07.05.2018


Öffentliche Auslegung Änderung B-Plan 4/II

Bekanntmachung der Gemeinde Eickeloh

Bebauungsplan Nr. 4/II „Neue Dorfstelle II“ mit örtlichen Bauvorschriften 1. Änderung

 hier:    Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
            Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch 

Der Rat der Gemeinde Eickeloh hat in seiner Sitzung am 05.03.2018 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.4/II mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Zielsetzung ist eine Anpassung der örtlichen Bauvorschriften an zeitgemäße Bau- und Gestaltungsformen sowie eine Anhebung zulässiger Wohneinheiten in Wohngebäuden von zwei auf drei.   

In gleicher Sitzung hat der Rat der Gemeinde Eickeloh beschlossen, das Änderungsverfahren auf Grundlage von § 13 BauGB durchzuführen und auf die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten. Ebenso ist eine formelle Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtbar. In gleicher Sitzung hat der Rat den Entwurf der Bebauungsplanänderung, Stand 21.02.2018, gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öfflicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.  

Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 17.05.2018 bis 18.06.2018 statt. Der Entwurf nebst Begründung liegt in der oben genannten Zeit im  

Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Bürgerservice, Zimmer 9, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen
sowie in der Gemeinde Eickeloh, Gemeindebüro im Kindergarten, Am Schulhof 3, 29693 Eickeloh 

zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Bei der Samtgemeinde erfolgt die Auslegung, während der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag        8.30 bis 12.30 Uhr

Montag und Dienstag   14.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag                   14.00 bis 18.00 Uhr

und darüber hinaus außerhalb dieser Zeiten nach vorhergehender Terminvereinbarung.

Die Auslegung bei der Gemeinde Eickeloh erfolgt montags bis donnerstags in der Zeit von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr. 

Während der Beteiligungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift bei der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, oder der Gemeinde Eickeloh, Walsroder Straße 2, 29693 Eickeloh, vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 

Gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung sowie die Unterlagen für die öffentliche Auslegung auch im Internet zur Verfügung stehen unter http://www.eickeloh.eu, Rubrik Politik & Verwaltung/Bekanntmachungen.

Die Mitteilung kann elektronisch übermittelt werden. Stellungnahmen in elektronischer Form richten Sie bitte an:

Die Planänderung betrifft den gesamten Geltungsbereich des B-Plans Nr. 4/II, dessen Lage und Abgrenzung im nördlichen Teil von Eickeloh, zwischen Forstweg und DB-Trasse, nachstehend ersichtlich ist:

 

Eickeloh, den 07.05.2018 

Joachim Schoth

Bürgermeister


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