Gemeinde Hademstorf

B-Plan_1_2Änderung_Satzung

B-Plan_12.Änderung

Veröffentlichtung der endgültigen Fassung

Bekanntmachung Bauleitplanung der Gemeinde Hademstorf 
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Südosten der Ortslage“
mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung
 

Der Rat der Gemeinde Hademstorf hat die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Südosten der Ortslage“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung anlässlich seiner Sitzung am 09.12.2020 gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) m.W.v. 14.08.2020 als Satzung sowie die Begründung beschlossen. 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Südosten der Ortslage“ mit örtlicher Bauvorschrift ist aus dem folgenden Kartenausschnitt (Grundlage: AK 5, Maßstab 1:5.000, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) ersichtlich.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Südosten der Ortslage“ mit örtlicher Bauvorschrift einschließlich Begründung wird gemäß § 10 BauGB im Gemeindebüro der Gemeinde Hademstorf, Bruchweg 5, 29693 Hademstorf, sowie zusätzlich im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstr. 30, 29693 Hodenhagen zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und kann dort von montags bis freitags während der Dienststunden eingesehen werden. Auf Verlangen wird zu diesem Bauleitplan Auskunft gegeben. Bei Einsichtnahme im Gemeindebüro ist eine vorherige Terminabstimmung mit der Bürgermeisterin der Gemeinde Hademstorf unter der Rufnummer 05071/1473 erforderlich. Auf die bezüglich der Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde aktuell geltenden Corona-bedingten Zugangsbeschränkungen wird hingewiesen. 

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Südosten der Ortslage“ mit örtlicher Bauvorschrift mit dieser Bekanntmachung in Kraft. 

Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im § 214 Abs. 1 bis 3 des BauGB verzeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Hademstorf, Gemeindebüro, Bruchweg 5, 29693 Hademstorf, geltend gemacht worden sind. Dieser Sachverhalt, der die Verletzung von Vorschriften begründen soll, ist darzulegen. 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. 

Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen findet sich auch unter der Internetadresse https://www.hademstorf.eu, Rubrik Bauen & Wohnen. Die Endfassung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Südosten der Ortslage“ mit örtlicher Bauvorschrift findet sich auch unter https://www.hademstorf.eu, Rubrik Bauen & Wohnen. 

Hademstorf, den 29.Dezember 2020
Gemeinde Hademstorf
Die Bürgermeisterin
gez. Wiechmann-Wrede