Gemeinde grethem

Aufstellung B-Plan 9

Aufstellung B-Plan 9

Aufstellungsbeschluss für B-Plan 9 "Hinter dem Dorfe III"

Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über den Bebauungsplan Nr. 9 „Hinter dem Dorfe III“ und Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 b BauGB

 Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Grethem hat in seiner Sitzung am 27.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.9 „Hinter dem Dorfe III“ beschlossen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB in Verbindung mit § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 Ziel des Bebauungsplanes ist es, auf der rund 1,7 ha großen Fläche ein Allgemeines Wohngebiet (WA) zu entwickeln, in dem Wohnhäuser auf den bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet werden können. Die Planung hat den Zweck, vorwiegend den örtlichen Bedarf an Wohngrundstücken zu decken.

 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Hinter dem Dorfe III“ befindet sich in der Gemarkung Büchten, Flur 2, Flurstück 85/11 und Flurstück 83/1 anteilig, und ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.

 

 

Kartengrundlage M 1:5.000

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, ©.2019 Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)

 Hinweis. Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter www.grethem.eu/Politik&Verwaltung/Bekanntmachung bereitgestellt.

 Grethem,17.12.2019

Gemeinde Grethem

Der Gemeindedirektor

Gez. Niemann