Hochwasserschutz


EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie

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Hochwasserschutz

Die Richtlinie 2007/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, kurz Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL), ist am 23. Oktober 2007 in Kraft getreten.
Sie ist bindendes europäisches Recht und wurde mit dem Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts (WHG) vom 31. Juli 2009 in bundesdeutsches Recht übernommen. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, in naturräumlich definierten Verwaltungseinheiten ein abgestimmtes Hochwasserrisikomanagement zu betreiben.
Ziel der Richtlinie ist die Verdeutlichung der Hochwasserrisiken und eine Verbesserung der Hochwasservorsorge und des Risikomanagements. Im Fokus steht die Minimierung der Risiken für die folgenden vier Schutzgüter:


• Die menschliche Gesundheit,
• die Umwelt,
• das Kulturerbe und
• die wirtschaftlichen Tätigkeiten

Grundgedanke der Richtlinie ist ein aktives Risikomanagement mit dem Ziel die negativen Hochwasserfolgen zu verringern. In den Hochwasserrisikomanagement-Plänen müssen ausdrücklich nicht nur bauliche Maßnahmen wie Deiche und Hochwasserrückhaltebecken betrachtet werden, sondern z. B. auch vorsorgende Maßnahmen wie eine angemessene Berücksichtigung dieser Belange in der Bauleitplanung, hochwasserangepasste Bauweisen oder auch Verbesserungen bei den Warndiensten und des Katastrophenschutzes. Es geht darum, alles das, was an bewährten Instrumenten aus den verschiedenen Rechtsbereichen vorhanden ist, in einem Plan zusammenzutragen.
Der ursprünglich auf Grundlage von § 94 NWG begonnene Hochwasserschutzplan Aller wird nunmehr überführt in den Hochwasserrisikomanagementplan der Flussgebietseinheit Weser.
Die Veröffentlichung der Hochwassergefahrenkarten mit ihren Erläuterungen dient der Information der Öffentlichkeit gem. § 79 Wasserhaushaltsgesetz Abs. 1 und gleichzeitig als Abschluss des Hochwasserschutzplans Aller, da alle weiteren Schritte im Zuge der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie erfolgen.
Die für den Bereich der Samtgemeinde Ahlden gültigen Karten können Sie hier abrufen:
HQ häufig
HQ 100
HQ extrem
Erklärungen zu den Karten und eine Übersicht über die Risikogebiete der Aller erhalten Sie im
Erläuterungsbericht Hochwasserschutzplan
Anhang Risikogebiete
Alle über die obigen Links erreichbaren Unterlagen wurden vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten-und Naturschutz zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen sind direkt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten-und Naturschutz unter www.nlwkn.niedersachsen.de abrufbar.

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