoveranstaltung verteilt wurde -  finden Sie hier zum Download. !Muster Einwendungen Hademstorf! . Bitte schreiben Sie Ihre individuelle Stellungnahme / Bedenken. Nur wenn dies jetzt und rechtzeitig erfolgt können Bürger Ihre Rechte im Planverfahren wahrnehmen. 

                  Zusätzlich können Sie die von der Gemeinde Hademstorf bereitgestellte Unterschriftenliste nutzen.

                               Spätestens am 20.02.2023 muss der Posteingang bei der Generaldirektion 

                               Wasserstraßen und Schifffahrt / Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde, 

                                   Am Waterlooplatz 5, 30168 Hannover erfolgen. Danach ist es zu spät!


                    !Muster  Einwendungen Hademstorf!


                    Informationen der Wasserstraßen – und Schifffahrtsverwaltung zum Planfeststellungsverfahren sind unter www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/300_Aller_Wehr_Hademstorf.html abrufbar

                    Weitere Informationen finden SIe hier.


                    Zuschuss für die Katzenkastration 

                     

                    Verantwortungsvolle Katzenbesitzer(innen), die einer ungeregelten Vermehrung ihrer Katzen vorbeugen möchten und ihren Wohnsitz in der Samtgemeinde Ahlden haben, erhalten seit dem 01.01.2023 von der Samtgemeinde Ahlden auf Antrag einen Zuschuss von 20,00 € für die Kastration eines Katers und 30,00 € für die Kastration einer Katze.

                    Der Zuschuss wird nach Vorlage der Tierarztrechnung (im Original) im Ordnungsamt auf ein Konto der Tierhalterin oder des Tierhalters überwiesen. 

                     

                    Aufgepasst beim Feuerwerk!

                     

                    Städte- und Gemeindebund: Nur zugelassenes Feuerwerk verwenden, Rücksicht nehmen und örtliche Verbote beachten!

                     

                    In diesem Jahr dürfen vom 29. bis 31. Dezember 2021 Feuerwerksartikel verkauft werden. Das Abbrennen von Feuerwerk vor dem Jahreswechsel und in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern, sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (Reet- und Fachwerkhäusern, Tanklagern oder -stellen) ist grundsätzlich verboten, darauf weist der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hin.

                    Besondere Rücksichtnahme ist auch in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von sogenannten „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten. „Wir bitten darum, Rücksicht auf Menschen und Tiere zu nehmen und empfehlen, vor Ort auf Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden und der Feuerwehren über örtliche Verbotszonen zu achten“ erklärte Thorsten Bullerdiek, Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes.

                     

                    „Wer knallt, haftet im Übrigen für entstandene Schäden! Ebenso muss jede/r hinterher ihren/seinen Müll wieder mitnehmen. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen „Benannten Stelle“ und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann zudem nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

                     

                    Der Städte- und Gemeindebund bittet daher um Beachtung folgender Hinweise:

                     

                    1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.

                     

                    2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.

                     

                    3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.

                     

                    4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.

                     

                    5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.

                     

                    6. "Blindgänger" nicht erneut zünden.

                     

                    7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.

                     

                    8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

                     

                    9. Halten Sie die örtlichen Verbote ein und achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern.

                     

                    10. Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.


                    Gewerbeentwicklung Hodenhagen/ B-Plan 41

                    „2. Erweiterung – Gewerbegebiet Nord“


                    Hodenhagen

                    Der bei Unternehmen begehrte Wirtschaftsstandort Hodenhagen entwickelt sich weiter. 

                    Nachdem in den letzten Jahren sechs vor allem größere  Ansiedlungen namhafter Betriebe im GE Hodenhagen Nord erfolgreich realisiert wurden und hierdurch viele Arbeitsplätze neu geschaffen werden konnten, möchte die Gemeinde Hodenhagen diese  

                    äußerst erfolgreiche Ansiedlungspolitik der letzten Jahre nun fortsetzen.
                    Jetzt soll der B-Plan Nr. 41 „2. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“, der die letzte der große Potentialfläche mit einer Größe von ca. 20 ha umfasst und für den es bereits einen konkreten Investor gibt, in die frühzeitige Beteiligung gem. Baugesetzbuch       geben. Die Besonderheit: Ein Produktionsbetrieb will sich in Hodenhagen ansiedeln.

                    Neben einer ganzheitlichen Betrachtung des Gewerbestandorts  möchten Gemeinde und Investor vor allem dieses außergewöhnliche Projekt  im Rahmen einer Informationsveranstaltung den Bürgerinnen und Bürgern vorstellen.

                    Die Veranstaltung findet am Freitag, den  09.12.2022 um 19.00 Uhr in der Aller-Meiße-Halle in Hodenhagen statt und wird von Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann moderiert.


                    Wirtschaftsförderung Heidekreis 

                    Fördermittel-Beratung via Zoom
                    Sprechtag am 13. Dezember 2022 / Anmeldung bis zum 02. Dezember 2022


                    Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Heidekreis bietet gemeinsam mit der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen („NBank“) einen weiteren Beratungstag zu öffentlichen Fördermitteln an.

                    Unternehmer sowie Gründer haben hierdurch die Möglichkeit, ihr Vorhaben in einem persönlichen Einzelgespräch  mit Beratern der „NBank“ vorzustellen und Fragen rund um Förderprogramme, Finanzierungswege und die erforderlichen Antragsunterlagen zu klären.
                    Informiert wird über aktuelle Programme wie zum Beispiel aus den Bereichen Investition, Innovation, Digitalisierung, Qualifikation, Energie und Umwelt sowie Gründung.


                    Die Beratung beim Sprechtag kann kostenfrei in Anspruch genommen werden und wird am      13. Dezember zwischen 9.30 und 14.30 Uhr digital via Zoom angeboten.


                    Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich. 

                    Für weitere Informationen und eine Anmeldungen bis zum 02. Dezember steht Christina Reissmann von der Fachgruppe Kreisentwicklung und Wirtschaft des Heidekreises telefonisch
                    unter (05191) 970673 oder per E-Mail unter  gern zur Verfügung.

                    Heidekreis - Fördermittel-Beratung für Unternehmen
                    Heidekreis - Links für Existenzgründerinnen und Existenzgründer






                    Das Rathaus der Samtgemeinde Ahlden 

                    bleibt am Freitag, den 18.11.2022,

                         aufgrund einer betrieblichen                                                     Veranstaltung geschlossen.

                     

                    Samtgemeinde Ahlden

                    Der Samtgemeindebürgermeister

                    gez. Niemann




                    Konkrete Maßnahmen sollen Bahn verlässlicher machen /

                    Bürgermeister im Dialog mit dem Betreiber Start



                    Bürgermeister und Bahnbetreiber vereinbaren einen regelmäßigen weiteren Austausch, um das Thema voranzubringen. zu einem späteren Zeitpunkt soll auch die LNVG eingeladen werden, die neben dem Betreiber in der Verantwortung steht.

                     

                    Schwarmstedt. Das Thema Bahn bewegt auch alle hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Heidekreis derzeit besonders: In den Rathäusern kommen viele Rückmeldungen von betroffenen Fahrgästen über Zugverspätungen und Ausfälle an. Auf Einladung von Schwarmstedts Samtgemeindebürgermeister Björn Gehrs trafen sich nun Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit Mathias Hoff, dem Leiter des Bahnbetreibers Start Niedersachsen Mitte, um diese Rückmeldungen, die derzeitige Situation und insbesondere den Ausblick und Verbesserungsmöglichkeiten zu erörtern. 

                     

                    Der jetzige Zustand wird von allen Beteiligten als unbefriedigend angesehen.  So fehlen beispielsweise in der Vergangenheit Fahrzeuge oder sind defekt. Mit der Nutzung der Werkstatt Hannover-Leinhausen soll schrittweise Verbesserungen erreicht werden, erläutert Hoff. Diese ist seit Juni als neuer zentraler Werkstattstandort in Betrieb und bietet Größen- und Qualifizierungsvorteile.  Züge sollen schneller repariert werden und damit auch die Zahl der Langsteher, die über einen längeren Zeitpunkt nicht zur Verfügung stehen, abgebaut werden. Auch wurden aktuell drei weitere Fahrzeuge von der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) angemietet, um das Angebot zu verbessern. Sorge bereitet allerdings die Beschaffung von fehlenden Bauteilen, bei denen Lieferprobleme auftreten. Auch bei der Personalsituation wurde gehandelt. So werden bereits seit einigen Monaten weitere Mitarbeiter ausgebildet und ein Qualifizierungskurs für Triebwagenführer/innen soll noch in 2022 starten. Auch sind Leih-Triebfahrzeugführer eingesetzt. Engpässe entstehen aber auch auf der Trasse, etwa durch Bauarbeiten im Bahnhof Hannover und Langsamfahrstellen, die von Start nicht beeinflusst werden können, aber auch zu Verspätungen führen. Verbessern soll sich auch das Informationsangebot für Fahrgäste. Ein „Zugradar“ ermöglicht ab Oktober Bahnkunden den genauen Standort ihres Zuges auf einer Karte abzurufen und damit die Reiseplanung zu verbessern.  




                                                                                                          Hodenhagen

                      genossenschaftliches Solarprojekt mit  3 MWp auf ca. 25.000 m² Bosch-Hallendach geplant,                                                ausreichend Strom für ca. 1.000 !!! Haushalte

                      REALWeg-Genossenschaft um „Corbi“ Schöfinius setzt Photovoltaik-Projekt mit Bürger:innenbeteiligung in und                            für die Samtgemeinde Ahlden um.
                      Hierzu findet eine Infoveranstaltung an diesem

                                                                                   Montag den 30. Mai 2022  
                                                                                   um 19:00 Uhr
                                                                                   im Brinkhaus/Brinkweg 10/Hodenhagen,


                      Der Projektsteckbrief kann vorab gerne bei  Corbinian Schöfinius abgefragt werden:  

                      0163-7558053
                      www.realweg.de

                      Aktueller Sachstand:
                      Der Mietvertrag für das Dach ist unterzeichnet, die Zusage des Netzbetreibers liegt vor,                                                              die Einspeisevergütung durch die Bundesnetzagentur ist festgelegt und das Angebot für die Anlage selbst ist da!!!
                      Die Umsetzung als genossenschaftliches Projekt der Regional- und Energiegenossenschaft Aller-Leine-Weser eG (REALWeg) mit den Menschen aus der Region  sorgt dafür, dass ein möglichst großer Teil der Wertschöpfung auch vor Ort bleibt!    


                      Weitere Informationen zum Projekt:

                                                                               Die Pressemitteilung 

                                                                               Projektsteckbrief Hodenhagen

                                                                               Satzung REALWeg

                                                                               Präsentation Photovoltaikanlage Hodenhagen 




                      Die Verfahren zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung und zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für die 15. und die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen in der Zeit vom 23.05.2022 bis 24.06.2022. 

                      Die Unterlagen zu den Verfahren können hier eingesehen werden:

                      - 15.Änderung Serengeti_Park Stllplatzanlage
                      - 22.Änderung 2.Erweiterung „Gewerbegebiet Nord“ in der Gemeinde Hodenhagen



                      Wanderausstellung "KlimaEinFluss" in der Hochwasserpartnerschaft Aller vom 04. bis 17. Mai 2022 im Brinkhaus Hodenhagen


                       Geöffnet montags bis freitags von 14 – 17 Uhr, am 07.05.22 von 10 – 14 Uhr.


                       

                      Infos unter https://www.uan.de/klimaeinfluss

                       

                       

                      Hochwasser-Aktionstag am Samstag, den 7.5.2022,

                      Brinkanlage (Brinkweg 10, 29693 Hodenhagen)

                      Das Team des HochwasserKompentenzCentrum aus Köln ist in der Zeit von 10.00-14.00 Uhr mit seinem „Hochwasser-Infomobil“ auf der Brinkhausanlage zu Gast und vermittelt für unsere Bürger*innen konkrete Tipps zur Eigenvorsorge - auch vor Starkregenereignissen - durch Objektschutz und Bauvorsorge und gibt Hinweise für richtiges Verhalten im akuten Hochwasserfall. Eingebettet wird dieses Beratungsangebot in eine umfassende Leistungsshow von THW und Feuerwehr der SG Ahlden mit Vorführung von speziellem und technischem Großgerät nebst Wasserrettung.

                      Gegen 11 Uhr ist als weiteres Highlight ein Hochwasserszenario zu bewältigen, in dem durch das Aufschichten von zuvor zu füllenden Sandsäcken gegen stetig steigendes Wasser unter Realbedingungen angearbeitet werden muss.

                      Persönliches „Mitmachen“ an der „Wasserfront“ ist ausdrücklich erwünscht!

                      Für das leibliche Wohl ist durch die Ortswehr Hodenhagen gesorgt.

