Bürgermeister:
Joachim Schoth

Die Aufgaben der Samtgemeinden ergeben sich aus § 98 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Danach sind diese zuständig u.a. für
- die Aufstellung von Flächennutzungsplänen
- die Grundschulen
- das Feuerwehrwesen
- die Abwasserbeseitigung
- Friedhofswesen, soweit nicht die Kirche zuständig ist
- die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (z.B. Straßenreinigung, Gefahrenabwehr, Melde- und Passwesen, Standesamt, …)
- die Kassengeschäfte der Mitgliedsgemeinden, Veranlagung und Erhebung von Gemeindeabgaben (z.B. Steuern, Gebühren, Beiträge)
Die Mitgliedsgemeinden können einzeln oder gemeinsam der Samtgemeinde Aufgaben aus ihrem Zuständigkeitsbereich übertragen. So hat z.B. die Samtgemeinde Ahlden die Aufgaben des Tourismus wahrgenommen, bis diese auf den Zweckverband Aller-Leine-Tal übertragen wurde.
Die Mitgliedsgemeinden sind damit für alle anderen Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft zuständig. Dies sind insbesondere:
- Aufstellung von Bebauungsplänen
- Straßenbau und -unterhaltung, soweit es sich nicht um Landes- oder Bundesstraßen handelt
- Kindergärten
- Bau und Unterhaltung von Fußwegen und Straßenbeleuchtung
- Freizeiteinrichtungen
- öffentliche Grünanlagen