
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018
A.) H A U S H A L T S S A T Z U N G der Gemeinde Grethem für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Grethem in der Sitzung am 28.06.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 671.400 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 711.600 €
1.3 der außerordentlichen Erträge 0 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0 €
2 . im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 650.900 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 661.500 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 158.400 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 144.700 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 €
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 809.300 €
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 806.200 €
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 90.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 310 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 300 v.H.
Grethem, 28.06.2018
Gez. L.S.
Schönberg
Bürgermeister
B) Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.
Der Haushaltsplan liegt nach §114 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 14.12.2018 bis 27.12.2018 zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, Zimmer 7, 29693 Hodenhagen öffentlich aus.
Hodenhagen, 11.12.2018
Gemeinde Grethem
Der Gemeindedirektor
Niemann