Nachstehende Fundgegenstände haben sich in der vergangenen Zeit bei der Samtgemeinde Ahlden angesammelt.
Die Verlierer werden gebeten, ihre Recht an den Fundgegenständen bei der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, mit entsprechendem Nachweis, anzuzeigen.
1
Schlüsselbund mit div. Anhängern
Ahlden
1/12
2
Mountainbike, rot/silber
Eickeloh
2/12
3
Damenrad, blau/dunkelblau
Hodenhagen
3/12
4
Kinderrad, blau
Hodenhagen
4/12
5
Schlüsselbund im Lederetui
Ahlden
5/12
6
LG Handy
Hodenhagen
6/12
7
Mountainbike, silber/grau
Hodenhagen
7/12
8
Motorradschlüssel
Hodenhagen
8/12
9
Damenrad, schwarz/silber
Hodenhagen
9/12
10
Damenrad, schwarz/lila
Hodenhagen
10/12
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate nach der Anzeige. Sollte sich der
Verlierer innerhalb dieser Frist nicht gemeldet haben, kann der Finder gegen eine geringe
Aufbewahrungsgebühr das Eigentum an der Fundsache erwerben. Die Aufbewahrungsgebühr
richtet sich nach dem Wert der Sache und beträgt mind. 4,10 €. Sollte anhand der Fundsache
der Eigentümer erkennbar sein z.B. an Personalausweis, EC-Karte etc, wird dieser