| Hinweis zu den Ladenöffnungs- und Verkaufzeiten in der Gemeinde Hodenhagen |
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| Am 01. April 2007 ist das neue Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten in Kraft getreten. Danach dürfen in anerkannten Ausflugsorten Verkaufsstellen bestimmter Waren jetzt auch an Sonn- und staatlich anerkannten Feiertagen für täglich acht Stunden geöffnet haben. Zu den Verkaufsartikeln, die angeboten werden dürfen, gehören Waren des täglichen Kleinbedarfs, Bekleidungsartikel und Schmuck sowie Waren, die für den Ort kennzeichnend sind. Diese Regelung gilt in der Zeit vom 15. Dezember bis 31. Oktober, ausgenommen davon sind der Karfreitag und der erste Weihnachtsfeiertag. Laut Auskunft des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist die Gemeinde Hodenhagen, zunächst befristet bis zum 30. April 2010, als Auflugsort im Bereich der Samtgemeinde Ahlden anerkannt und genießt damit die erweiteren Ladenöffnungszeiten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Rathaus Hodenhagen, Bürgerservice. |
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Samtgemeinde Ahlden · Bahnhofstraße 30 · 29693 Hodenhagen Tel : 05164 / 9707-7 · Fax : 05164 / 1787 · samtgemeinde@ahlden.info |
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