Politik


Politik 

(nach dem Duden =  Lehre von der Staatsführung)
auf der Ebene der Gemeinde

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Nach dem Grundgesetz haben die Gemeinden das Recht, die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft selbst zu regeln            (sogenannte Selbstverwaltungsgarantie). Daneben haben sie von Seiten des Staates gesetzlich übertragene oder zugewiesene       Aufgaben zu übernehmen. Auch die freiwillige Übernahme von Aufgaben ist möglich.

Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wirken nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz drei sogenannte Organe (im Wortsinn von Beauftrage) mit. Bei einer Samtgemeinde sind dies der Samtgemeinderat, der Samtgemeindeausschuss und der        Samtgemeindebürgermeister. Im privaten Bereich kann man dies mit der Führung eines Vereins durch Mitgliederversammlung,     Vorstand und 1. Vorsitzenden bzw. Geschäftsführer vergleichen.

Da bei einer Gemeinde bzw. Samtgemeinde nicht alle Bewohnerinnen oder Bewohner regelmäßig zu einer Versammlung                zusammentreten können, werden wie auf staatlicher Ebene Repräsentanten in den Samtgemeinderat gewählt. Diese wählen aus     Ihrer Mitte wiederum die Mitglieder des Samtgemeindeausschusses und der Fachausschüsse, sofern diese als Arbeitsgruppen vom Rat für bestimmte Sachgebiete eingerichtet wurden.

Hier erfahren Sie weitere Details über den:

Ihrem Auftrag aus Artikel 21 des Grundgesetzes folgend, bei der politischen Willensbildung mitzuwirken, stellen sich die Parteien auch auf der Ebene der Gemeinden mit Vorschlägen zur Wahl. Ferner können auch einzelne Bürgerinnen oder Bürger oder                    Gemeinschaften aus ihnen für die Mitarbeit im Rat kandidieren. Wenn sie wissen möchten, welche Parteien und Gruppierungen im Rat der Samtgemeinde zur Zeit vertreten sind, klicken sie auf: Parteien.

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