Planfeststellungsverfahren Wehr Hademstorf
Öffentliche Auslegung


Bekanntmachung über die Auslegung des Planes für den Neubau eines Raugerinnes als Ersatz für das Wehr Hademstorf

Bekanntmachung

der Wasserstraßen- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes 

über die Auslegung des Planes für den Neubau eines Raugerinnes als Ersatz für das Wehr Hademstorf 

-        Öffentliche Auslegung 
-        Planfeststellungsverfahren nach §§ 12 Abs. 1 S. 1Nr. 2 und § 14 ff. des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) in           Verbindung mit § 34 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahensgesetz (VwVfG)


 

 

Für die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 14 WaStrG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 VwVfG

in der Zeit vom 28.November 2022 bis einschließlich 18. Januar 2023

im Internet wie folgt bereitgestellt:

-        die Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet unter
https://www.hademstorf.eu, Rubrik Politik & Verwaltung/Bekanntmachungen bereitgestellt.

Die Planunterlagen stehen ab dem 10.12.2022 zum Download zur Verfügung.

Des Weiteren liegt der Entwurf des Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Raugerinnes als Ersatz für das                         Wehr Hademstorf
im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden von

Montag bis Freitag          8.30 bis 12.30 Uhr
Montag und Dienstag    14.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag                   14.00 bis 18.00 Uhr


in den Gebäuden des Wasserstraßen- und Schiffahrtsamt Weser, Hohe Leuchte 30, 27283 Verden 

Montag bis Donnerstag   09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr                                                                                                Freitag                             09.00 bis 12.00 Uhr


und darüber hinaus außerhalb dieser Zeiten nach vorhergehender Terminvereinbarung öffentlich aus; jeder kann über die Inhalte Auskunft verlangen. 

Während der Beteiligungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hademstorf, Bruchweg 5, 29693 Hademstorf vorgebracht werden, ebenso per Mail an . Deswe

Bei Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus und in den Gebäuden des Wasserstraßen- und Schiffahrtsamt Weser sind die aktuell geltenden Pandemie-Hygienevorschriften zu beachten. Informationen hierzu sind auf der Internetseite der Samtgemeinde Ahlden unter www.ahlden.info einsehbar, sowie auf der Seite des WSV www.gdws.wsv.bund.de.

Ferner können diese Unterlagen in dem genannten Zeitraum nach vorhergehender Terminvereinbarung auch im Gemeindebüro der Gemeinde Hademstorf im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.  

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 

Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 (1) Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

Hademstorf, 30.09.2022
gezeichnet
Wiechmann-Wrede
Bürgermeisterin

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