19.07.2019


Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr.36
1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord
mit Teilaufhebung Bebauungsplan 32
"Krusenhausener Weg"
Bitte beachten Sie auch die Bekanntmachung zur Fristverlängerung!

Bekanntmachung der Gemeinde Hodenhagen

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 32 Krusenhausener Weg“ mit 2 Teilflächen (A, B) mit örtlicher Bauvorschrift

Der Rat der Gemeinde Hodenhagen hat in seiner Sitzung am 18.07.2019 die Entwurfsfassung des oben genannten Bebauungsplans gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonsitgen Träger öff. Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 32 „Krusenhausener Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift ist ca. 21 ha groß und bezieht sich auf die Flächen nordöstlich der Ortslage von Hodenhagen, in direktem Anschluss an das vorhandene Gewerbegebiet Nr. 32 „Krusenhausener Weg“ und umfasst überwiegend Ackerflächen, Grünlandflächen, dazu Wegeflächen und Entwässerungsgräben.

Der zweigeteilte Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 32 „Krusenhausener Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift umfasst im Einzelnen folgende Flurstücke in der Gemarkung Hodenhagen: 101 (zum Teil), 102 (z.T.), 105 (z.T.), 106, 107, 108, 109, 110, 111 (z.T.), 112, 113/1 (z.T.), 114/6 – alle Flur 15. 19, 20/2, 21, 23, 24, 29 (z.T.) – alle Flur 14, und ist konkret aus dem folgenden Kartenausschnitt (Grundlage: Montage aus AK 5, Maßstab 1:5.000, und ALK, M 1:1.000, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) ersichtlich.

  

Durch die Planung möchte die Gemeinde Hodenhagen nachfragegerechte gewerbliche Flächenreserven anbieten können. Anlass der Planung ist eine verbindliche Ansiedlungsanfrage für den östlichen Teil des Plangebietes.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 36 mit Begründung, Umweltbericht und umweltbezogenen Stellungnahmen im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, in den Diensträumen öffentlich ausgelegt zwischen dem 29.07.2019 und dem 28.08.2019. Er kann dort während der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag         8.30 bis 12.30 Uhr

Montag und Dienstag   14.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag                  14.00 bis 18.00 Uhr

und darüber hinaus nach vorheriger Terminvereinbarung in den Dienstzeiten von Montag bis Freitag 07.30 Uhr – 08.30 Uhr von jedermann  eingesehen  werden. Während der Darlegungsfrist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung). Während der Beteiligungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hodenhagen im Rathaus, Bahnhofstr. 30, 29693 Hodenhagen vorgebracht werden, ebenso per Mail an . Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 Es wurde eine allg. Vorprüfung nach UVPG vorgenommen. Es liegen folgende Fachgutachten vor:

1.   Schalltechnische Untersuchung: Es wurde im Plangbeiet eine Emissionskontingentierung vorgenommen.  

2.   Artenschutzrechtliche Untersuchungen: Es bedarf umfangreicher Maßnahmen des Artenschutzes, die vom Bebauungsplan abgesichert werden, betreffend insb.: Feldlerche, Rebhuhn, Fledermäuse, Amphibien, Ameisen.

3.   Bodengutachten für einen Teilbereich des Geltungsbereichs: Es wurde nachgewiesen, dass eine örtliche Versickerung anfallenden Oberflächenwassers möglich ist. Das Gutachten ist Grundlage des Entwässerungskonzeptes.

4.   Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2014: Nachweis der verkehrlichen Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs an der L 191.

Weiterhin liegen in Bezug auf die Planung zu den Schutzgütern:

          - Mensch und Gesundheit
          - Tiere und Pflanzen 
          - Geologie Boden 
          - Wasser
          - Luft und Klima    
          - Landschaft

beschreibende und bewertende Aussagen im Umweltbericht eines Fachgutachters vor. Im Ergebnis der Umweltbewertungen wurden Maßnahmenblätter und –pläne zur Kompensation, zum Teil außerhalb des Geltungsbereichs, erstellt, deren Inhalte in die textlichen Festsetzungen und vertragliche Regelungen aufgenommen wurden.

Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor und werden mit ausgelegt:

1.   Landkreis Heideskreis: insb. zu den Belangen Landschaftsbild / Artenschutz / Kompensation. 
2.   Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie: zum Belang Schutzgut Boden,
3.   Landwirtschaftskammer: zum Belang Flächenverbrauch.

Gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung sowie die Unterlagen für die öffentliche Auslegung auch im Internet zur Verfügung stehen unter http://www.hodenhagen.de, Rubrik Bauen&Wohnen.

Hodenhagen, den 19.07.2019

Gemeinde Hodenhagen

Der Gemeindedirektor

gez. Niemann


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