Schiedspersonen


        

Schiedsamt der

Samtgemeinde Ahlden

Schiedsperson
Schiedsperson:
Frau Brigitte Baumgarn
Mail:
Tel.: 05164 800831
Mobil: 0176/61310841
Vertreter:
Herr Matthias Rosner
Mobil: 0173/4373267

    

Statt bei Kleinigkeiten gleich zu klagen,

sollt` man zunächst den Schiedsmann fragen,

denn "Schlichten statt richten" -dies sei betont-

ist ein Angebot, das sich wirklich lohnt.

 

Konflikte im Nahbereich sind Teil dieser Welt,

sie zu lösen, ist im Streitfall als Aufgabe gestellt,

sich wieder vertragen, ist die Schlichtungsabsicht

und erspart meistens den Gang zum Gericht.

(Quelle: SchiedsamtsZeitung 11.20)


Die Schiedsperson und ihr Stellvertreter sind vom Rat der Samtgemeinde Ahlden gewählt und durch den Direktor des Amtsgerichts Walsrode in diesem Ehrenamt bestätigt worden.

Die Aufgabe der Schiedsleute besteht in der Schlichtung von kleineren Strafsachen wie Hausfriedensbruch, leichter Körperverletzung, Beleidigungen, Drohungen oder Sachbeschädigungen.

Die Schiedsleute können aber ebenso bei Streitigkeiten des täglichen Lebens angerufen werden. Ob es sich nun um vermögensrechtliche Auseinandersetzungen wie etwa Geldforderungen aus Käufen oder sonstigen Verträgen handelt, um Forderungen aus Handwerksleistungen oder um nachbarschaftliche Dinge, wie der berühmte bellende Hund bzw. das Laub aus Nachbarsgarten. Die Erfolgsbilanz der Schiedsleute kann sich sehen lassen.

Mit ein Grund dafür ist die Ortsnähe, sodass oft Anlass und Hintergründe eines Streites den Schiedsleuten bereits bekannt sind. Darum ist es ihnen in der Regel auch möglich, praktikable Vorschläge zur einvernehmlichen Beilegung des Streites zu machen.

Dies bleibt nämlich das angestrebte Ziel, damit die Parteien weiterhin miteinander auskommen. Die Streitschlichtung durch die Schiedsperson ist deshalb häufig der bessere, immer aber der kostengünstigere Weg, einen Konflikt zu bereinigen.

Die erzielten Einigungen werden protokolliert und sind für die Beteiligten genauso bindend wie ein Urteil. Bei bestimmten Streitigkeiten ist eine solche Verhandlung sogar gesetzlich vorgeschrieben, bevor eine Klage bei Gericht erhoben werden kann.


Es empfiehlt sich deshalb, bei aufkommenden Streitigkeiten möglichst die Schiedsleute schon dann anzurufen, wenn die Versuche der Parteien gescheitert sind, den Konflikt zwischen ihnen direkt beizulegen. Warten Sie nicht so lange, bis die Fronten gegenseitig total verhärtet sind.

Das macht eine Schlichtung nur schwieriger.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Baumgarn oder Herrn Rosner.

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