                       

                       

                       

                       

                      Expertenforum rund um das Thema „Wasser“

                      Freitag, den 6. Mai 2022, 18:30 – 21:00 Uhr

                      Gemeindehaus Ahlden, Große Str. 6 29693 Ahlden (Aller)

                       

                      Vier ausgewiesene Expert*innen werden im Rahmen von Kurzimpulsen beleuchten, welche gravierenden Auswirkungen der Klimawandel auf Hochwasser- u. Starkregenereignisse auch in unserer Region für uns Menschen und die Natur haben wird. 

                       

                      Hier ist das detaillierte Programm zu finden:

                      https://www.uan.de/fileadmin/UAN/Dokumente/Aktuelles/2022-05-06_Wanderausstellung_3._Veranstaltung.pdf

                       



                      Befragungen auch in unserer Samtgemeinde Ahlden

                       

                      Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung werden 1 % aller Haushalte befragt.

                      Die Erhebung wird durch vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) ausgewählte Erhebungsbeauftragte durchgeführt. Sie haben einen amtlichen Ausweis, wurden in ihre Aufgaben eingewiesen und sind über alle Angaben die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie führen die Erhebungsbeauftragten nach vorheriger Ankündigung die Interviews überwiegend telefonisch durch. Aufgrund umfangreicher technischer Veränderungen erfolgt zudem mittlerweile ein großer Teil der Befragungen schriftlich per Post oder online durch das LSN.

                      Nach einer Stichprobenauswahl vom Bundesamt, finden die Mikrozensus-Haushaltsbefragungen 2022 auch in unserer Samtgemeinde in verschiedenen Monaten statt. Nach Mitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) werden in der Samtgemeinde Ahlden in den nachstehend genannten Straßen Haushaltsbefragungen durchgeführt:


                      Grethem, Gartenweg

                      Hodenhagen, Kampsunder

                      Hademstorf, Wochenendgebiet Forstgrund

                      Hodenhagen, Lönsring

                                          

                      Darüber hinaus gibt das LSN folgende weitere Erklärungen zur Mikrozensuserhebung:

                       

                      Bedeutung des Mikrozensus

                      Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Sie dienen der Erkenntnis über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung, so zum Beispiel der Erkenntnis von sozialen Problemen in ihrer zahlenmäßigen Bedeutung. Diese Kenntnisse sind Voraussetzung für eine effektive Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen (z. B. Kinder, Kranke Erwerbslose u. a. m.).

                       

                      Was wird gefragt

                      Gefragt werden im Wesentlichen allgemeine Angaben (z. B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit und einer evtl. Arbeitssuche, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, Angaben zur Wohnsituation sowie schließlich Angaben zum Lebensunterhalt.

                       

                       Wie wird ausgewählt

                      Für diese Befragung werden in jedem Jahr nach einem mathematischen Zufallsverfahren 1 % aller Wohnungen in Deutschland ausgewählt. Dieses Zufallsprinzip bei der Auswahl ist entscheidend dafür, dass aus den Angaben von nur 1 % Bevölkerung auf die für die gesamte Bevölkerung zutreffenden Verhältnisse geschlossen werden kann. Stichprobenergebnisse sind aber nur dann zulässig, wenn die Auswahlanordnung genau eingehalten wird; so kann Ihr Haushalt nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden: Ihre Mitarbeit ist erforderlich. Eine einmal ausgewählte Wohnung bleibt normalerweise 4 Jahre nacheinander in der Stichprobe. Wer während dieses Zeitraums dort wohnt, ist nach dem Mikrozensusgesetz verpflichtet, die im Gesetz bestimmten Angaben zu machen.


                      Keine Befreiung von der Auskunftspflicht

                      Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Befreiung von der Auskunftspflicht grundsätzlich nicht möglich ist.


                      Pflicht zur Geheimhaltung, Daten ausschließlich Rohmaterial für die Hochrechnung

                      Dieser Auskunftspflicht steht die unbedingte Geheimhaltungspflicht Ihrer Angaben seitens der amtlichen Statistik gegenüber. Sobald die erforderlichen Angaben im Statistischen Landesamt  vollständig und richtig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet; insofern kann auf Angaben des Vorjahres  nicht zurückgegriffen werden. In die Aufbereitung der Daten gehen – vollkommen anonym – nur noch die von Ihnen gemachten Angaben ein. Diese sind unverzichtbares „Rohmaterial“ zur Ermittlung der hochgerechneten Ergebnisse. Aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft und damit auf die vom jeweiligen Bürger gemachten Angaben mehr möglich.


                      Es kommt auf jede Auskunft an, auch auf die der älteren Mitbürger

                      Bei dem geringen Stichprobenumfang kommt es auf jede Auskunft an, auch auf die Angaben der älteren Menschen, wenn die hochgerechneten Ergebnisse die wahren Verhältnisse in der Bevölkerung widerspiegeln sollen. Bei nicht mehr Erwerbstätigen, besonders bei älteren Personen, fallen umfangreiche Fragenblöcke weg, z. B. der Fragenblock über eine gegenwärtige Erwerbstätigkeit und der über die Arbeitssuche. Zur Erleichterung der Beantwortung der Fragen wird die Erhebung durch ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte mit einem Laptop unterstützt.

                       

                      Wir bitten Sie daher, die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten bei Ihrer Arbeit zu unterstützen und die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten,



                      Die Samtgemeinde Ahlden bietet für Einwohner und Einwohnerinnen der Samtgemeinde Ahlden, ab dem 10.01.2022, eine Hilfe beim Ausfüllen von Rentenanträgen an. Dieses freiwillige und zusätzliche Angebot beinhaltet keine Rechtsberatung in Rentenangelegenheiten, sondern soll lediglich eine Unterstützung bei der Rentenantragstellung darstellen. Die Rentenantragstellung soll dabei vorrangig elektronisch erfolgen.  Das Angebot wird nach Terminvereinbarung immer montags stattfinden und durch Frau Hemme in den Räumlichkeiten des Rathauses der Samtgemeinde Ahlden vorgehalten. Interessierte wenden sich bitte per Mail an . Termine können gern auch telefonisch unter der Telefonnummer 05164/9707-723 vereinbart werden.

                             



                                                                                    Die Einrichtungen der Samtgemeinde Ahlden 

                                                                                          bleiben am 24. und 31. Dezember 2021

                                                                                                                   geschlossen.

                       



                      Johanniter-Testzentrum kommenden Mittwoch wieder geöffnet   +
                      Christmas-Impfboosting am Freitag Nachmittag, Serengetipark untertützt die Impfaktion


                      ab Mittwoch, den  15.12.2021  wieder kostenlose Schnelltests in der Aller-Meiße-Halle / 
                      Termine telefonisch oder online möglich

                      Freitag, den 17.12.2021, Impftermin in der Aller-Meiße-Halle, Jahreskarten des Serengetiparks zu gewinnen

                      Hodenhagen. Ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie ist das Testen. Jede frühzeitig erkannte Infektion trägt dazu bei, das Virus einzudämmen.
                       „Wir freuen uns, dass wir die Bevölkerung in der Corona-Zeit bis auf Weiteres weiter unterstützen können“, sagt Marc Nieber, Mitglied der Dienststellenleitung der Johanniter in Schwarmstedt, die das Hodenhagener Testzentrum ab kommendem Mittwoch wieder montags bis freitags vorerst in der Zeit von 10 bis 14 Uhr betreiben. Die Gemeinde stellt hierfür extra das „Rondell“  der Aller-Meiße-Halle zur Verfügung.
                      Testtermine können telefonisch unter 0800-0019214 oder online unter www.johanniter.de/schnelltest-nb vereinbart werden.

                      „Impfen und auch Boostern“ ist das Gebot der Zeit, so Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann, der explicit auf den vorweihnachtlichen Impftermin am kommenden Freitag, den 17. Dezember in der Zeit von 14 bis 20 Uhr hinweist und  der in der Aller-Meiße-Halle/Volksloh 5 in Hodenhagen stattfindet.
                      Auch der Serengeti-Park unterstützt diese  Impfaktion mit einer Verlosung. Alle,  egal ob Erst-, Zweit- oder Booster-Impfung, können an einer  Verlosungsaktion vor Ort teilnehmen und eine von insgesamt fünf Jahreskarten für den Park gewinnen.  "Nur gemeinsam bleiben wir gesund! Mit der Impfung schützen wir uns und unsere Mitmenschen und leisten einen zentralen Beitrag in der Bekämpfung der Pandemie.", erklärt der Inhaber des Serengeti-Parks, Dr. Fabrizio Sepe. "Wir als Unternehmen, sorgen uns nicht nur um unsere Mitarbeiter, sondern auch um alle unsere Mitmenschen. Wir sind zuversichtlich und unterstützen die Aktion, damit die Bürger in unserer Region gesund bleiben! Wir freuen uns von Herzen, die Gewinner der Jahreskarten ab dem 2. April 2022 wieder zu einem sicheren Safari-Abenteuer bei uns im Park begrüßen zu dürfen!"

                      Die Impfungen werden von drei Ärzten über den Heidekreis durch ein Impfteam der Johanniter mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech [U30] oder Moderna [Ü30] = keine Wahlmöglichkeit) durchgeführt, richten sich zunächst an  Personen ab 18 Jahren.
                      Für eine Booster-Auffrischungsimpfung sollten möglichst 6 Monate vergangen sein. Eine Ausnahme gilt bei Erstimpfungen mit dem Vakzin des Herstellers Johnson&Johnson; hier kann bereits nach 4 Wochen „geboostert“ werden.
                      Leider ist eine Terminvereinbarung nicht möglich, sodass Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden können.
                      Der Endzeitpunkt von 20 Uhr stellt nur einen Rahmen dar und kann sich je nach verfügbarer Impfstoffmenge immer verschieben bzw. verkürzen. Leider ist der  Impfstoff pro Impfaktion  derzeit auf 200 Impfungen begrenzt, sodass bei großer Nachfrage die Impfaktion eher beendet sein kann.
                      Einen Anspruch auf Impfungen zu einer bestimmten Uhrzeit gibt es nicht.

                      Mitzubringen sind  Personalausweis, -soweit vorhanden- der Impfpass und ein Kugelschreiber.




                      Presseinfo Samtgemeinde Ahlden 
                      „Zugang zum Rathaus / Terminabstimmung erforderlich“ 

                      Aufgrund der Entwicklung der pandemischen Lage wird  nun auch in der Samtgemeinde Ahlden der freie Zugang in die Rathausverwaltung ab Montag, den 06.12.2021 leider nicht mehr möglich sein, die  Eingangstür des Rathauses ist dann grundsätzlich für den Besucherverkehr geschlossen.

                      Selbstverständlich werden alle  bisherigen Verwaltungsdienstleistungen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Samtgemeindeverwaltung vollumfänglich weiter angeboten; wir bitten jedoch erneut darum, vorab einen Termin per Telefon oder E-Mail beim jeweiligen Ansprechpartner zu vereinbaren. 

                      Bürgerbüro         Telefon (05164 9707-70) oder
                      Sozialamt            05164 9707-720 oder  

                      Kontaktdaten der Besucher des Rathauses werden weiterhin erfasst. Besucher werden gebeten, dies möglichst digital über die Luca App oder die Corona-Warn App vorzunehmen und sich eine der beiden Apps vor dem Rathausbesuch zu installieren. Alternativ ist das Ausfüllen eines Kontaktbogens vor Ort im Ausnahmefall selbstverständlich auch weiterhin möglich. 

                      Eine Zutrittsbeschränkung auf Besucher mit 3G-Nachweis (Genesen, Geimpft, Getestet) ist aktuell nicht vorgesehen.
                      Die Möglichkeiten zur Wiedereröffnung der Teststation an der Aller-Meiße-Halle in Hodenhagen werden derzeit ausgelotet. 



                      Im kommenden Jahr finden bundesweit stichprobenbasierte Haushaltsbefragungen der Bevölkerung für den Zensus 2022 statt. Zur Durchführung dieser Befragungen sucht die Erhebungsstelle des Heidekreises ab sofort ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte. Insgesamt werden etwa 200 Interviewerinnen und Interviewer (m/w/d) benötigt.

                      Diese Tätigkeit kann nebenberuflich bei freier Zeiteinteilung ausgeübt werden. Die Interviewtermine sind von Mitte Mai 2022 bis Ende Juli 2022 unter Beachtung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona-Hygienevorschriften vor Ort durchzuführen. Jede Interviewerin und jeder Interviewer befragt etwa 100 Auskunfts-pflichtige. Bevor die Haushalte aufgesucht werden, um die Befragung durchzuführen, werden alle Beauftragten ausführlich geschult und auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses verpflichtet. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird eine attraktive und steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 750,00 Euro gewährt. Bewerben können sich grundsätzlich alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

                      Die Erhebungsstelle des Heidekreises nimmt ab sofort Bewerbungen online über das elektronische Bewerbungsportal unter www.heidekreis.de/zensus2022
                      entgegen. Auf dieser Seite sind auch weitere Informationen zum Zensus abrufbar. Bei Fragen stehen Mark Oppermann telefonisch unter 05162 970-9370 oder Pascal Stahnsdorff telefonisch unter 05162 970-9371 gern zur Verfügung. Per E-Mail sind beide Personen unter  erreichbar.  

