13.04.2019


Abgelaufen!
Frühzeitige Beteiligung 
Bebauungsplan Nr.36
1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord
mit Teilaufhebung Bebauungsplan 32
"Krusenhausener Weg"

BEKANNTMACHUNG

Bebauungsplan Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan   Nr. 32 „Krusenhausener Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

  2. Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB 

    Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hodenhagen hat in seiner Sitzung am 03.04.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 32 „Krusenhausener Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift sowie die Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.  

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 32 „Krusenhausener Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift bezieht sich auf die Flächen nordöstlich der Ortslage von Hodenhagen, in direktem Anschluss an das vorhandene Gewerbegebiet Nr. 32 „Krusenhausener Weg“ und umfasst überwiegend Ackerflächen, Grünlandflächen, dazu Wegeflächen und Entwässerungsgräben.  

    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 32 „Krusenhausener Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift ist aus dem folgenden Kartenausschnitt (Grundlage: AK 5, Maßstab 1:5.000, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) ersichtlich. 

     

     Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer öffentlichen Auslegung statt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 32 „Krusenhausener Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift, nebst Begründung (Stand: 22.03.2019) inkl. Umweltbericht und Anlagen liegt in der Zeit vom  

    Montag, 15. April 2019 bis einschließlich Freitag, 17. Mai 2019  

    im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, in den Diensträumen aus und kann dort während der Öffnungszeiten 

    Montag bis Freitag         8.30 bis 12.30 Uhr

    Montag und Dienstag   14.00 bis 15.00 Uhr

    Donnerstag                  14.00 bis 18.00 Uhr

    und darüber hinaus außerhalb dieser Zeiten nach vorhergehender Terminvereinbarung 

    von jedermann  eingesehen  werden;  jeder  kann  über  die Inhalte Auskunft verlangen. 

    Während der Beteiligungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hodenhagen im Rathaus, Bahnhofstr. 30, 29693 Hodenhagen vorgebracht werden, ebenso per Mail an .  

    Hodenhagen, den 10.04.2019 

    Gemeinde Hodenhagen

    Der Gemeindedirektor

    Gez. Niemann 


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