Haushaltssatzung 2019


Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2019


H A U S H A L T S S A T Z U N G

der Gemeinde Grethem für das Haushaltsjahr 2019

 

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Grethem in der Sitzung am 03.06.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                           642.700 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                             751.400 €

 

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                                  0 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf                                                                  0 €

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                             592.600 €

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                              699.900 €

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                      43.900 €

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                     91.100 €

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                          0 €

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                         0 €

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:  Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                         636.500 €

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                        791.000 €

 

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 126.500 € festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 90.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

       1.        Grundsteuer

       1.1      für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

                   (Grundsteuer A) auf                                                                              350 v.H.

       1.2      für die Grundstücke

                   (Grundsteuer B) auf                                                                              310 v.H.

 

       2.        Gewerbesteuer auf                                                                               300 v.H.

 

 

Grethem, 03.06.2019

 

 

 

 

 

Galler

stellvertr.

Gemeindedirektor

  

B) Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.  

Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. 

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 29.07.2019 bis 06.08.2019 zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, Zimmer EG 4, 29693 Hodenhagen öffentlich aus.

 
Hodenhagen, 18.07.2019

Gemeinde Grethem
Der Gemeindedirektor

 

Carsten Niemann



 


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