07.01.2021_B-Plan_34


Bebauungsplanplan Nr. 34, beschlossene Satzung

Bekanntmachung

Bauleitplanung Gemeinde Hodenhagen Bebauungsplan Nr. 34 „Auf dem Hohen Lande“ mit örtlichen Bauvorschriften 

Der Rat der Gemeinde Hodenhagen hat den Bebauungsplan Nr. 34 „Auf dem Hohen Lande“ mit örtlichen Bauvorschriften anlässlich seiner Sitzung am 30.11.2020 gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) m.W.v. 14.08.2020 als Satzung sowie die Begründung beschlossen. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 „Auf dem hohen Lande“ ist aus dem folgenden Kartenausschnitt (Grundlage: AK 5, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) ersichtlich. 

 

Der Bebauungsplan Nr. 34 „Auf dem Hohen Lande“ mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung wird im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden. Auf Verlangen wird zu diesem Bebauungsplan Auskunft gegeben. Auf die diesbezüglich aktuell geltenden Corona-bedingten Zugangsbeschränkungen zum Rathaus wird hingewiesen.

Mit dem Tage dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 34 „Auf dem Hohen Lande“ mit örtlichen Bauvorschriften in Kraft.

Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im § 214 Abs. 1 bis 3 des BauGB verzeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Hodenhagen, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, geltend gemacht worden sind. Dieser Sachverhalt, der die Verletzung von Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Hodenhagen, unter der Adresse https://www.hodenhagen.de, Rubrik Politik & Verwaltung/Bekanntmachungen, eingesehen werden. Die Endfassung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Auf dem hohen Lande“ in Hodenhagen kann unter https://www.hodenhagen.de, Rubrik Bauen & Wohnen aufgerufen werden. 

Hodenhagen, den 05.01.2021
Gemeinde Hodenhagen
Der Gemeindedirektor
In Vertretung
gez. Galler

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