19.02.2020


5.Änderung Bebauungsplan Nr. 17 - öffentliche Auslegung

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Hodenhagen 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Nördlich der Meiße“ in Hodenhagen
Öffentliche Auslegung (gem. § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hodenhagen hat anlässlich seiner Sitzung am 16.12.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Nördlich der Meiße“ in Hodenhagen beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Das Verfahren zur Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Nördlich der Meiße“ in Hodenhagen wird auf der Grundlage des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt.  

Für das vorgenannte Bauleitverfahren ist es nunmehr beabsichtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i.V.m. § 4 (2) BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.  

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Nördlich der Meiße“ in Hodenhagen liegt nördlich der „Bahnhofstraße“ L 191 und wird im rechtskräftigen Bebauungsplan als Grünfläche „Friedhof“ und als Mischgebiet festgesetzt.  

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Nördlich der Meiße“ ist aus dem folgenden Kartenausschnitt (Grundlage: AK 5, Maßstab 1:5.000, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) ersichtlich.

 Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Nördlich der Meiße“ in Hodenhagen einschließlich Begründung liegt gemäß § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB in der z.Zt. geltenden Fassung

in der Zeit vom 02.März 2020 bis einschließlich 03.April 2020

im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden von  
Montag bis Freitag         8.30 bis 12.30 Uhr 
Montag und Dienstag   14.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag                  14.00 bis 18.00 Uhr 

und darüber hinaus außerhalb dieser Zeiten nach vorhergehender Terminvereinbarung in den Dienstzeiten von Montag bis Freitag 07.30 Uhr bis 08.30 Uhr öffentlich aus. 

Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Während der Beteiligungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hodenhagen im Rathaus, Bahnhofstr. 30, 29693 Hodenhagen vorgebracht werden, ebenso per Mail an .  

Des Weiteren ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen finden Sie gemäß § 4a (4) BauGB auch unter der Internetadresse www.hodenhagen.de, Rubrik Bauen & Planen Die Planunterlagen stehen ab dem 02.03.2020 zum Download zur Verfügung.

Hodenhagen, den 19.02.2020
Gemeinde Hodenhagen
Der Gemeindedirektor 

Niemann

 


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