B-Plan_1_2.Änderung


2.Änderung B-Plan Nr.1
Erneute öffentliche Auslegung
 - abgelaufen 16.11.2020

                                                                        Bekanntmachung

                                                              Bauleitplanung der Gemeinde Hademstorf
                                          2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Südosten der Ortslage“

                                                      mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung

                                                              Erneute öffentliche Auslegung
                                             (gem. § 13a i.V.m. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 (2) BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hademstorf hat anlässlich seiner Sitzung am 08.10.2020 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Südosten der Ortslage“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung gebilligt und die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Auslegung mit verkürztem Auslegungszeitraum durchgeführt werden.

Das Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Südosten der Ortslage“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung wird auf der Grundlage des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt. Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Südosten der Ortslage“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung liegt im südöstlichen Siedlungsbereich der Gemeinde Hademstorf, südlich der L 190 und wird im rechtskräftigen Bebauungsplan als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt. 

Die erneute öff. Auslegung begründet sich in Änderungen des Entwurfs, hier die Anpassung der Planzeichnung bzgl. der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse. 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Südosten der Ortslage“ mit örtlicher Bauvorschrift ist aus dem folgenden Kartenausschnitt (Grundlage: AK 5, Maßstab 1:5.000, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) ersichtlich.


Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Südosten der Ortslage“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung einschließlich Begründung wird gemäß § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB in der z.Zt. geltenden Fassung

                            in der Zeit vom 30.Oktober 2020 bis einschließlich 16.November 2020

im Internet wie folgt bereitgestellt:
-       die Beteiligungsunterlagen sind im o. g. Zeitraum unter https://www.hademstorf.eu , Rubrik Bauen & Wohnen einsehbar,

-       die Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet unter https://www.hademstorf.eu , Rubrik Politik & Verwaltung/Bekanntmachungen
        bereitgestellt. 

Des Weiteren liegt der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Südosten der Ortslage“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung einschließlich Begründung

                          in der Zeit vom 30.Oktober 2020 bis einschließlich 16.November 2020

im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden von
Montag bis Freitag         8.30 bis 12.30 Uhr
Montag und Dienstag   14.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag                  14.00 bis 18.00 Uhr 

und darüber hinaus außerhalb dieser Zeiten nach vorhergehender Terminvereinbarung öffentlich aus. 

Ferner können diese Unterlagen in dem genannten Zeitraum nach vorhergehender Terminvereinbarung auch im Gemeindebüro der Gemeinde Hademstorf im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. 

Es findet das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20.05.2020 Anwendung. 

Bei Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus sind die aktuell geltenden Pandemie-Hygienevorschriften zu beachten. Es empfiehlt sich daher auch zu den zuvor genannten Öffnungszeiten vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten beim Einlass zu vermeiden. Der Einlass ins Rathaus erfolgt aktuell nur auf Klingeln am Haupteingang des Rathauses. Zudem können unter den genannten u. a. Kontaktdaten auch die Zusendung analoger Planunterlagen angefragt werden. 

Während der Beteiligungsfrist ist für die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Information und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkung bei Beachtung der Corona-Hygienevorschriften sowohl im Rathaus als auch telefonisch gegeben.

Ebenso besteht entsprechend der Hygienevorschrift während der Auslegungsfrist für jede Person die Möglichkeit an o. g. Stelle zum ausliegenden Planmaterial Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Elektronische Erklärungen/Stellungnahmen sind an folgende Mail-Adresse zu senden: , schriftliche Stellungnahmen an Gemeinde Hademstorf, Gemeindebüro, Bruchweg 5, 29693 Hademstorf.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen finden Sie gemäß § 4a (4) BauGB auch unter der Internetadresse https://www.hademstorf.eu, Rubrik Bauen & Wohnen. Die Planunterlagen stehen ab dem 22.10.2020 zum Download zur Verfügung. 

Hademstorf, den 20.Oktober 2020 

Gemeinde Hademstorf

Die Bürgermeisterin

gez. Wiechmann-Wrede

 

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