
Bekanntmachung über die Auslegung des Planes für den Neubau eines Raugerinnes als Ersatz für das Wehr Hademstorf
Bekanntmachung
der Wasserstraßen- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes
über die Auslegung des Planes für den Neubau eines Raugerinnes als Ersatz für das Wehr Hademstorf
- Öffentliche Auslegung
- Planfeststellungsverfahren nach §§ 12 Abs. 1 S. 1Nr. 2 und § 14 ff. des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) in Verbindung mit § 34 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahensgesetz (VwVfG)
Für die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 14 WaStrG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 VwVfG wird
in der Zeit vom 28.November 2022 bis einschließlich 18. Januar 2023
im Internet wie folgt bereitgestellt:
- die Bekanntmachung, sowie die Fristverlängerung ist ebenfalls im Internet unter
https://www.hademstorf.eu, Rubrik Politik & Verwaltung/Bekanntmachungen bereitgestellt.
Diese stehen ab dem 28.11.2022 zum Download zur Verfügung.
Des Weiteren liegt der Entwurf des Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Raugerinnes als Ersatz für das Wehr Hademstorf
im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden von
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
Montag und Dienstag 14.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr
in den Gebäuden des Wasserstraßen- und Schiffahrtsamt Weser, Hohe Leuchte 30, 27283 Verden
Montag bis Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr
und darüber hinaus außerhalb dieser Zeiten nach vorhergehender Terminvereinbarung öffentlich aus; jeder kann über die Inhalte Auskunft verlangen.
Während der Beteiligungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hademstorf, Bruchweg 5, 29693 Hademstorf vorgebracht werden, ebenso per Mail an gemeinde@hademstorf.eu. Deswe
Bei Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus und in den Gebäuden des Wasserstraßen- und Schiffahrtsamt Weser sind die aktuell geltenden Pandemie-Hygienevorschriften zu beachten. Informationen hierzu sind auf der Internetseite der Samtgemeinde Ahlden unter www.ahlden.info einsehbar, sowie auf der Seite des WSV www.gdws.wsv.bund.de.
Ferner können diese Unterlagen in dem genannten Zeitraum nach vorhergehender Terminvereinbarung auch im Gemeindebüro der Gemeinde Hademstorf im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 (1) Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).
Planfeststellungsverfahren Wehr Hademstorf
Stellungnahmen und Einwendungen müssen bis zum 20.Februar bei der Wasserstraßen- und Schiffahrtsverwaltung vorliegen
Hademstorf: Nur noch wenige Tage Zeit bleibt Betroffenen, Bürgerinnen und Bürgern und Gemeinden, um in dem von der Wasserstraßen – und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durchgeführten Planfeststellungsverfahren Stellung zu beziehen und eigene Rechte wahrzunehmen. Am 20. Februar 2023 müssen dort die Stellungnahmen / Einwendungen eingegangen sein. Geplant ist der Neubau eines Raugerinnes als Ersatz für das Wehr Hademstorf.
Zu einer öffentlichen Versammlung hatten die SG Schwarmstedt (Samtgemeindebürgermeister Björn Gehrs), die Samtgemeinde Ahlden (Samtgemeindebürgermeister Carsten Niemann u. Allg. Vertreter Hans-Jürgen Galler), Ulrike Wiechmann-Wrede (Bürgermeisterin Gemeinde Hademstorf), Claudia Schiesgeries (Bürgermeisterin Gemeinde Schwarmstedt) und Bernd Block (Bürgermeister Gemeinde Essel) öffentlich eingeladen.
An dieser Veranstaltung am 7. Februar in Hademstorf nahmen über 150 interessierte Bürgerinnen und Bürger und Interessensvertreter teil. In der Diskussion wurde deutlich, dass es zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen gilt, wie z.B. Auswirkungen auf die Aller, Schifffahrt, Grundwasser in den anliegenden Gemeinden, Landwirtschaft, Wälder, Naturschutz, Energiegewinnung oder auch touristische Aspekte, wie z.B. Wegeverbindungen.
Ein Muster für Ihre Stellungnahme / Einwendung – das auch auf der Infoveranstaltung verteilt wurde - finden Sie hier zum Download. !Muster Einwendungen Hademstorf! . Bitte schreiben Sie Ihre individuelle Stellungnahme / Bedenken. Nur wenn dies jetzt und rechtzeitig erfolgt können Bürger Ihre Rechte im Planverfahren wahrnehmen. Spätestens am 20.02.2023 muss der Posteingang bei der Generaldirektion Wasserstraßen und
Schifffahrt / Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde, Am Waterlooplatz 5, 30168 Hannover erfolgen. Danach ist es zu spät.
Muster Einwendungen Hademstorf
Informationen der Wasserstraßen – und Schifffahrtsverwaltung zum Planfeststellungsverfahren sind unter www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/300_Aller_Wehr_Hademstorf.html abrufbar.