Bekanntmachung
Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2023
A) Haushaltssatzung der Gemeinde Eickeloh für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Eickeloh in der Sitzung am 17.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 1.002.100 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 1.128.900 €
1.3 der außerordentlichen Erträge 0 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0 €
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 966.000 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.071.700 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 16.800 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 103.500 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 €
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 982.800 €
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 1.175.200 €
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2023 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 90.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 420 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 420 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 360 v.H.
Eickeloh, 17.02.2023
L.S.
Schoth
Bürgermeister
B) Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes vom 26.06.2023 bis 04.07.2023 zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, Zimmer OG 1, 29693 Hodenhagen, während der Öffnungszeiten bzw. parallel dazu bei der Gemeinde Eickeloh, Walsroder Straße 2, 29693 Eickeloh, öffentlich aus.
Eickeloh, 13.06.2023
Gemeinde Eickeloh
Der Bürgermeister
Schoth