                      Ziel des Zensus ist es, die Einwohnerzahlen in Deutschland zu ermitteln sowie zentrale Strukturdaten zu erheben. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Kommunen beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zur Verfügung zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Der Zensus liefert aktuelle Bevölkerungszahlen, Daten zur Demografie wie Alter, Geschlecht oder auch Staatsbürgerschaft sowie Daten zur Wohn- und Wohnungssituation. In erster Linie liefern die Melderegister der Kommunen die Ausgangsdaten. Um die Qualität der Datenbasis zu verbessern, wird in einer Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung, etwa 10 Prozent, zusätzlich durch Erhebungsbeauftragte direkt befragt. Bürgerinnen und Bürger, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften leben, sind über die Melderegister nicht voll-ständig erfasst. Deshalb wird bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohnheimen eine Vollerhebung durchgeführt. In Gemeinschaftsunterkünften ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig. 



                      Cinema del Sol 2.0   … incl. HK-Impfmobil      startet am 24. August!!!


                      Freiluftkino aufgrund des letztjährigen Erfolgs und auf besonderen Wunsch auch in diesem Jahr auf dem Brinkhausgelände.

                      Die Neuauflage 2021, wieder gemeinsam mit dem Brinkverein, der Energieagentur des HK, der Leader-Region ALT  und der avacon ermöglicht,  zeigt das dt. Roadmovie mit Kultpotential „25 km/h“ und wird am Dienstag, den 24. August …nach Sunset gespielt.

                      Wie üblich können nur Getestete (Johanniter reaktivieren am Veranstaltungstag 16-20.15 Uhr das Testcenter an der Aller-Meiße-Halle in Hodenhagen), Genesene und Geimpfte (>14 Tage) teilnehmen,  sich frei auf dem vom Brinkverein abgezäunten Gelände bewegen und  das kl. Catering-Angebot des Brinkvereins wahrnehmen.

                      Als besonderes zusätzliches Highlight begrüßen wir das Impfmobil des Kreises, mithin ein niederschwelliges Impfangebot in einer arbeitnehmerfreundlichen frühabendlichen Zeit  von 18-21 Uhr. Diese  Impfaktion ohne Anmeldepflicht findet im Brinkhaus mit zwei Impfteams statt.


                       



                      Das Team:  Verwaltung SG Ahlden  – Johanniter Allertal – Brinkverein Hodenhagen

                      * Download Pressetext
                      * Download Plakat
                      * Download Veranstaltungsplan „Brinkhausgelände“

                      Corona - Impf-Aktionstag in Ahlden (kirchliches Gemeindehaus) am 19. Juli 2021

                      ortsnah und unkompliziert besteht hier durch ein mobiles Impfteam des Heidekreises die Möglichkeit, sich ohne Termin und erschwerten Zugang impfen zu lassen.

                      Kommen Sie einfach
                      am Montag, den 19. Juli 2021

                      in der Zeit von 9:30 bis 15:00 Uhr

                      in das kirchliche Gemeindehaus, Große Straße 4 in Ahlden

                      Zwei Impflinien werden  für Sie vorbereitet:

                      Eine erste Informationslinie ermöglicht ausgiebige Vor-Ort-Beratung durch eine Impfärztin oder einen Impfarzt.

                      Das in Abstimmung mit dem Heidekreis und in Koordination mit der Kirchengemeinde Ahlden  für unsere Samtgemeinde ermöglichte Angebot richtet sich insbesondere an diejenigen Einwohnerinnen und Einwohner, die
                      a) nicht so mobil sind ,
                      b) das Impfzentrum mit dem ÖPNV nur schwer erreichen können
                      und/oder
                      c) noch Beratungsbedarf haben, bezüglich einer Impfung noch unentschlossen sind.

                      Damit setzt ein Aufsuchen der Impfstelle daher auch keine Impfung voraus.

                      Wer im ersten Schritt eine Impfberatung und -aufklärung wahrnehmen möchte, ist zu diesem Termin ebenso herzlich eingeladen.

                      Eine zweite Schnell-Impfline soll den Entschlossenen unnötige Wartezeiten ersparen.
                      Hier erfolgt das ärztliche Impfgespräch in der üblichen Geschwindigkeit.


                      Fazit:
                      Nutzen Sie unser niederschwelliges Angebot vor Ort.
                      Kommen Sie einfach vorbei, vor allem auch, wenn Sie noch unentschlossen sind bzw. Beratung benötigen.
                      An diesem Aktionstag benötigen Sie keine Terminierung. Impfwillige und Menschen mit Informationsbedarf dürfen die Impfstelle direkt anlaufen.

                      Nähere Infos:
                      https://www.heidekreis.de/desktopdefault.aspx/tabid-248/378_read

                      Wer muss einen Antrag stellen?

                      Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, und Familien mit Sozialhilfe müssen einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen. Der Antrag auf den Kinderfreizeitbonus ist seit dem 1. Juli 2021 auf der Internetseite der Familienkasse verfügbar. Dort finden sich auch weitere allgemeine Informationen zu Antrag, Anspruch und Auszahlung des Kinderfreizeitbonus.

                      Der ausgefüllte Antrag kann zusammen mit entsprechenden Nachweisen darüber, dass das betreffende Kind im August 2021 leistungsberechtigt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII ist beziehungsweise beim Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt wird, entweder per Post direkt an die jeweils zuständige Familienkasse geschickt werden oder per E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse . Antragstellende, die das Kindergeld nicht von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten, müssen außerdem einen Nachweis über die Festsetzung des Kindergeldes für August 2021 beifügen. Die E-Mail-Adresse soll nur für die Übersendung von Anträgen - im besten Fall unter Verwendung des Antragsformulars - verwendet werden.

                      Die zuständige Familienkasse finden

                      Die zuständige Familienkasse kann dem letzten Kindergeldbescheid entnommen werden. Für den Fall, dass die Antragstellenden ihr Kindergeld nicht von der Familienkasse der BA bekommen oder den Kindergeldbescheid nicht zur Hand haben, ist auf der Internetseite der Dienststellenfinder der BA verlinkt. Über die Eingabe der Postleitzahl kann so die zuständige Familienkasse ermittelt werden.

                      Service-Hotline

                      Für allgemeine Fragen rund um den Kinderfreizeitbonus steht Beziehenden von Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe seit dem 1. Juli 2021 zudem eine gebührenfreie Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800 455 55 43 zur Verfügung.


                      Aufgrund der allgemein stark gesunkenen Inzidenzwerte ist ab dem 01.07.2021 das Rathaus der Samtgemeinde Ahlden zu den allgemeinen Öffnungszeiten wieder frei zugänglich.

                      Bis zum 30.06.2021 war und ist das Rathaus coronabedingt grundsätzlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Trotz Pandemie konnten alle Belange der Bürgerinnen und Bürger zu jeder Zeit vollumfänglich ohne Leistungseinschränkung und zumeist auch spontan abgearbeitet werden. 

                      Die Erfahrung der letzten 15 Monate hat gezeigt, dass sich durch eine Terminvergabe sowohl für unsere Bürgerinnen und Bürger, wie auch für die Rathausverwaltung erhebliche wechselseitige Vorteile dadurch ergeben, dass sich unsere Mitarbeiter für den jeweiligen Termin entsprechend vorbereiten können und für die Bürgerinnen und Bürger nahezu keine Wartezeiten entstehen. Vorteilhaft ist auch, dass durch Terminvergaben die Besucherströme im Rathaus so gering wie möglich gehalten werden. 

                      Wir alle wissen derzeit nicht, inwieweit die Pandemie überwunden ist, Samtgemeindebürgermeister Niemann bittet daher darum, auch ab dem 01.07.2021 möglichst nur mit vorheriger Terminvereinbarung (z.B. 05164/9707-70 für Termine im Bürgerservice) ins Rathaus zu kommen. 

                      Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
                      montags bis freitags                     von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr,
                      montags und dienstags                von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
                      sowie donnerstags                        von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

                      Das Sozialamt der Samtgemeinde Ahlden bietet hiervon abweichend jeweils dienstags und donnerstags am Vormittag zwischen 8:30 Uhr und 12:30 Uhr eine offene Sprechstunde ohne gesonderte Terminvereinbarung an. Ein Zugang zum Sozialamt ist außerhalb der offenen Sprechzeiten jedoch grundsätzlich nur über Terminvergaben möglich. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der telefonischen Terminvereinbarung (05164/9707-720) um bereits ein erstes Beratungsgespräch führen zu können und eine bestmögliche Vorbereitung auf den persönlichen Gesprächstermin zu ermöglichen.  Selbstverständlich können Sie auch per E-Mail () Kontakt aufnehmen und erhalten zeitnah eine Rückmeldung.

                      Kontaktdaten der Besucher des Rathauses werden auch weiterhin erfasst. Besucher werden gebeten, dies möglichst digital über die Luca App oder die Corona-Warn App vorzunehmen und sich eine der beiden Apps vor dem Besuch zu installieren. Alternativ ist das Ausfüllen eines Kontaktbogens vor Ort im Ausnahmefall selbstverständlich auch weiterhin möglich.Aufgrund der allgemein stark gesunkenen Inzidenzwerte ist ab dem 01.07.2021 das Rathaus der Samtgemeinde Ahlden zu den allgemeinen Öffnungszeiten wieder frei zugänglich.



                      Für die Kommunalwahlen am 12. September 2021 und 14 Tage später für die Bundestagswahlen am 26. September 2021 werden in den sieben Wahlbezirken der Samtgemeinde Ahlden wieder freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahllokale gesucht.

                      Wer Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit hat, kann sich bitte im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Zimmer EG 4, Telefon 05164/9707-727, melden. Gern auch per Mail unter .



                      Schon über 500 Einwohner/innen  in der Samtgemeinde Ahlden haben ihre Abstimmungsunterlagen zum "Bürgerentscheid Heidekreis-Klinikum" beantragt. Dies zeigt, wie wichtig diese Abstimmung auch für die Menschen in der Samtgemeinde Ahlden  ist, denn jede Stimme zählt.

                      Wer an der Abstimmung per Brief teilnehmen möchte, kann schon jetzt seine Unterlagen anfordern.

                      Hierzu stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Auf der Benachrichtigungsschreiben befindet sich ein Antrag, der ausgefüllt an das Rathaus abgeschickt oder in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden kann. Auch im Rathaus kann man schon jetzt seine Abstimmungsunterlagen erhalten. Eine Terminvereinbarung ist unter 05164 9707 70  möglich. 

                      Noch einfacher ist es die Abstimmungsunterlagen online anzufordern. Die ist einfach mit dem

                                                                                                         Internetwahlschein 

                      möglich. Einfach das Formular online ausfüllen und die Abstimmungsunterlagen per Post erhalten. Sollte man seine Abstimmungsbenachrichtigung zur Hand haben, kann man auch einfach den dort aufgedruckten QR-Code z.B.  mit dem Smartphone einlesen und bequem die Unterlagen beantragen.

                      Es gibt also viele Wege, um an der Abstimmung teilzunehmen und einfach an die Unterlagen zu kommen. Neben der Abstimmung per Brief wird am 18. April in der Zeit von 8 bis 18 Uhr auch eine Wahl vor Ort in den Wahllokalen möglich sein.



                      Leider müssen wir auch in diesem Jahr die traditionellen Osterfeuer in unserer Samtgemeinde absagen, die durch unsere Feuerwehr immer vorbildlich organisiert werden.

                      Wir bedauern sehr, dass damit auch unseren Ortswehren eine wichtige Möglichkeit genommen wird, sich im Rahmen dieser traditionellen und  geselligen Veranstaltung zu präsentieren und gemeinsam mit unseren Bürgerinnen und Bürgern ein paar schöne Stunden zu verbringen.


                      Wir hoffen sehr, dass die Pandemie mit den damit verbundenen starken Einschränkungen für uns alle bald der Vergangenheit angehört und wir uns im kommenden Jahr wieder an diesem gewohnten Brauch eines lodernden  Osterfeuers erfreuen können.



                      Wir sind froh, dass wir mit dem DRK-Verband Fallingbostel für unsere Beschäftigten mit "Vor-Ort-Testungen" ein Stück weit Sicherheit bieten können. Für die Samtgemeinde und unsere Mitgliedsgemeinden haben wir mit dem DRK bereits zum 1. März 2021 eine Vereinbarung getroffen, die für die Beschäftigten der Kindertageseinrichtungen und das kommunale Personal an unseren Grundschulen (Hausmeister u. Schulsekretärinnen) einmal wöchentlich einen medizinischen Schnelltest (sogenannter POC-Test) vorsieht.

                      DRK-Vorstand Mirco Schröder freut sich, dass „das DRK mit seinen umfangreichen Erfahrungen im Umgang mit Corona-Testungen vor allem auch lokal einen Beitrag zur sicheren Kinderbetreuung leisten kann“.
                      In der Praxis fährt das DRK in der SG Ahlden montags die Einrichtungen an und führt vor Ort die Schnelltests durch, deren Ergebnisse die Beschäftigten umgehend erhalten.
                      Sollte ein POC-Test positiv ausfallen, wird auch gleich der eigentliche Corona-Labor-Test (PCR-Test) durchgeführt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
                      Bei Bedarf können auch Bescheinigungen ausgestellt werden, da die Schnelltests selbstverständlich dokumentiert werden.

                      Die mit dem DRK geschlossene Vereinbarung gilt zunächst bis Ostern 2021, - bis dahin ist auch die hälftige Kostenbeteiligung des Landes Niedersachsen vorerst gesichert…..


                                      


                      DRK-Testmobil Mo. 8.3.2021 vor dem Kindergarten Grethem,
                      Leiterin Kerstin Kasterke und Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann lassen sich von DRK-Tester Tylor Ntiakulu das Testverfahren erläutern.


                      Wegen Aufstellung einer htp-Station wird in der Zeit 

                      vom 16.02.2021 (ca. 23.00 Uhr) und 17.02.2021 (ca. 6.00 Uhr)

                      die Einmündung "Neues Dorf" in die "Bahnhofstraße (L191)" für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

                      Vom "Lönsring" kann über "Neues Dorf" zur "Heerstraße (L190)" und entsprechend in Gegenrichtung gefahren werden. Die Einfahrten in die Straßen "Lönsring" und "Lentgartenring" bleiben erhalten, insbesondere für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge.



                      Aus aktuellem Anlass:


                      Das Thema winterlicher „Räumdienst“ …
                      …ist immer wieder vor allem in den sozialen Medien in aller Munde, nachfolgend Info‘s zur Organisation des Räumdienstes in der SG Ahlden:

                      Wie in anderen Gemeinden gilt auch in unserer Samtgemeinde, wie ausgeschildert, ein „eingeschränkter Winterdienst im jeweils gesamten Ortsbereich“
                      Gleichwohl gewährleisten wir als Samtgemeinde (damit ohne eigenen Bauhof) den Winterdienst für alle!!! innerörtlichen öffentlichen Straßen (also nicht für Privatwege!) durch die seit Jahren vertraglich erfolgte Beauftragung von diversen Dienstleistern wie folgt:

                      I.: öffentliche  Gemeindestraßen
                      1.  
                      für die Orte Ahlden, Eilte und Hodenhagen incl. Gewerbegebiet (ohne Flughafensondergebiet, da Privatstraßen!) wird der Winterdienst  für öffentl. Gemeindestraßen vertraglich durch den Maschinenring/Mawaso wahrgenommen, der sich wiederum unserem örtlichen Lohnunternehmen Cort.-H. Dettmer bedient.

                      2.
                      für Grethem-Büchten erfolgt der kommunale Winterdienst durch den von uns seit Jahren vertraglich beauftragten Landwirt Chr. Jobst.
                      3.
                      für Eickeloh und Hademstorf ist unser Vertragspartner die Bauer Hellmann UG, wobei im Innenverhältnis Hellmann den Räumdienst in Eickleoh vornimmt, Bünger in und für Hademstorf.

                      Anmerkung:
                      Der jeweilige Einsatzbeginn ist so vereinbart, dass alle Dienstleister individuell konkret vor Ort  selbst entscheiden, ob ein Räumeinsatz gefahren wird/werden muss.
                      Allgemein gilt als „Richtschnur“ eine  Schneehöhe von 5 cm. Die beauftragten Dienstleister können insofern pragmatisch auch aufgrund lokaler Besonderheiten (Wind/Schneeverwehungen,…)  hier eigenverantwortlich!!! entscheiden.


                      II. außerörtliche Straßen in Gemeindeeigentum…
                      … werden normalerweise nicht geräumt.
                      Aus aktuellem Anlass haben wir aufgrund der derzeitigen Witterungslage  bereits vor!!! Beginn der jüngsten Schneefälle den innerörtlichen Räumdienst dahingehend erweitert, dass unsere beauftragten Dienstleister auch Wege zu Splittersiedlungen(nicht Einzelgehöfte) im Außenbereich anfahren und abschieben sollen, was in Abhängigkeit des Gesamtumfangs sicher nicht umgehend  erfolgen konnte, übrigens in Abhängigkeit der jeweiligen maschinellen und personellen Ressourcen auch innerörtlich nicht überall gleichzeitig und im gleichen Maße sichergestellt werden kann.

                      III.: Landesstraßen
                      a) Im „innerörtlichen“ Verlauf von  Landesstraßen (L191/L190) sind wir zwar nicht sogenannter „Träger der  Straßenbaulast“, aber dennoch zuständig. Im Auftrag der Samtgemeinde räumen hier je nach Bezirkszuständigkeit die  Straßenmeistereien des Landes Soltau und Celle.
                      Hinweis:
                      Da hier zwischen Soltau und Celle eine Zuständigkeitsgrenze durch Hodenhagen führt, kann es ggf. auch unterschiedliche Räumzeiten in der Ortslage von Hodenhagen geben.
                      b) „außerörtlich“ auf Landestraßen ist ausschließlich die jeweilige Straßenmeisterei des Landes zuständig


                      IV.: Privatstraßen
                      Privatwege werden generell  im Auftrag der Samtgemeinde nicht geräumt (z.B. Flughafen Sondergebiet Hodenhagen)


                      Hodenhagen, den 10.2.2021
                      Carsten Niemann, SGBGM



                      Dirk Meyland von der Walsroder Zeitung hat nachgefragt und mit Herrn Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann ein Jahresinterview geführt. Der Bericht wurde am 01. Februar 2021 in der Walsroder Zeitung veröffentlicht und kann hier nachgelesen werden.

                                                                                           Artikel Walsroder Zeitung

                                                                                                 Jahresinterview

                                                                              Jahresinterview in ungekürzter Fassung




                      Aufgepasst beim Feuerwerk! 

                      Städte- und Gemeindebund: Nur zugelassenes Feuerwerk verwenden, Rücksicht nehmen und örtliche Verbote beachten! 

                      In diesem Jahr dürfen vom 29. bis 31. Dezember 2020 Feuerwerksartikel verkauft werden. Das Abbrennen von Feuerwerk vor dem Jahreswechsel und in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern, sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (Reet- und Fachwerkhäusern, Tanklagern oder -stellen) ist grundsätzlich verboten, darauf weist der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hin.

                      Besondere Rücksichtnahme ist auch in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von sogenannten „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten. „Wir bitten darum, Rücksicht auf Menschen und Tiere zu nehmen und empfehlen, vor Ort auf Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden und der Feuerwehren über örtliche Verbotszonen zu achten“ erklärte Thorsten Bullerdiek, Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. 

                      „Wer knallt, haftet im Übrigen für entstandene Schäden! Ebenso muss jede/r hinterher ihren/seinen Müll wieder mitnehmen. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen „Benannten Stelle“ und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann zudem nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. 

                      Der Städte- und Gemeindebund bittet daher um Beachtung folgender Hinweise: 

                      1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung
                          in deutscher Sprache haben. 

                      2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. 

                      3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden. 

                      4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen. 

                      5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen. 

                      6. "Blindgänger" nicht erneut zünden. 

                      7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen. 

                      8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und
                          Türen geschlossen. 

                      9. Halten Sie die örtlichen Verbote ein und achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen
                          Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern. 

                      10. Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.


                      Ehepaare aus dem Bereich der Samtgemeinde Ahlden, die im Kalenderjahr 2021 ihr 50-, 60-, 65- oder 70-jähriges Ehejubiläum begehen sowie Altersjubilare, die das 100. oder jedes weitere Lebensjahr vollenden, sollen wie bisher mit einer Ehrengabe bedacht werden. 

                      Die Verwaltung bittet daher die in Betracht kommenden Jubilare, bis zum 19. Oktober 2020 bei der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, Zimmer OG 1, vorzusprechen und dabei die Heirats- bzw. Geburtsurkunde vorzulegen. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wid um vorherige Terminabsprache (Telefon 05164 9707712) gebeten.

                      Selbstverständlich kann die Anmeldung auch durch Familienangehörige erfolgen.



                             


                      Unser Open-Air Solarkino zeigt "Bohemian Rhapsody"

                      wunderbar idyllisch am Fuß des Allerdeichs wird unser Sommerkino nach den coronabedingten Entbehrungen

                      zumindest für max. 200 Zuschauer zu einem besonderen gemeinsamen Erlebnis werden.


                      Dank an unseren Mitveranstalter, der Energieagentur des Heidekreises, der Avacon als Hauptsponsor und unserem Brinkverein Hodenhagen, dessen überregional bedeutsames Brinkfest dieses Jahr als traditionelles Livemusikevents erstmals seit den 70er Jahren ausfallen musste. Dennoch wird es am Brink auch 2020 wieder rockig, gemeinsam zeigen wir nach einem kurzen filmischen Vorprogramm rund um die Themen Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energie den Musikfilm  „We will rock you / Bohemian Rhapsody", der  das große Kunststück fertigbringt aus Menschen, die noch nie Berührungspunkte mit der Rockband Queen hatten, echte Queen-Fans zu machen.


                      Weitere wichtige Informationen zur Veranstaltung:



                      Ferienbetreuung in den Sommerferien 2020

                       

                      In der Samtgemeinde Ahlden findet auch in diesem Jahr in den Sommerferien wieder eine Ferienbetreuung für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren statt. In der Zeit vom 10.08.2020 bis 21.08.2020 bietet das Team der Ferienbetreuung, montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 14 Uhr, abwechslungsreiche Spiel- und Sportangebote. Auch kleine Ausflüge in die nähere Umgebung, basteln und toben auf dem Schulhof stehen auf dem Programm. Das Angebot findet in den Räumlichkeiten der Grundschule Hodenhagen (Heerstraße 33, 29693 Hodenhagen) statt. Die Kosten belaufen sich auf 80,00 € pro Woche. Für Beschäftigte aus ÜBV-Betrieben erfolgt eine Ermäßigung um 25,00 €. Während der Betreuung nehmen die Kinder an einem verpflichtenden Mittagessen teil. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 15,00 € pro Woche. Die Anmeldung für die derzeit noch freien Plätze ist noch bis zum 17.07.2020 bei der Samtgemeinde Ahlden (Stefanie Horstmann, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, 05164/9707-725) möglich. 

                       



                      Die Fahrradversteigerung der Samtgemeinde Ahlden findet in diesem Jahr wieder über die Internetseite des Hauptzollamtes Gießen, Arbeitsbereich Zoll-Auktion, statt. 

                      Die Versteigerung beginnt am Freitag, 12.06.2020 ab 15:01 Uhr und dauert 14 Tage.  

                      Versteigert werden nach § 979 BGB Fundsachen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten abgelaufen ist, ohne dass sich ein Eigentümer gemeldet hat. 

                      Auskünfte erteilt die Samtgemeinde Ahlden, Bürgerservice, unter der Rufnummer 05164/9707-736

                       


                      „Am 30. Januar 2020 fand in Sachen Freizeitareal Volksloh ein Runder Tisch beim Heidekreis statt mit Vertretern der Unteren Wasserbehörde/Deichschutz, der Raumordnungs- und der Bauordnungsbehörde. Vertretern der Gemeinde Hodenhagen war viel daran gelegen auszuloten, wie die Ergebnisse des Workshops vom 04.12.2019 umgesetzt werden können.

                      Ergebnis des Runden Tisches ist, dass die meisten und entscheidenden Ideen aus dem Workshop nur mit einer Änderung des bestehenden Bebauungsplanes umgesetzt werden können. Das Verfahren wird mindestens ein Dreivierteljahr dauern, bis die Änderungen rechtlich wirksam sind und die Ideen aus dem Workshop auch umgesetzt werden können. Ohne Änderung des Bebauungsplanes kann nur wenig umgesetzt werden, wie z.B. Illumination, Relaxliegen und WLAN-Bänke am Badesee sowie der Fahrradparcours auf dem Rodelhügel.

                      In den nächsten Sitzungen der Gremien der Gemeinde Hodenhagen, in denen es auch um die Planung der Finanzen für 2020 geht, wird die Entscheidung darüber getroffen, wie es mit dem Areal Volksloh weiter gehen soll und kann.

                      Weitere Infos folgen!



