Politik
(nach dem Duden = Lehre von der Staatsführung)
auf der Ebene der Gemeinde
Politik
(nach dem Duden = Lehre von der Staatsführung)
auf der Ebene der Gemeinde
Nach dem Grundgesetz
haben die Gemeinden das Recht, die Angelegenheiten der örtlichen
Gemeinschaft selbst zu regeln (sogenannte Selbstverwaltungsgarantie).
Daneben haben sie von Seiten des Staates gesetzlich übertragene oder
zugewiesene Aufgaben zu übernehmen. Auch die freiwillige Übernahme von
Aufgaben ist möglich.
Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wirken
nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz drei sogenannte Organe (im
Wortsinn von Beauftrage) mit. Bei einer Samtgemeinde sind dies der
Samtgemeinderat, der Samtgemeindeausschuss und der Samtgemeindebürgermeister. Im privaten Bereich kann man dies mit der
Führung eines Vereins durch Mitgliederversammlung, Vorstand und 1.
Vorsitzenden bzw. Geschäftsführer vergleichen.
Da bei einer
Gemeinde bzw. Samtgemeinde nicht alle Bewohnerinnen oder Bewohner
regelmäßig zu einer Versammlung zusammentreten können, werden wie auf
staatlicher Ebene Repräsentanten in den Samtgemeinderat gewählt. Diese
wählen aus Ihrer Mitte wiederum die Mitglieder des
Samtgemeindeausschusses und der Fachausschüsse, sofern diese als
Arbeitsgruppen vom Rat für bestimmte Sachgebiete eingerichtet wurden.
Hier erfahren Sie weitere Details über den:
Ihrem Auftrag aus Artikel 21 des Grundgesetzes folgend, bei der politischen Willensbildung mitzuwirken, stellen sich die Parteien auch auf der Ebene der Gemeinden mit Vorschlägen zur Wahl. Ferner können auch einzelne Bürgerinnen oder Bürger oder Gemeinschaften aus ihnen für die Mitarbeit im Rat kandidieren. Wenn sie wissen möchten, welche Parteien und Gruppierungen im Rat der Samtgemeinde zur Zeit vertreten sind, klicken sie auf: Parteien.