Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Bekanntmachung
der Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 9 „Am alten Wasserwerk“ mit örtlichen Bauvorschriften und Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 b BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hademstorf hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am alten Wasserwerk “ (Arbeitstitel im Aufstellungsbeschluss „Kleine Marsch“) mit örtlichen Bauvorschriften gefasst.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB in Verbindung mit § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.10.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am alten Wasserwerk““ mit örtlichen Bauvorschriften einschl. Begründung gebilligt sowie die Durchführung einer öffentlichen Auslegung gem. § 13b BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, auf der rund 1,7 ha großen Fläche ein Allgemeines Wohngebiet (WA) zu entwickeln, in dem Wohnhäuser auf den bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet werden können.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am alten Wasserwerk““ befindet sich in der Gemarkung Hademstorf, Flur 4, Flurstück 4/63 anteilig, und ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt (Grundlage: TK 25, Maßstab 1:25.000, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) kenntlich gemacht.

In der Begründung zum Planentwurf wird auf die Belange von Natur und Landschaft, hier auch den Artenschutz, eingegangen. Darüber hinaus wird von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Vom frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am alten Wasserwerk““ mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung wird gemäß § 13 a Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
in der Zeit vom 01.November 2021 bis einschließlich 03.Dezember 2021
gemäß § 4a (4) BauGB im Internet wie folgt bereitgestellt:
- die Beteiligungsunterlagen sind im o. g. Zeitraum unter
https://www.hademstorf.eu, Rubrik Bauen & Wohnen einsehbar,
- die Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet unter
https://www.hademstorf.eu, Rubrik Politik & Verwaltung/Bekanntmachungen bereitgestellt.
Die Planunterlagen stehen ab dem 01.11.2021 zum Download zur Verfügung.
Des Weiteren liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 „Am alten Wasserwerk“ mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung
in der Zeit vom 1. November 2021 bis einschließlich 3. Dezember 2021
im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden von
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
Montag und Dienstag 14.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr
und darüber hinaus außerhalb dieser Zeiten nach vorhergehender Terminvereinbarung öffentlich aus.
Ferner können diese Unterlagen in dem genannten Zeitraum nach vorhergehender Terminvereinbarung auch im Gemeindebüro der Gemeinde Hademstorf im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB findet im gleichen Zeitraum gemeinsam mit der Auslegung statt.
Es findet das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20.05.2020 Anwendung.
Bei Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus sind die aktuell geltenden Pandemie-Hygienevorschriften zu beachten. Zudem können unter den genannten u. a. Kontaktdaten auch die Zusendung analoger Planunterlagen angefragt werden.
Während der Beteiligungsfrist ist für die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Information und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkung bei Beachtung der Corona-Hygienevorschriften sowohl im Rathaus als auch telefonisch gegeben. Auch bei Einsichtnahmen während der oben genannten Uhrzeiten der Auslegung wird daher um eine vorherige Terminabsprache gebeten.
Ebenso besteht entsprechend der Hygienevorschrift während der Auslegungsfrist für jede Person die Möglichkeit an o. g. Stelle zum ausliegenden Planmaterial Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Elektronische Erklärungen/Stellungnahmen sind an folgende Mail-Adresse zu senden: gemeinde@hademstorf.eu, schriftliche Stellungnahmen an Gemeinde Hademstorf, Bruchweg 5, 29693 Hademstorf.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hademstorf, den 22.10. 2021
Gemeinde Hademstorf
Die Bürgermeisterin
gez. Wiechmann-Wrede