Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
mit Hinweis auf die Auslegung
A) H A U S H A L T S S A T Z U N G der Gemeinde Grethem für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Grethem in der Sitzung am 28.01.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 685.500 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 755.000 €
1.3 der außerordentlichen Erträge 0 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0 €
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 665.300 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 705.300 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 304.500 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 387.500 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 €
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 969.800 €
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 1.092.800 €
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 350 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 310 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 300 v.H.
Grethem, 28.01.2021
L.S.
Niemann
Gemeindedirektor
B) Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 27.05.2021 bis 04.06.2021 zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, Zimmer OG 1, 29693 Hodenhagen, öffentlich aus. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Hodenhagen, 21.05.2021
Gemeinde Grethem
Der Gemeindedirektor
Carsten Niemann