Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und des Aufstellungsbeschlusses
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Hademstorf, hier:
Bebauungsplan Nr. 9 „Am alten Wasserwerk“ mit örtlicher Bauvorschrift mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Südosten der Ortslage“, i.d.F. der 2. Änderung
1.) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
2.) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hademstorf hat in seiner Sitzung am 31.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am alten Wasserwerk“ mit örtlicher Bauvorschrift mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Südosten der Ortslage“, i.d.F. der 2. Änderung sowie die Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, auf der rund 1,7 ha großen Fläche ein Allgemeines Wohngebiet (WA) zu entwickeln, in dem Wohnhäuser auf den bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet werden können. Die Planung hat den Zweck, vorwiegend den örtlichen Bedarf an Wohngrundstücken zu decken.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am alten Wasserwerk“ befindet sich in der Gemarkung Hademstorf am südöstlichen Siedlungsrand und umfasst eine rund 1,7 ha große Fläche und ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt (Grundlage: TK 25, Maßstab 1:25.000, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) kenntlich gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer öffentlichen Auslegung statt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 nebst Begründung inkl. Umweltbericht und Anlagen liegt in der Zeit vom
Montag, 20.06.2022 bis einschließlich Freitag, 22.07.2022
im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, in den Diensträumen aus und kann dort während der Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
Montag und Dienstag 14.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr
und darüber hinaus außerhalb dieser Zeiten nach vorhergehender Terminvereinbarung von jedermann eingesehen werden; jeder kann über die Inhalte Auskunft verlangen.
Ferner können diese Unterlagen in dem genannten Zeitraum nach vorhergehender Terminvereinbarung auch im Gemeindebüro der Gemeinde Hademstorf im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung sowie die Beteiligungsunterlagen im o.g. Zeitraum auf der Internetseite der Gemeinde Hademstorf abgerufen werden können.
Gemäß § 4a (4) BauGB werden die Unterlagen im Internet wie folgt bereitgestellt:
- die Beteiligungsunterlagen sind im o. g. Zeitraum unter https://www.hademstorf.eu, Rubrik Bauen & Wohnen einsehbar,
- die Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet unter https://www.hademstorf.eu, Rubrik Politik & Verwaltung/Bekanntmachungen bereitgestellt.
Während der Beteiligungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hademstorf, Bruchweg 5, 29693 Hademstorf vorgebracht werden, ebenso per Mail an gemeinde@hademstorf.eu.
Bei Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus sind die aktuell geltenden Pandemie-Hygienevorschriften zu beachten. Es findet das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20.05.2020 Anwendung. Informationen hierzu sind auf der Internetseite der Samtgemeinde Ahlden unter www.ahlden.info einsehbar.
Hademstorf, den 10.06.2022
Gemeinde Hademstorf
Die Bürgermeisterin
gez. Wiechmann-Wrede