Satzungen des Fleckens Ahlden (Aller)
Hinweis:
Veröffentlicht
werden die Ursprungsfassungen der Vorschriften, in die ggf. alle
beschlossenen Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet wurden
(sogenannte Arbeitsfassung). Trotz größter Sorgfältigkeit sind
Übertragungsfehler dabei nicht gänzlich auszuschließen.
Rechtsverbindlich bleiben daher allein die öffentlich bekannt gemachten
und vom Samtgemeinderat beschlossenen Bestimmungen mit ihren
diesbezüglichen Änderungen.
Selbstverständlich können die Originalfassungen des Ortsrechts während der Öffnungszeiten auch im Rathaus in Hodenhagen eingesehen werden.