                      Am 04.12.2019 fand ein Workshop "Freizeitareal Volksloh" für alle Interessierten
                      in der Aller-Meiße-Halle in Hodenhagen statt. Hier finden Sie das

                                                                                       Ergebnisprotokoll


                                                  




                                 Entdeckertag am Allerdeich ,

                                 ein Spätsommerfest für groß und klein                      

                                     

                      Saftig-grüne Wiesen an der Aller und der Duft aus dem alten Backhaus – die Samtgemeinde Ahlden lädt am Entdeckertag zum spätsommerlichen Fest für die ganze Familie auf die historische Brinkanlage ein. Von 11 bis 18 Uhr erwartet Sie am 8.9.2019 ein interessantes Programm für Jung und Alt, Kultur, Technisches und pures Genießen unserer wunderschönen Gegend im Norden Hannovers.

                      Am 8. September ist es wieder soweit, alle drei Jahre nimmt die Samtgemeinde Ahlden mit einer eigenen Veranstaltung am Regionsentdeckertag der Region Hannover teil, die sich neben auswärtigen Gästen aus der Region Hannover vor allem auch an die heimische Bevölkerung richtet.
                      Neben dem alten Brinkhaus in Hodenhagen gibt direkt am Allerdeich auf dem zentralen Landmarkt viele regionale Spezialitäten zu entdecken. Aus dem angeheizten historischen Backhaus weht der Duft von Frischgebackenem. Frisch geräucherter Aller-Fisch lässt das Wasser im Mund zusammenlaufen und regionale Erzeugnisse, sowie heimische Spezialitäten vom Grill zeigen die kulinarische Vielfalt des Aller-Leine-Tals auf.

                      Neben interessanten technischen Übungspräsentationen von DLRG, THW und Johannitern können getreu dem Motto des diesjährigen Entdeckertags „Entdecken! Forschen! Wissen schaffen!“ kleine und große Besucher bei einer Bienenausstellung des Imkervereins Ahlden, der Präsentation eines historischen Feuerwehrautos, dem Stand des Aeroclubs Hodenhagen oder beim Experimentieren in der Natur mit der Naturschutzstiftung zu richtigen Entdeckern werden.
                      Ferner wird auch das E-Carsharing-Konzept „Allerauto“ vorgestellt, ein Aller-Leine-Tal-Konzept, dessen Umsetzung auch für den Standort Hodenhagen interessant ist und forciert werden soll.

                      Das Duo Reising & Pöllmann, sowie die Shaddows bieten den perfekten Rahmen unseres Sommerfestes, bei dem Dank einer plattdeutschen Lesung und einer Kunstausstellung im Brinkhaus auch das kulturelle Angebot nicht zu kurz kommt.

                      Genießen Sie das Ambiente unserer historischen Brinkhausanlage, die Füße im Gras, mit dem herrlichen Blick in die Weite der Allerwiesen, während die jüngeren Gäste mit FunGee-Jumping, Kinderschminken und unserer Strohpyramide viel Spaß haben.

                      Wer es „aktiver“ möchte, kann auf zwei Rädern auf einer eigens geführten ADFC-Tour auch die Gemeinde erkunden, mit dem Fahrrad oder dem E-Bike.

                      Und übrigens:  Wer unseren Tageswettbewerb gewinnt, kann einen Rundflug über das malerische Aller-Leine-Tal gewinnen!

                      Hinweis:
                      Auf Erixx-Bahnreisende wartet am Bahnhof eine Pferdekutsche, die die Besucher direkt vom Bahnhof Hodenhagen zum Veranstaltungsgelände bringt.




                                                                  Das Rathaus der Samtgemeinde Ahlden bleibt am

                                                                                    Mittwoch, d. 21. August 2019,

                                                                aufgrund einer betireblichen Veranstaltung geschlossen



                       


                      Geförderte Solarberatung der Energieagentur Heidekreis für Hausbesitzer

                       

                      Ist  mein Haus für die Nutzung von Solarenergie geeignet? Stimmt die Ausrichtung zur Sonne? Welche Potentiale bietet mein Haus überhaupt für mich? Macht „Solar“ für mich überhaupt Sinn und gibt es Fördermittel?
                      Fragen, die nur ein unabhängiger und qualifizierter Energieberater beantworten kann.

                      Nutzen Sie die daher diese neuerliche Chance:
                      Der Heidekreis bietet in Kooperation mit der Klimaschutz-u. Energieagentur Niedersachsen vor allem für Eigentümer von  ein-und Zweifamilienhäusern einen qualifizierten und neutralen „Solar Check“ an, der neben den Potentialen für solare Warmwasseraufbereitung -und Heizungsunterstützung für Sie  auch individuell konkrete Möglichkeiten zur solaren Stromerzeugung begutachtet.


                      Bitte nehmen Sie bei Bedarf direkt Kontakt mit der energieagentur Heidekreis auf unter:
                      05162-98 562 98

                      http://www.energieagentur-heidekreis.de/privatpersonen/kampagnen/solar-checks.html 

                                                                                                     



                      Wer kennt das nicht, der Urlaub ist gebucht und die schönste Zeit des Jahres steht bevor.Doch verfüge ich über alle relevanten Reiseunterlagen? Sind die notwendigen Dokumente zudem auch noch gültig? Was für Dokumente werden von meinem Urlaubsland zur Einreise gefordert und wie lange muss mein Ausweis ggf. über die eigentliche Urlaubzeit hinaus noch gültig sein?


                      Bitte prüfen Sie Ihre Dokumente und beantragen Sie fehlende Dokumente so zeitnah wie möglich!

                      Nichts ist dramatischer, wenn der langersehnte Urlaub beginnt und  am Reisetag festgestellt wird, dass der Reisepass oder Personalausweis nicht mehr gültig ist. Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um Ersatz, denn die grundsätzliche Herstellungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt unter normalen Voraussetzungen bereits etwa drei Wochen. Aufgrund des vor den Ferien erhöhten Antragsaufkommens ist stets davon auszugehen, dass die Produktion der Dokumente insbesondere vor den Ferienzeiten deutlich länger dauern wird.


                      Zwar können durch unser Einwohnermeldeamt/Bürgerservice auch sogenannte "Vorläufige Dokumente"  kurzfristig ausgestellt werden, diese ermöglichen aber nicht in allen Ländern eine Einreise.


                      Konkrete Informationen zu den jeweiligen Einreisebestimmungen können sich Reisende selbst zum Beispiel über die Internetseite des Auswärtigen Amtes einholen. https://www.auswaertiges-amt.de/

                      Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen Expressreisepass zu beantragen (Lieferzeit ca. 3-4 Werktage, eine Zusicherung über den genauen Lieferzeitpunkt ist damit jedoch  n i c h t  verbunden).

                      Die Samtgemeinde Ahlden bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner, sich vor dem Beantragen Ihrer Dokumente im Bürgerservice unbedingt auch durch ggf. Nachfrage beim Reisebüro über die für Ihr Reiseziel notwendigen Reisedokumente zu informieren. Auf der Internetseite der Samtgemeinde Ahlden sind die zur Beantragung notwendigen Unterlagen sowie die jeweiligen Gebühren aufgelistet, die zur Beantragung notwendiger Ausweise vorzulegen sind. Somit können unnötige Verzögerungen und Zusatztermine vermieden werden.

                       



                      "Die Wirtschaftsregion Deltaland hat ein neues Mitglied: Einstimmig folgte die Trägervereins-Versammlung am 10. April dem Mitgliedschaftsbegehren, welches der Ahldener Samtgemeinderat am 05. April ebenfalls einstimmig auf den Weg gebracht hatte. „Wir freuen uns über den regionalen Schulterschluss“, so Michael Krohn, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Deltaland GmbH. Die Region rund um das Walsroder Dreieck ist eng miteinander verflochten und kann sich ab sofort mit einem breiteren und differenzierteren Angebot noch stärker Gehör verschaffen. Insbesondere im Standortmarketing sehen die Verantwortlichen eine Reihe von zusätzlichen Synergien, die man nun durch einen gemeinsamen Marktauftritt heben kann. „Berührungspunkte gab es in der Vergangenheit schon“, ergänzt Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann. Durch die Kooperation steht den Gewerbegebieten und Unternehmen in der Samtgemeinde ab sofort das Deltaland-Netzwerk offen. Nicht zuletzt im Bereich der Bestandspflege auch ein Pfund, das die Akteure nun in die Waagschale werfen können."



                      Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung wird 1 % aller Haushalte befragt. 

                      Die Erhebung wird durch vom Landesamt ausgewählte Erhebungsbeauftragte mit Laptop durchgeführt. Sie haben einen amtlichen Ausweis, wurden in ihre Aufgaben eingewiesen und sind über alle Angaben die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet.


                      Die Stichprobenauswahl vom Bundesamt hat ergeben, dass die Mikrozensus-Haushaltsbefragungen 2019 in der Samtgemeinde Ahlden für folgende Straßen stattfinden: 

                      Eickeloh, Alte Poststraße, Dezember 1. Hälfte
                      Hodenhagen, Lönsring, Januar 1. Hälfte
                      Hodenhagen, Am Park, März 2.Hälfte 


                      Sollten Sie sich für eine Tätigkeit im Rahmen der Mikrozensusbefragung interessieren, können sie sich schriftlich oder telefonisch an das Landesamt für Statistik Niedersachsen, Frau Thiele, (0511/98981426) oder wenden.

                      PDF Link - Bedeutung des Mikrozensus

                      Bekanntmachung

                       Verordnung über das Landschafts- und Naturschutzgebietes „Aller-Leinetal“


                       Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt, Teile des FFH-Gebietes Nr. 90 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ sowie des EU-Vogelschutzgebietes „Untere Allerniederung“

                      (Gebiet der Samtgemeinde  Schwarmstedt, Samtgemeinde Ahlden und der Samtgemeinde Rethem (Aller)) auszuweisen.

                       Der Entwurf der Verordnung liegt gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19.02.2010 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 22 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29.07.2009 in der zurzeit geltenden Fassung,

                      in der Zeit vom 11.01.-11.03.2019

                      im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden,  Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen,

                      während der Dienststunden von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30, Montag und Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr, sowie beim

                      Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Harburger Straße 2, 29614 Soltau und beim Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel

                      während der Dienststunden von Montag bis Mittwoch zwischen 08.00 Uhr und 16.00, Donnerstag zwischen 08.00 Uhr und 18:00 Uhr und am Freitag zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr, aus.

                      Weiterhin werden die Unterlagen auf der Internetseite des Heidekreises www.heidekreis.de unter der Rubrik „Bauen, Planen, Umwelt, Verkehr, Natur und Wald, Schutzgebietsplanungen“ veröffentlicht und können dort ebenfalls bis zum 11.03.2019 eingesehen werden.

                       

                      Alle Bürgerinnen und Bürger können während der Auslegungszeit im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden oder beim Landkreis Heidekreis den Verordnungsentwurf einsehen und Bedenken und Anregungen zu der Verordnung vorbringen.

                       

                      Hodenhagen, 20.12.2018                              gez. Niemann, Samtgemeindebürgermeister


                      Weitere Informationen zum Thema

                      Der Herbst ist die Zeit des Laubfalls und der Winter steht auch vor der Tür. Deshalb erinnert die Samtgemeindeverwaltung daran, dass den Grundstückseigentümern in der Samtgemeinde Ahlden gemäß kommunaler Straßenreinigungsatzung die Pflicht obliegt, Laub auf öffentlichen Flächen vor dem eigenen Grundstück zu entfernen und dort auch den Winterdienst vorzunehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Laub von gemeindlichen oder privaten Bäumen handelt.

                      Doch welche Flächen sind genau betroffen? - Hier herrscht immer wieder Unsicherheit. Letztlich sind nicht nur Zugänge und Zufahrten, sondern alle an das private Grundstück angrenzenden öffentlichen Flächen wie Geh- und Radwege unabhängig ob ausgebaut oder unbefestigt, sowie die Gossen und Gullys von Laub zu reinigen und schnee- und eisfrei zu halten.

                      Bei Schneefall sind Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege grundsätzlich in einer Breite von 1,50 m freizuhalten. Genauere Hinweise zur Straßenreinigung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt über Straßenreinigung und Winterdienst der Samtgemeinde Ahlden. Es liegt im Rathaus aus und ist auch im Internet  hier abrufbar.

                      Verboten und im Sinne einer guten Nachbarschaft sicher selbstverständlich ist es, Laub und Schnee nicht zum Nachbarn zu kehren oder lediglich auf die Straße zu fegen. Aber wohin mit meinem Laub?

                      Dieses kann kompostiert, bei den Grüngut-Annahmestellen im Heidekreis oder über die Bio- oder Gartentonne entsorgt werden. Im Bereich der Samtgemeinde Ahlden befindet sich in Hademstorf an der Landesstraße 190 eine Annahmestelle.

                      Dort kann das ganze Jahr über dienstags in der Zeit zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr, im November jedoch zwischen 16.00 Uhr und 17.00 Uhr sowie in der Zeit von März bis November zusätzlich an Samstagen in der Zeit von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr Grüngut angeliefert werden. Die dazu erforderliche Grüngutmarke erhalten Sie z.B bei der Raiffeisen Centralheide in Ahlden (Aller). Weitere Entsorgungsmöglichkeiten finden Sie im Abfallratgeber der Abfallwirtschaft Heidekreis oder erfahren Sie auf folgender Internetseite: www.ahk-heidekreis.de.

                      Die Samtgemeinde Ahlden plant auch im Jahr 2019 eine Ferienbetreuung in den Sommerferien für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren anzubieten. Das Team der Ferienbetreuung bietet in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr abwechslungsreiche Spiel- und Sportangebote. Auch kleine Ausflüge in die nähere Umgebung, basteln und toben auf dem Schulhof stehen auf dem Programm. Das Angebot findet in den Räumlichkeiten der Grundschule Hodenhagen (Heerstraße 33, 29693 Hodenhagen) statt.

                      Hierfür benötigen wir dringend noch Erzieher(innen), Sozialassistent(innen), Pädagogische Mitarbeiter(innen) oder Inhaber(innen) einer Jugendleiter(in)Card, die sich vorstellen können die Betreuung der Kinder in der Zeit vom 22.07.2019 bis 09.08.2019 zu übernehmen. Selbstverständlich erhalten die Betreuer(innen) eine angemessene Entschädigung für ihren Einsatz. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich bitte kurzfristig bis zum 21.11.2018 bei  der Fachbereichsleiterin des Fachbereiches Soziales, Jugend und Familie, Frau Stefanie Horstmann, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, 05164/9707-73, .

                      Wenn die Büsche und Bäume zu grünen beginnen, lebt der Mensch auf. Alle freuen sich an den neuen Blättern und den jungen Trieben. Hier gilt es jedoch einiges zu beachten. 

                      Über die Grundstücksgrenze wachsendes Grün entfernen: Immer wieder erreichen die Samtgemeindeverwaltung Hinweise und Beschwerden  über Hecken sowie Bäume und Sträucher, deren Äste in den Straßenraum bzw. Gehweg wachsen und dadurch den öffentlichen Fußgänger- und Fahrverkehr behindern oder gefährden.

                      Auch selbst durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigen, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit und zu hoch gewachsene Hecken bestehen. Dann kann es nur heißen: „Bitte zurückschneiden!“ 

                      Äste von Bäumen und Hecken und Sträuchern, die über das Grundstück in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, sind bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Über Fuß- und Gehwege sind die Äste und Zweige bis zu einer Höhe von 2,50 Meter zurückzuschneiden und über den öffentlichen Straßen muss ein Lichtraum von 4,50 Meter frei bleiben. In Einmündungs- und Kreuzungsbereichen sind Sträucher und Hecken bis auf 80 Zentimeter zurückzuschneiden und als Sichtdreieck zu erhalten. Überhängende und vor allem trockene Äste sind vollständig zu entfernen. Straßenlampen, Verkehrs- und Straßennamensschilder an der Grundstücksgrenze sind von Bewuchs freizuhalten und gegebenenfalls freizuschneiden. 

                      Hinweise für die Straßenreinigung: Zu einem schönen und gepflegten Ortsbild und einer ordnungsgemäßen Oberflächenentwässerung gehören auch saubere Straßen. Zu den der Straßenreinigung unterliegenden Straßen gehören die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, Fahrbahnen (von der Fahrbahnreinigung sind die Landesstraßen ausgenommen), Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege, Radwege, Parkspuren, Durchlässe und Brücken, sowie Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen innerhalb der geschlossenen Ortslage.  

                      Die Reinigungspflicht wurde durch Satzung der Samtgemeinde Ahlden auf die Eigentümer übertragen. Sie umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Sand, Schlamm, Laub, Papier und sonstigem Unrat und Wildkraut.

                      Alle Grundstückseigentümer werden aufgefordert, den Straßenabschnitt vor ihrem Grundstück entsprechend zu überprüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Arbeiten zur Straßenreinigung und das Zurückschneiden von Ästen und Zweigen umgehend zu veranlassen.  

                      Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer einer Verkehrssicherungspflicht unterliegen und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können. 

                      Für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung herzlichen Dank!

                      Die Zeit der Schützenfeste steht an und bereits am Sonntag, dem 06. Mai 2018, kommt auf die treffsicheren Bewohnerinnen und Bewohner der Samtgemeinde Ahlden ein besonderes Event für Groß und Klein zu.

                      Erstmalig wird in diesem Jahr neben dem etablierten Samtgemeindepokal- und Bürgerkönigschießen nun vor allem auch ein(e) Jugendkönig(in) und ein(e) Kinderkönig(in) ausgeschossen. Eine Challenge für die ganze Familie!


                      Von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr haben alle Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Ahlden die Möglichkeit, auf dem Schießstand in Grethem eine „ruhige Hand“ beweisen. Diesjähriger Veranstalter ist der Schützenverein Grethem/Büchten in Kooperation mit der Samtgemeinde Ahlden.

                      Für das leibliche Wohl von Teilnehmern und Gästen ist gesorgt! 


                      Verleihung der Nds. Förderplakette "Partner der Feuerwehr" im Gästehaus der Nds. Landesregierung durch Innenminister Pistorius

                      Gratulationen und Auszeichnung für Christian Fieweger/Inh. von Fa. Autohaus Hodenhagen, einem von diesjährig 22 nds. Unternehmen -zudem dem einzigen geehrten Betrieb aus dem Heidekreis-, der dafür ausgezeichnet wurde, dass er als Arbeitgeber den in seinem Betrieb beschäftigten Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr u.a. besondere Unterstützung in und für Einsatzlagen hat zuteil werden lassen.

                      Fieweger hat somit beispielhaft und in hohem Maße das Ehrenamt gefördert und die Einsatzfähigkeit vor allem in der Tagesverfuegbarkeit maßgeblich unterstützt, sich somit -so Minister Pistorius- um das Feuerwehrwesen und die Ehrenamtlichkeit in unserem Lande verdient gemacht.

                      Auch im Namen der Samtgemeinde Ahlden Gratulation und allerherzlichsten Dank!


                      von rechts: Organisatoren Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann, Lianne Manicke und Kjell Petersen freuen sich auf viele Besucher


                      Lassen Sie sich von der E-Mobilität elektrisieren! Ob sportlich im Tesla, fit auf dem Pedelec oder leicht auf dem Segway. Das Aller-Leine-Tal öffnet seine Türen für jeden Bürger, für die Wirtschaft und für Kommunen, um über Elektromobilität umfangreich zu informieren.

                      Gewinnen Sie ein Wochenende mit einem Tesla

                       

                      HODENHAGEN. Ein umfassendes E-Mobilitätsforum unter dem Motto „Alles Akku“ wird kommenden Donnerstag, den 10. August 2017 ab 16:00 Uhr, Antworten zu E-Fahrzeugen, Pedelecs, Ladeinfrastruktur und Fördermöglichkeiten liefern, sowie Möglichkeiten für eigene Fahrerfahrungen schaffen.

                      Präsentiert werden viele E-Autos namhafter Autohersteller, vom kleinen City-Flitzer Twizy bis zum rasanten Tesla bietet diese Veranstaltung ein breites Sortiment an Elektrofahrzeugen. Für Gewerbe und Handwerk können Transporter wie der neue StreetScooter der Deutschen Post und der Elektrokombi Nissan eNV200 der Samtgemeinde Ahlden hautnah erlebt werden. Mit E-Bikes und Pedelecs haben alle Besucher die Möglichkeit mit jedem Profibiker mitzuhalten. Neben Fahrten mit dem Segway, können auch E-Bikes aktiv ausprobiert werden.

                      „Wir wollen für Privathaushalte und unseren Mittelstand ein niederschwelliges Angebot machen, sich umfassend mit E-Mobilität zu befassen“, so Ahldens Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann, der die Veranstaltung für die acht Kommunen im Aller-Leine-Tal initiiert hat. „Bei durchschnittlich 40 km Fahrleistung/Tag insbesondere beim Zweitwagen ist die Reichweite eben nicht das entscheidende Kauf-u. Nutzungskriterium“, so Niemann und ergänzt, dass dem Thema Ladeinfrastruktur auf der Veranstaltung durch Fachanbieter dennoch eine zentrale Rolle zukommt.

                      Ferner präsentieren sich Vertreter für Elektromobilität mit vielen Informationen rund um Fördermittel, Technik und Chancen, sowie Nutzen für Privat, Wirtschaft und Kommunen.

                      Für die Veranstaltung konnte auch die NOW Roadshow gewonnen werden, die im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Starterset Elektromobilität an die acht Kommunen des Aller-Leine-Tals übergibt.

                      Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann und Thomas Rätzke vom Umweltdruckhaus Hannover werden das Forum um 16 Uhr eröffnen, es folgen drei Kurzimpulse mit den Themen:

                      • E-Mobilität Quo vadis? - Der globale Wandel der Verkehrswelt – Chancen und Mehrwert für Deutschlands Betriebe und Privathaushalte. Der Weg zur Elektromobilität

                        Metropolregion Hannover GmbH

                      • Best Practice: Umweltdruckhaus Hannover „stromert“ betrieblich schon jahrelang erfolgreich – ein Fazit

                        Umweltdruckhaus Hannover

                      • Technik, Wirtschaftlichkeit und Förderung – Reichweite oder reicht Weite? Förderprogramme, sowie Vorteile für Gewerbe und Privatnutzer

                        NOW Roadshow Elektromobilität /BMVI

                        Anschließend haben Sie die Möglichkeit, E-Mobilität mit allen Sinnen zu erleben: informieren, einsteigen und einfach los-bzw. mitfahren.

                        Für das leibliche Wohl sorgt die Feuerwehr mit Bratwurst und Getränken.

                        Eine Verlosung rundet diesen elektrisierenden Tag ab, als Gewinne stehen den Besuchern diverse Probefahrten für  mehrere Tage zum Erleben eines individuellen „E-Gefühls“ exklusiv zur Verfügung. Als Hauptgewinn winkt ein Wochenende mit einem Tesla.

                        Die Veranstaltung wird kreisübergreifend von der Samtgemeine Ahlden zentral für das Aller-Leine-Tal organisiert. „Alles Akku“ möchte sensibilisieren, aufklären und vor allem alle Interessenten aus den Landkreisen Celle, Heidekreis und Verden E-Mobilität praxisnah vermitteln.



                      Nachmittagsangebot für die Grundschulen
                      Eröffnung der Betreuungsgruppe in Ahlden (Aller)


                      Ahlden (Aller). Für den siebenjährigen Jakob war es ein aufregender erster Schultag nach den Sommerferien. In der Betreuungsgruppe im Kindergarten Ahlden waren neue Erzieherinnen und dann kam auch noch der Samtgemeindebürgermeister zu Besuch. 

                      Das Nachmittagsangebot ist mehr als betreutes Spielen, dies beweist das Team des Nachmittagsangebotes der Grundschulen in der Samtgemeinde Ahlden seit 10 Jahren mit einer regelmäßig ausgebuchten Gruppe in Hodenhagen. Zum Schuljahresbeginn ist nun auch eine Gruppe in Ahlden (Aller) eingerichtet worden, die von zwei Erzieherinnen mit Unterstützung einer pädagogischen Mitarbeiterin betreut wird.  

                      Die Betreuung findet regelmäßig an Schultagen in der Zeit von 12.55 Uhr bis 16.30 Uhr (freitags nur bis 14.15 Uhr) statt. Inhalte sind eine gemeinsame gesunde Mittagsverpflegung, Betreuung der Hausaufgaben und eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung. 

                      Das Nachmittagsangebot richtet sich besonders an die Bedürfnisse berufstätiger und alleinerziehender Erziehungsberechtige. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Samtgemeinde Ahlden.


                      von links: Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann, Mirjam und Jakob Badenhop und die Erzieherin Sylvia Riemann


                      Petrus muss ein Künstler sein
                      HeideKultour 2017 in Hodenhagen begeistert

                       

                      Wetter und Location hätten nicht besser sein können, zahlreiche Besucher gingen auf Kul“Tour“ und nutzen das erstmals in Hodenhagen angebotene und federführend von Hodenhagens Künstler Peter Pöllmann organisierte Kulturevent. So hatte sich das Gelände rund um das Hodenhagener Brinkhaus mit seinem ganz besonderen Ambiente am13. und 14. Mai regelrecht in einen Skulpturenpark verwandelt.

