Bekanntmachung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
A)
H A U S H A L T S S A T Z U N G
der Gemeinde Grethem für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Grethem in der Sitzung am 16.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 873.100 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 835.200 €
1.3 der außerordentlichen Erträge 0 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0 €
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 848.100 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 777.700 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 792.700 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 577.000 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 €
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 1.640.800 €
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 1.354.700 €
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2023 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 450 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 410 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 340 v.H.
Grethem, 16.02.2023
L.S.
Niemann
Gemeindedirektor
B) Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 12.06.2023 bis 20.06.2023 zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, Zimmer OG 1, 29693 Hodenhagen, öffentlich aus.
Die verkündete Haushaltssatzung kann darüber hinaus auch auf der Internetseite www.grethem.eu unter der Rubrik Politik & Verwaltung/Bekanntmachungen eingesehen werden.
Hodenhagen, 06.06.2023
Gemeinde Grethem
Der Gemeindedirektor
Carsten Niemann