Lärmaktionsplan


Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Mit der "Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (ABI. EG Nr. L 189 S. 12)" liegt ein europaweit einheitliches Konzept vor, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern. Diese Richtlinie wurde im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BlmSchV) national umgesetzt. 

Die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe - ZUS LLG beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim erstellt die Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen und Großflughäfen in Niedersachsen. 

§ 47d BlmSchG in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG verpflichtet nicht nur zur Erstellung strategischer Lärmkarten, sondern auch zur Aufstellung darauf aufbauender Lärmaktionspläne (LAP) einschließlich der Information der Öffentlichkeit durch die Gemeinden. 

In der Samtgemeinde Ahlden gibt es derzeit keine Hauptverkehrsstraße, die die maßgebliche Anzahl von 3 Mio. Fahrzeugbewegungen jährlich erreicht. Dennoch ist die Samtgemeinde zur Erstellung eines Lärmaktionsplanes aufgefordert, da sie zumindest in einem Bereich in der nächstliegenden Kategorie unterhalb des Schwellenwertes liegt. 

Der Entwurf wurde vom Samtgemeindeausschuss beschlossen und wird hiermit im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt gemacht. Anregungen, Vorschläge und Bedenken können bis zum 16.12.2020 an die Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, Email: gerichtet werden. 

Sie können hier in den Lärmaktionsplan Einsicht nehmen.

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