                      Nach der offiziellen Eröffnung durch Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann begleitete der Pinx-Chor mit einer Mischung aus modernem und altem Liedgut Lesungen und literarische Beiträge von Andrea Geschke-Oehlerking und Marie-Luise Pöllmann zum heimischen Burgenland, wie auch ortsbezogen zum Aller-Leine-Tal und einer „Märchenstunde“ zum Leben der Prinzessin von Ahlden. Viel Spannendes vor allem auch für Besucher mit örtlichen Wurzeln, das, wie so mancher erklärte, “ bisher gar nicht bekannt war.“ Jan Dierkes vermittelte parallel zu den Lesungen und literarischen Beiträgen mit eindrucksstarken Foto-und Filmbeiträgen zu den historischen und kulturellen Fakten und Darstellungen eine wunderbar visuelle Kulisse.
                      Eine umfassende Bilderausstellung von Peter Pöllmann und Fotografien von Jan Dierkes im Brinkhaus ließen die Besucher ebenso interessiert und  lange verweilen wie auch die  Exponate der Bildhauer Rainhard May, Peter Gatzlaff und Herbert Wolter, die neben einer außergewöhnlichen Installation über den kanadischen Schriftsteller und SingerSongwriter Leonard Cohen im alten Backhaus auf dem Brinhausgelände durch den unverbauten Blick in die Aller-Landschaft eine ganz besondere Wirkung und große Beachtung fanden.
                      Musikalische Beiträge mit dem Rock/Folk-Duo Peter Pöllmann und Michael Oehlerking im Brinkhaus und später am Sonntag auch als sehr persöniches Open Air am Deich rundeten das gelungene Veranstaltungsformat ab.


                      Der NABU Bundesverband bietet in diesem Jahr zusammen mit verschiedenen Kooperationspartnern vier "Flussaktionen" an - Exkursionen in die Allerniederung der drei Landkreise Verden, Heidekreis und Celle.

                      Unter dem Motto "Wasser, Wald und Wiese" werden die Lebensräume und Naturschätze an der Aller zu Fuß, mit dem Kanu und auf dem Drahtesel erkundet. Tiere und Pflanzen der Wiesen und Wälder stehen dabei in der Hornbosteler Hutweide und dem Auwald in der Ahldener Schlenke im Mittelpunkt. Die Lebensgemeinschaften im Wasser werden auf der Bootstour im Landkreis Verden und unterschiedliche Nutzungsarten in der Aue auf der Fahrradtour im Landkreis Celle vorgestellt.

                      Die genauen Termine finden Sie im angefügten Flyer.

                      Am 13. Mai 2017 findet eine Exkursion mit Gerd Jülke von den Niedersächsischen Landesforsten in den faszinierenden Lebensraum Auwald in der Ahldener Schlenke statt.

                                                                                                                                                                                      


                      Lokale Aktionsgruppe des Aller-Leine-Tals trifft sich am 17. März Im Mittelpunkt steht das Thema Elektromobilität


                      Aller-Leine-Tal. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Region Aller-Leine-Tal trifft sich zu ihrer nächsten Sitzung am 16. März 2017 um 17.00 Uhr im Waller Dorfgemeinschaftshaus in Winsen (Aller), Ortsteil Walle (Am Sportheim 1, 29308 Winsen (Aller)). Alle interessierten Bürge-rinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der öffentlichen Sitzung teilzunehmen.

                      Im Mittelpunkt der Sitzung steht die Beratung von drei Projektvorschlägen. Die LAG entscheidet zunächst über die LEADER-Förderung für das Projekt "Zeitgeschichtliche Werkstatt im Kapitel-haus Wittlohe", ein Projekt von und mit Jugendlichen zur Dokumentation lokaler und regionaler Zeitgeschichte des 20. Jahrhunderts. Anschließend widmet sich die LAG der Elektromobilität im Aller-Leine-Tal. Ein Projektvorschlag ist die Einrichtung mehrerer Elektro-Dorfautos in Form von Carsharing in der gesamten Region. Carsharing bedeutet, dass sich mehrere Personen ein Auto teilen. Das zweite Projekt beinhaltet eine Studie zur Elektromobilität im Bereich der Region Lüne-burg, also über das Aller-Leine-Tal hinaus. In der Studie sollen die unterschiedlichen Aspekte der Marktetablierung von Elektromobilität betrachtet werden, unter anderem die Ladeinfrastruktur für Elektroautos.

                      Als weiterer Programmpunkt ist ein Kurz-Bericht über Neuigkeiten zu LEADER im Aller-Leine-Tal, Niedersachsen und Deutschland vorgesehen. Auch besteht die Möglichkeit, das Waller Dorfge-meinschaftshaus, das mit Mitteln aus dem LEADER-Topf des Aller-Leine-Tals mitfinanziert wur-de, zu besichtigen.

                      Bei Fragen rund um LEADER oder bei Interesse an der Mitarbeit in der LAG oder einer der Pro-jektgruppen zu den Themen Elektromobilität, Dorf-Autos, Energiegenossenschaft, Mitfahrerbänke und Energie-Erlebnis-Garten , wenden Sie sich gerne an Jeanett Kirsch vom Büro KoRiS, der Regionalmanagerin für das Aller-Leine-Tal (0511/590974-30 oder ).



                      In der Zeit vom 10.07. bis 28.07.2017 gibt es für die Grundschulkinder Spiel & Spaß in Hodenhagen. Spiel und Sportangebote je nach Wetterlage drinnen oder draußen. Kleine Ausflüge in die nähere Umgebung, basten und toben auf dem Schulhof.

                      Das Betreuungsteam freut sich auf Euch!

                      Leitung:
                      Heike Pahl und Team

                      Zeiten:
                      7.30 Uhr bis 13.30 Uhr

                      Plätze:
                      12

                      Alter:
                      6-11 Jahre

                      Ort:
                      Grundschule Hodenhagen, Heerstraße 33, 29693 Hodenhagen

                      Kosten:
                      50 € (Ermäßigung für Beschäftigte aus ÜBV-Betrieben 50 %)


                      10 € Mittagessen (Die Teilnahme am Mittagstisch ist verpflichtend).

                      Bitte mitbringen:
                      Bequeme und wetterangepasste Kleidung, gesundes Frühstück.

                      Anmeldeschluss:
                      27.06.2017


                      Karten für die Ferienbetreuung sind ausschließlich gegen Barzahlung bei der Anmeldestelle erhältlich. Für Beschäftigte in ÜBV-Unernehmen: Bitte nutzen Sie den ÜBV-Ermäßigung und bringen den Antrag vom Arbeitgeber ausgefüllt, abgestempelt und unterschrieben zur Anmeldung mit.

                      Info/Anmeldung:
                      Samtgemeinde Ahlden, Kjell Petersen, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, Telefon 05164 9707-73 E-Mail:

                      Kooperationspartner:
                      Samtgemeinde Ahlden


                      Programmhefte sind im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, in den Kindergärten und den Grundschulen erhältlich.

                      Anmeldung

                      Antrag auf Ermäßigung

                      Betreuungsregelungen



                      Neue Öffnungszeiten für das Rathaus

                      Durch Ausweitung der Öffnungszeiten ab 1. Februar 2017, bietet die Samtgemeinde Ahlden mehr Service für die Bürgerinnen und Bürger. Künftig ist das Rathaus der Samtgemeinde Ahlden wochentags ab 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. Montags und dienstags steht am Nachmittag von 14 bis 15 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr zusätzlich die Tür zum Rathaus offen. Selbstverständlich lassen sich nach Vereinbarung in dringenden Fällen auch Termine vereinbaren.

                      Eingeführt wird auch eine neue Serviceregelung für das Sozialamt. Neben der allgemeinen Beratung zu den Öffnungszeiten des Rathauses, steht der Mittwoch ausschließlich für individuelle Termine zur Verfügung. Das Sozialamt ermöglicht durch die Terminvergabe den nötigen Zeitrahmen für die Beratung zu Transferleistungen. Weiter wird die Arbeitsvermittlung des Landkreises künftig zweiwöchentlich mittwochs ihre Beratung anbieten, auch hier gilt eine Terminvereinbarung.


                      Die neuen Öffnungszeiten auf einen Blick:

                      Mo-Fr   08.30 – 12.30 Uhr
                      Mo+Di  14.00 – 15.00 Uhr
                      Do        14.00 – 18.00 Uhr
                      Mittwoch nur Terminvergabe im Sozialamt




                      Bildunterschrift: Frau Naujokat, Frau Manicke und Frau Fegebank vom Bürgerservice der Samtgemeinde Ahlden freuen sich auf Sie zu den neuen Servicezeiten.



                                                                                                                                                                                  Aller-Leine-Tal, 19.01.2017

                      Großes Interesse an der Energiewende im Aller-Leine-Tal

                      Zahlreiche Bürger konkretisieren Projekte / Siegerehrung der Solarbundesliga

                      Zum Start des Jahres hat das Energienetzwerk EwALT – Energiewende im Aller-Leine-Tal – am 12. Januar zu ihrer ersten Sitzung im Jahr 2017 eingeladen. Mehr als 30 Akteure sind dem Aufruf in das Bürgerhaus der Gemeinde Hodenhagen gefolgt. Unter dem Motto "Wir im Aller-Leine-Tal gestalten die Energiewende mit" fand ein reger Austausch zum Stand der Aktivitäten rund um das Thema Energie statt.

                      Energiegeladen ging es mit der Siegerehrung der Solarbundesliga los. In der Solarbundesliga werden jährlich die bei der Solarenergienutzung erfolgreichsten Kommunen in Deutschland ausgezeichnet. Den ersten Platz im Aller-Leine-Tal und im Land Niedersachsen belegt im Jahr 2016 die Gemeinde Frankenfeld. Die Plätze zwei und drei gehen an die Gemeinden Gilten und Grethem. Um diesen Erfolg zu ehren, überreichten die EwALT-Mitglieder Karl Gerhard Tamke, Bürgermeister der Gemeinde Hodenhagen, und Stefan Dreesmann, Sprecher der Projektgruppe E-Mobilität und Solarenergie, den Bürgermeistern der Gemeinden je eine Urkunde und ein kleines Präsent in Form von essbaren Gummi-Sonnen.

                      In einer anschließenden Berichtsphase haben die Sprecher und Mitglieder der bereits bestehenden Projektgruppen aus der Region die Möglichkeit genutzt, den aktuellen Stand ihrer Projekte vorzustellen und Anregungen und Ideen der Teilnehmer des EwALT-Treffens aufzunehmen:

                      • E-Mobilität: Ziel der Projektgruppe ist es, eine flächendeckende Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (PKW) in der gesamten Region von Verden bis nach Celle aufzubauen und das Interesse bei den Bürgern für das Thema E-Mobilität zu wecken. Geplant sind 19 E-Ladestationen, jeweils zwei bis drei in jeder der acht (Samt-)Gemeinden des Aller-Leine-Tals. Die Projektgruppe stellt zurzeit Überlegungen an, welche Standorte für die E-Ladesäulen geeignet sind.

                      • E-Dorfauto: Die Projektgruppe E-Car-Sharing möchte im gesamten Aller-Leine-Tal, beginnend mit einem Impulsprojekt in Dörverden-Westen, Car-Sharing mit E-Autos anbieten. Car-Sharing bedeutet, dass Autos von den Einwohnern der Orte gemeinschaftlich genutzt werden. Ziel ist es, zum einen den Bürgern Mobilitätsalternativen im ländlich geprägten Aller-Leine-Tal zu bieten. Zudem leistet das Projekt durch den Einsatz von E-Fahrzeugen einen Beitrag zum Klimaschutz in der Region.

                      • Energiegenossenschaft: Im letzten halben Jahr hat sich die Projektgruppe Energiegenossenschaft intensiv mit dem Gründungsvorhaben beschäftigt. Zurzeit liegt der Geschäftsplan dem Genossenschaftsverband zur gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung vor. Noch im Januar soll die Energiegenossenschaft gegründet werden. Zu den ersten Projekten der Energiegenossenschaft zählt auch das E-Dorfauto.

                      • Mitfahrbänke: An zentralen Orten im Aller-Leine-Tal sollen Mitfahrerbänke aufgestellt werden, die in Verbindung mit einem Ausklapp-Schild den Vorbeifahrenden anzeigen, wohin ein "Wartender" mitgenommen werden möchte. Das Projekt wurde bereits durch die Lokale Aktionsgruppe im Aller-Leine-Tal positiv beschlossen, so dass die Projektgruppe in diesem Jahr mit der Aufstellung von 20 Bänken, zunächst in der Gemeinde Dörverden und der Samtgemeinde Ahlden, beginnen kann.

