12.01.2017


Einziehung öffentlicher Wege

Bekanntmachung


Die Gemeinde Hodenhagen, Landkreis Heidekreis, beabsichtigt, die in der Gemarkung Hodenhagen
gelegenen Wegeparzellen Mordloh, Flurstück 24, Flur 10, Gemarkung Hodenhagen, und Lünzkamp,
Flurstück 36/1, Flur 10, nach § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) einzuziehen.
Die eingezogene Wegeparzelle Mordloh beginnt an der Zufahrt zum ehemaligen Tierheim, Am
Beberbach, und endet am Bahndamm. Die eingezogene Wegeparzelle Lünzkamp beginnt am
Bahndamm und mündet in den Bruchweg.
Es wird hiermit allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, innerhalb von drei Monaten nach
Erscheinen dieser Bekanntmachung erforderlichenfalls ihre Rechte geltend zu machen und
Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hodenhagen, Bahnhofstraße 28,
29693 Hodenhagen, zu erheben.


Hodenhagen den, 12.01.2017
Gemeinde Hodenhagen


Carsten Niemann
Gemeindedirektor

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