Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
mit Hinweis auf die Auslegung des Haushaltsplanes
A) H A U S H A L T S S A T Z U N G der Gemeinde Grethem für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Grethem in der Sitzung am 14.02.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 723.800 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 744.200 €
1.3 der außerordentlichen Erträge 0 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0 €
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 701.300 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 688.400 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 379.000 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 262.500 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 €
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 1.080.300 €
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 950.900 €
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 160.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 350 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 310 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 300 v.H.
Grethem, 14.02.2022
L.S.
Niemann
Gemeindedirektor
B) Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 01.07.2022 bis 11.07.2022 zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, Zimmer OG 1, 29693 Hodenhagen, öffentlich aus.
Hodenhagen, 28.06.2022
Gemeinde Grethem
Der Gemeindedirektor
Carsten Niemann