Hinweis

zu den Ladenöffnungs- und Verkaufzeiten

in der Gemeinde Hodenhagen

 
 
 

 

 
 
 

Am 01. April 2007 ist das neue Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten in Kraft getreten.

Danach dürfen in anerkannten Ausflugsorten Verkaufsstellen bestimmter Waren jetzt auch an Sonn- und staatlich anerkannten Feiertagen für täglich acht Stunden geöffnet haben. Zu den Verkaufsartikeln, die angeboten werden dürfen, gehören Waren des täglichen Kleinbedarfs, Bekleidungsartikel und Schmuck sowie Waren, die für den Ort kennzeichnend sind.

Diese Regelung gilt in der Zeit vom 15. Dezember bis 31. Oktober, ausgenommen davon sind der Karfreitag und der erste Weihnachtsfeiertag.

Laut Auskunft des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist die Gemeinde Hodenhagen, zunächst befristet bis zum 30. April 2010, als Auflugsort im Bereich der Samtgemeinde Ahlden anerkannt und genießt damit die erweiteren Ladenöffnungszeiten.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Rathaus Hodenhagen, Bürgerservice.

 
 
 

 
 
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