Bebauungsplan Nr. 18 - 09.11.2019


Bekanntmachung vom 09.11.2019

Bebauungsplan Nr. 18 „Welfenpark“ mit örtlichen Bauvorschriften


  1. Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

  1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 i. V. m § 4 Abs. 2 BauGB


Der Verwaltungsausschuss des Flecken Ahlden (Aller) hat in seiner Sitzung am 28. September 2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Welfenpark“ mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30. Dezember 2017 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Verwaltungsausschuss des Flecken Ahlden (Aller) hat anlässlich seiner Sitzung am 6. November 2019 beschlossen, den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Welfenpark“ mit örtlichen Bauvorschriften, einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Änderungsinhalt bezieht sich auf den Tausch der externen Kompensationsfläche und CEF-Fläche für die Feldlerche der Naturschutzstiftung Heidekreis GmbH. Daher können Stellungnahmen nur zu den ergänzten / geänderten Inhalt abgegeben werden. Die Auslegungsfrist wird unter Bezugnahme auf § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB angemessen verkürzt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Welfenpark“ mit örtlichen Bauvorschriften bezieht sich auf eine Ackerfläche am südwestlichen Ortsrand des Flecken Ahlden (Aller). Der Geltungsbereich umfasst ca. 3,8 ha Fläche. Er ist aus dem folgenden Kartenausschnitt (Grundlage: AK 5, Maßstab 1:5.000, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) ersichtlich.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Welfenpark“ mit örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung inkl. Umweltbericht liegt erneut in der Zeit vom

                 Dienstag 19. November 2019 bis einschließlich Dienstag 3. Dezember 2019

im Rathaus des Flecken Ahlden (Aller) Große Straße 6 a in 29693 Ahlden (Aller) aus.


Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m § 4 Abs. 2 BauGB findet im gleichen Zeitraum gemeinsam mit der Auslegung statt.

Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Entwicklung von Wohnbauland im südwestlichen Bereich des Fleckens Ahlden (Aller), in Verlängerung des bestehenden Baugebietes „Langes Feld“ in Richtung Süden.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

  • ingenieurgeologisches Gutachten zur Versickerungsfähigkeit des Untergrundes, infolgedessen ein Entwässerungskonzept ausgearbeitet wurde,

  • artenschutzrechtliches Fachgutachten zu den Ackerflächen, in dessen Folge aber vorbeugende CEF-Maßnahmen („Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität von Fortpflanzungs-und Ruhestätten“) für die Feldlerche festgesetzt werden,

  • archäologische Untersuchung des Plangebietes mit Hinweisen zu archäologisch relevanten Befunden.


Im Umweltbericht wurde neben einer Bestandsaufnahme und einer Prognose des Umweltzustandes der notwendige Kompensationsbedarf aufgrund des Eingriffs in Natur und Landschaft ermittelt. Neben der CEF-Maßnahme sind Maßnahmen nach Naturschutzrecht im Wert von 11.657 Wertpunkten gemäß Modell des Nds. Städtetages erforderlich.

Seitens der Behörden / Träger öff. Belange liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vor:

  • Landkreis Heidekreis mit Hinweisen

    • zu der Einzäunung des Regenrückhaltebeckens, zum Gehölzerhalt, zum Artenschutz,

    • zur der im Norden des Plangebietes überplanten Pflanzfläche des B-Planes Nr. 14

    • und zu externen Kompensationsmaßnahmen.

  • Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Hameln – Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst

    • mit Hinweisen zum Kampfmittelverdacht.

  • Wasser- und Bodenverband Alte-Leine-Verband

    • mit Hinweisen zur Gewässerunterhaltung und Kostenübernahme.

  • Landwirtschaftskammer Niedersachsen

    • mit Hinweisen auf die landwirtschaftliche Betroffenheit und der geplanten Kompensationsmaßnahmen und zur biodiversitätserhaltenden Maßnahmen.


Jeder Interessierte kann die Unterlagen einsehen und über Ihren Inhalt Auskunft bekommen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Öffnungszeiten des Flecken Ahlden (Aller), Große Straße 6 a, 29693 Ahlden (Aller) sind in der Zeit von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag) und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Donnerstag).

Gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung sowie die Unterlagen für die öffentliche Auslegung auch im Internet auf der Internetadresse http://www.ahlden.de. in der Rubrik „Politik & Verwaltung“ unter dem Punkt „Bekanntmachungen“ zur Verfügung stehen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Welfenpark" mit örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

Ahlden (Aller), den 7. November 2019


Flecken Ahlden (Aller)

Der Bürgermeister


gez. Schliekelmann



Bebauungsplan Nr. 18 "Welfenpark"
Datei im pdf-Format öffnen

Bebauungsplan Nr. 18 "Welfenpark" - Begründung
Datei im pdf-Format öffnen

Bebauungsplan Nr. 18 "Welfenpark" - Stellungnahmen
Datei im pdf-Format öffnen

Städtebaulicher Entwurf
Datei im pdf-Format öffnen

Wasser- und Bodenverband
Datei im pdf-Format öffnen

Landesamt für Geoinformation und
Landesvermessung Niedersachsen
Datei im pdf-Format öffnen

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Datei im pdf-Format öffnen

[BITTE ANPASSEN!] Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen: