Gemeinde Eickeloh

Bekanntmachung 13.05.2022

Bekanntmachung 13.05.2022

Frühzeitige Beteiligung zum B-Plan Nr. 6 "Serengetipark", Bekanntmachung

BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanung der Gemeinde Eickloh, hier:Bebauungsplan Nr. 6 „Serengeti-Park“ 

1.)   Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
2.)   Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 

Der Rat der Gemeinde Eickeloh hat in seiner Sitzung am 26.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Serengeti-Park“ sowie die Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Serengeti-Park“ im direkten östlichen Anschluss an das Bebauungsplangebiet Nr. 35 der Gemeinde Hodenhagen umfasst überwiegend Grünlandflächen, dazu Wegeflächen und randlagige Waldbereiche sowie einen das Plangebiet querenden Graben.

 Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 ist aus dem folgenden Kartenausschnitt (Grundlage: AK 5, Maßstab 1:5.000, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) ersichtlich.

 Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer öffentlichen Auslegung statt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 nebst Begründung inkl. Umweltbericht und Anlagen liegt in der Zeit vom

Montag, 23.05.2022 bis einschließlich Freitag, 24.06.2022 

im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, in den Diensträumen aus und kann dort während der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag         8.30 bis 12.30 Uhr
Montag und Dienstag   14.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag                  14.00 bis 18.00 Uhr

und darüber hinaus außerhalb dieser Zeiten nach vorhergehender Terminvereinbarung von jedermann eingesehen werden; jeder kann über die Inhalte Auskunft verlangen. 

Ferner können diese Unterlagen in dem genannten Zeitraum nach vorhergehender Terminvereinbarung auch im Bürgermeisterbüro der Gemeinde Eickeloh, Walsroder Straße 2, 29693 Eickeloh, im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung sowie die Beteiligungsunterlagen im oben genannten Zeitraum auf der Internetseite der Gemeinde Eickeloh abgerufen werden können:

https://www.eickeloh.eu, Rubrik Bauen & Wohnen 

Es findet das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20.05.2020 Anwendung.

 Bei Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus sind die aktuell geltenden Pandemie-Hygienevorschriften zu beachten. Zudem kann unter den unten angegebenen Kontaktdaten auch die Zusendung analoger Planunterlagen angefragt werden.

 Während der Beteiligungsfrist ist für die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Information und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkung bei Beachtung der Corona-Hygienevorschriften sowohl im Rathaus als auch telefonisch gegeben. Auch bei Einsichtnahmen während der oben genannten Uhrzeiten der Auslegung wird daher um eine vorherige Terminabsprache gebeten. 

Während der Beteiligungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift bei der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, und schriftlich bei der Gemeinde Eickeloh, Walsroder Straße 2, 29693 Eickeloh, vorgebracht werden, ebenso per Mail an samtgemeinde@ahlden.eu und gemeinde@eickeloh.eu

Eickeloh, den 11.05.2022
Gemeinde Eickeloh
Der Bürgermeister
gez.
Schoth