                      • Energie-Erlebnis-Garten: Auf Lehrpfaden oder in einer Art Wissenspark sollen Einheimische und Gäste spielerisch und mit Spaß das Thema erneuerbare Energien erkunden/erfahren. Derzeitig entstehen an verschiedenen Orten im Aller-Leine-Tal, unter anderem am Tagungszentrum Drübberholz in der Gemeinde Dörverden und am alten Schleusenwärterhaus in der Gemeinde Winsen (Aller), Ideen zur Umsetzung des Projektes. Der Garten soll ganz nach dem Motto "Energie zum Anfassen" gestaltet werden. Zu den ersten Ideen zählen zum Beispiel Exponate wie Fahrräder, mit denen Energie erzeugt werden kann, sowie das Angebot von Kursen zum modellhaften Bau einer Windkraftanlage im Tischformat.

                      Wie aktiv und ideenreich die Akteure aus dem Aller-Leine-Tal sind, hat sich auch in der Vorstellung vieler neuer Projektideen gezeigt. Unter anderem gab es einen Vorschlag, den Bürgern der Region Probefahrten mit E-Autos anzubieten oder Energie-Infopoints an touristisch hoch frequentierten Orten im Aller-Leine-Tal aufzubauen. Am Schleusenwärterhaus in Bannetze könnte ein Energie-Haus als zentrale Informationsstelle zum Thema Energie eingerichtet werden.

                      Bei Interesse an der Mitarbeit im Energienetzwerk EwALT oder in einer der Projektgruppen können Sie sich gerne an das LEADER-Regionalmanagement Jeanett Kirsch vom Büro KoRiS (0511/590974-30 oder ) wenden.



                      Liebe Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Ahlden,

                      das Jahr 2016 hat sich mit vielen Eindrücken verabschiedet, vieles bleibt trotz unserer schnelllebigen Zeit aber für immer im Gedächtnis.

                      Gerade die dramatischen Ereignisse der vergangenen Tage und Wochen in der Welt und vor allem bei uns in Deutschland haben uns schmerzhaft und deutlich vor Augen geführt, dass Frieden, Sicherheit und Sicherheit eben keine Selbstverständlichkeit sind.

                      Seit über 70 Jahren erleben wir in Deutschland eine Zeit ohne kriegerische Auseinandersetzung, einer Epoche von Freiheit und einer stabilen Demokratie, - wir alle tun gut daran dafür einzutreten, dass dies auch in einem starken und einigen Europa so bleibt.

                      Weiterhin flüchten Menschen aus Ihrer Heimat, aufgrund der prognostizierten Zahlen ist die Unterbringungserfordernis für uns derzeit jedoch entspannt. Der tatkräftigen Hilfe und Unterstützung in der bisherigen Flüchtlingsarbeit, insbesondere durch unser ehrenamtliches Helfernetzwerk, gilt unser persönlicher Dank.

                      Danken möchten wir  vor allem auch den zahlreichen  ehrenamtlich Aktiven, die sich privat, in Vereinen, Verbänden und Institutionen engagieren, sowie denjenigen, die uneigennützig helfen, anfassen und organisieren. Sie alle machen die Samtgemeinde Ahlden so lebenswert.

                      Für 2017 sind neben den seit Jahren erfolgreichen auch neue Veranstaltungen in Planung. So wird insbesondere das zweitägige  „Kultour“-Event am 13./14.Mai 2017 durch Akteure um  Peter Pöllmann in Kooperation mit der Gemeinde Hodenhagen und der Samtgemeinde Ahlden mit vielen Impulsen und Ideen am Brinkhaus -überregional angelegt- ein  kreatives kulturell-künstlerisches und musikalisches Programm bieten.

                      Unser Dank gilt auch den  Gewerbetreibenden in der Samtgemeinde Ahlden. Mit Ihrer Leistungsvielfalt und Leistungsfähigkeit bieten Sie neben Arbeitsplätzen vor allem lokalen Service und Produkte.

                      Als Samtgemeindebürgermeister wünsche ich allen in der jüngsten Kommunalwahl gewählten Mandatsträgern in den Gemeinderäten und dem Samtgemeinderat stets  eine gute und konstruktive Zusammenarbeit, ein  aufgeschlossenes Miteinander und damit letztlich  gute, transparente und nachhaltige Entscheidungen, denn bereits das  Jahr 2017  hält viele wichtige Themen für uns bereit.

                      Gleich Mitte Januar erwarten wir das Ergebnis der Breitbandausschreibung des Heidekreises auch für das ausgeschriebene „Los Ahlden“. Es muss gelingen, nachdem htp noch in 2016 für dieses Jahr einen eigenwirtschaftlichen VDSL-Ausbau  für Hodenhagen angekündigt hat, insbesondere Eickeloh und Grethem-Büchten mit hochperformanten Breitbandanbindungen ganzheitlich und zukunftsfähig auszubauen, sowie die bereits bestehende Infrastruktur in Hademstorf zu optimieren. Nur eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Internetanbindung ermöglicht uns  Erhalt und Steigerung  von Attraktivität und Wohlfühlkomfort in unseren Orten, insbesondere auch für potentiell Zuziehende und ansiedlungswillige Betriebe.

                      Besonders aber wird uns die  geplante Ausweisung eines Natura 2000-Schutzgebietes gem. Flora Fauna Habitat/FFH-Richtline  betreffen, die der hierfür zuständige Heidekreis gemäß EU-Vorgaben bis Ende 2018 in Kraft setzen muss, da der Bundesrepublik sonst erhebliche EU-Strafzahlungen drohen. Wir werden aus diesen Gründen eine Schutzgebietsausweisung im Aller-Leine-Tal   n i c h t   verhindern können, müssen daher gegenüber dem Heidekreis in den jeweiligen Arbeitskreisen u.a. drei zentrale Vorgaben einfordern:
                      * nur so viel schutzbedingte Einschränkungen wie unbedingt nötig, so wenig wie irgend möglich!
                      * Sorgfalt vor Eile!
                      * umfassende und wohlwollende Berücksichtigung/Abwägung örtlicher Eingaben

                      Unsererseits sollten wir alle vor allem konstruktiv und proaktiv den Prozess mitgestalten, um nicht nur bestehende, selbstverständlich geglaubte Nutzungen nachhaltig abzusichern, sondern vor allem auch potentiell  z u k ü n f t i g e  Nutzungen bzw.  diesbzgl. Flächenbedarfe visionär zu berücksichtigen. In Kürze werden daher zentral auf der Homepage der Samtgemeinde Ahlden umfassende Informationen, Karten und FAQ’s zur FFH-Thematik veröffentlicht werden.
                      Die Funktionsadresse   ist dafür bereits für Ihre konkrete Anregungen u. Bedenken eingerichtet.

                      Unsere Freiwillige Feuerwehr, der wir insbesondere an dieser Stelle für Ihr umfängliches ehrenamtliches Engagement einen ganz besonderen  Dank aussprechen möchten und die unverzichtbarer Teil unserer dörflichen Gemeinschaften  ist, benötigt für die Stützpunktwehr Hodenhagen eine neue Feuerwache. Hier gilt es, neben der finalen Grundstücksfrage, den bauleitplanerischen Rahmenbedingungen und der Gebäudeplanung  selbst vor allem auch die Nachnutzung des bisherigen Bestandsgebäudes zu klären. Ferner steht eine Konkretisierung des Feuerwehrbedarfsplanes an, der u.a. aufgrund von dargelegten Risikoanalysen auch sicherheitsrelevante und feuerwehrstrategische  Überlegungen beinhaltet und somit zentrale und in die Zukunft gerichtete Handlungsempfehlungen für Verwaltung und Politik geben wird.

                      Der im Vorjahr begonnene Erneuerungs-u. Sanierungsprozess unseres Klärwerks wird vor allem 2017 maßgeblich  fortgeführt. Abgängige  Anlagen und Verfahrenstechniken werden  weiter schrittweise ersetzt werden, wobei neben technischer Optimierung insbesondere auch energetische Einsparungspotentiale bei den Betriebskosten im Fokus stehen.

                      Für Ihre eigenen Projekte und Ziele wünsche ich  Ihnen,  Ihren Familien und Angehörigen  im Namen der Verwaltung und des Samtgemeinderates  für das Neue Jahr 2017 alles erdenklich Gute, sowie persönliches Glück, Zufriedenheit und vor allem Gesundheit.

                      Ihr  
                      Carsten Niemann
                      -Samtgemeindebürgermeister-


                      Am 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Damit traten zugleich neue Regelungen in Kraft, die von Bürgerinnen und Bürgern z.B. bei einem Wohnungswechsel künftig zu beachten sind. 

                      Aktuell bleibt es bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur Anmeldepflicht bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.  

                      Wieder eingeführt wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung. Damit sollen künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden.

                      Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Einzug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist zusammen mit dem Personalausweis und/oder dem Reisepass stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen. 

                      Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur dann vorgeschrieben, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss jedoch innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen. 

                      Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist. 

                      Wer in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden. Die Anmeldung muss künftig für diese weitere Wohnung erst nach Ablauf von sechs Monaten erfolgen. 

                      Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach dem Ablauf von drei Monaten. 

                      Solange Bürgerinnen und Bürger in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet  sind, müssen sie sich nicht anmelden, wenn sie in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen.

                      Wohnungsgeberbestätigung

                      § 17 Bundesmeldegesetz

                      § 19 Bundesmeldegesetz

                      Die Energieagentur Heidekreis und der Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. bringen in Kooperation mit der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen die landesweite Kampagne "Grüne Hausnummer" in den Heidekreis. Die "Grüne Hausnummer" ist eine Auszeichnung der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen. Sie zeichnet Gebäudeeigentümer aus, die energieeffizient saniert oder gebaut haben und honoriert damit ihren Einsatz für den Klimaschutz.

                      Alle Eigentümer von Wohngebäuden im Heidekreis können sich um die Grüne Hausnummer bewerben.

                      Bitte den Bewerbungsbogen unter www.klimaschutz-niedersachsen.de/gruenehausnummer ausdrucken und ausfüllen.


                      Hodenhagen, 4.12.2016
                      „Großes beginnt meistens im Kleinen“, so Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann in seiner Ansprache, nachdem Ortsbrandmeister Achim Ueltzen und Kinderfeuerwehrwart Matthias Rosner  offiziell die Gründung der Kinderfeuerwehr Hodenhagen verkündeten.
                      25 Feuerwusel -so die offizielle Bezeichnung des Feuerwehrnachwuchses im Alter von 6 bis 10 Jahren- werden zukünftig spielerisch an die Feuerwehr herangeführt werden und trugen mit großem Stolz und hochmotiviert die neuen Shirts der Hodenhagener Kinderwehr. Eine wirklich zukunftsweisende Nachwuchsarbeit, so alle Anwesenden, die nicht zuletzt durch die erfolgreiche Brandschutzerziehung der Freiwilligen Feuerwehr Hodenhagen in der Grundschule Hodenhagen möglich wurde.
                      So freuten sich Eltern, die Feuerwehrverantwortlichen, sowie Vertreter aus Politik und Samtgemeindeverwaltung über diese auf die Zukunft ausgerichtete personelle Sicherung der Feuerwehr, verbunden mit dem Wunsch, dass bei den neuen Feuerwuseln die Begeisterung für die Feuerwehr immer so groß sein möge, dass sie später auch ihren aktiven Dienst in der Feuerwehr aufnehmen.

                      Kinderfeuerwehrwart Matthias Rosner verteilt die Feuerwusel-T-Shirts


                      Hodenhagen, 6.12.2016

                      Einen tollen kulturellen Austausch erlebten die aus Ihren Heimatländern Geflüchteten und die ehrenamtlichen Helfer der Flüchtlingsinitiative in Hodenhagen im Rahmen einer geselligen Weihnachtsfeier.
                      Bei klassischem Weihnachtsgebäck und leckerem selbstgebackenen Kuchen wurde munter geplaudert und gelacht. Auch die alltäglichen Sorgen konnten dabei Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann im persönlichen Gespräch nähergebracht werden. So fehlen zum Teil noch Passunterlagen oder Möglichkeiten für ein schnelle Integration am Arbeitsmarkt, sowie damit verbundene Sprachkurse. Dabei ist das Erlangen der Sprachkompetenz der maßgeblichen Schlüssel zur Integration, wie man an den teilweise schon guten Deutschkenntnissen der Kinder und Jugendlichen feststellen konnte, die seit gut einem Jahr am regulären Schulbetrieb teilnehmen.
                      Ein beherzter Dank ging an das ehrenamtliche Helfernetzwerk für seine Arbeit, die auf persönlicher Ebene vieles auffängt und unterstützt.
                      Unvergessliche Momente bereiteten vor allem die ehrenamtlichen Akteure mit ihren liebevoll verpackten Präsenten, die die Kinder strahlend mit nach Hause nahmen.
                      So schenkte das besinnliche Beisammensein allen Kraft und Freude für die Aufgaben und Herausforderungen des kommenden Jahres.

                      Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann begrüßt Geflüchtete und ehrenamtliche Helfer der Flüchtlingsinitiative in Hodenhagen

                       

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