Gemeinde Hademstorf

B-Plan_1_2Änderung

B-Plan_1_2.Änderung

2.Änderung B-Plan Nr.1
Öffentliche Auslegung (1.Durchgang)
-abgelaufen 07.09.2020-

Bekanntmachung

                                                    Bauleitplanung der Gemeinde Hademstorf
      2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Südosten der Ortslage“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung
                                             Öffentliche Auslegung (gem. § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hademstorf hat anlässlich seiner Sitzung am 19.05.2020 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Südosten der Ortslage“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Das Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Südosten der Ortslage“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung wird auf der Grundlage des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt. 

Für das vorgenannte Bauleitverfahren ist es nunmehr laut Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 16.07.2020 beabsichtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i.V.m. § 4 (2) BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Südosten der Ortslage“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung liegt im südöstlichen Siedlungsbereich der Gemeinde Hademstorf, südlich der L 190 und wird im rechtskräftigen Bebauungsplan als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt. 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Südosten der Ortslage“ mit örtlicher Bauvorschrift ist aus dem folgenden Kartenausschnitt (Grundlage: AK 5, Maßstab 1:5.000, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) ersichtlich.


Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Südosten der Ortslage“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung einschließlich Begründung wird gemäß § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB in der z.Zt. geltenden Fassung

in der Zeit vom 05.August 2020 bis einschließlich 07.September 2020

im Internet wie folgt bereitgestellt:

-       die Beteiligungsunterlagen sind im o. g. Zeitraum unter

https://www.hademstorf.eu , Rubrik Bauen & Wohnen einsehbar,

-       die Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet unter

https://www.hademstorf.eu , Rubrik Politik & Verwaltung/Bekanntmachungen bereitgestellt.

 Des Weiteren liegt der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Südosten der Ortslage“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung einschließlich Begründung

in der Zeit vom 05.August 2020 bis einschließlich 07.September 2020

im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden von

 Montag bis Freitag         8.30 bis 12.30 Uhr

Montag und Dienstag   14.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag                  14.00 bis 18.00 Uhr

 und darüber hinaus außerhalb dieser Zeiten nach vorhergehender Terminvereinbarung öffentlich aus. Ferner können diese Unterlagen in dem genannten Zeitraum nach vorhergehender Terminvereinbarung auch im Gemeindebüro der Gemeinde Hademstorf im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

 Es findet das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20.05.2020 Anwendung.

 Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Während der Beteiligungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift sowohl bei der Samtgemeinde Ahlden, Rathaus, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, als auch bei der Gemeinde Hademstorf, Gemeindebüro, Bruchweg 5, 29693 Hademstorf, vorgebracht werden, ebenso per Mail an gemeinde@hademstorf.eu.

Bei Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus bzw. im Gemeindebüro sind die aktuell geltenden Pandemie-Hygienevorschriften zu beachten. Zudem können unter den genannten o. a. Kontaktdaten auch die Zusendung analoger Planunterlagen angefragt werden.

Während der Beteiligungsfrist ist für die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Information und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkung bei Beachtung der Corona-Hygienevorschriften sowohl im Rathaus als auch telefonisch gegeben.

Ebenso besteht entsprechend der Hygienevorschrift während der Auslegungsfrist für jede Person die Möglichkeit an o. g. Stelle zum ausliegenden Planmaterial Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Elektronische Erklärungen/Stellungnahmen sind an folgende Mail-Adresse zu senden: gemeinde@hademstorf.eu

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen finden Sie gemäß § 4a (4) BauGB auch unter der Internetadresse https://www.hademstorf.eu, Rubrik Bauen & Wohnen. Die Planunterlagen stehen ab dem 05.08.2020 zum Download zur Verfügung.

 Hademstorf, den 24. Juli 2020

 Gemeinde Hademstorf

Die Bürgermeisterin

gez. Wiechmann-Wrede