Endgültige Fassung des B-Planes Nr. 9
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Hademstorf
Bebauungsplan Nr. 9 „Am alten Wasserwerk“ mit örtlicher Bauvorschrift mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Südosten der Ortslage“, i.d.F. der 2. Änderung
Der Rat der Gemeinde Hademstorf hat den Bebauungsplan Nr. 9 „Am alten Wasserwerk“ mit örtlicher Bauvorschrift mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Südosten der Ortslage“, i.d.F. der 2. Änderung anlässlich seiner Sitzung am 12.12.2022 gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) – in der zur Zeit geltenden Fassung - als Satzung sowie die Begründung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am alten Wasserwerk“ mit örtlicher Bauvorschrift mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Südosten der Ortslage“, i.d.F. der 2. Änderung befindet sich in der Gemarkung Hademstorf am südöstlichen Siedlungsrand und ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt (Grundlage: TK 25, Maßstab 1:25.000, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) kenntlich gemacht.

Der Bebauungsplan 9 „Am alten Wasserwerk“ mit örtlicher Bauvorschrift mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Südosten der Ortslage“, i.d.F. der 2. Änderung wird gemäß § 10 BauGB im Gemeindebüro der Gemeinde Hademstorf, Bruchweg 5, 29693 Hademstorf, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und kann dort nach telefonischer Terminabsprache eingesehen werden. Die öffentliche Auslegung zur Einsichtnahme erfolgt ebenfalls im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstr. 30, 29693 Hodenhagen von montags bis freitags während der Dienststunden. Auf Verlangen wird zu diesem Bauleitplan Auskunft gegeben. Auf die diesbezüglich aktuell geltenden Corona-bedingten Zugangsbeschränkungen zum Rathaus wird hingewiesen.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplanes 9 „Am alten Wasserwerk“ mit örtlicher Bauvorschrift mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Südosten der Ortslage“, i.d.F. der 2. Änderung mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im § 214 Abs. 1 bis 3 des BauGB verzeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Hademstorf, Bruchweg 5, 29693 Hademstorf, geltend gemacht worden sind. Dieser Sachverhalt, der die Verletzung von Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Diese Bekanntmachung und die Endfassung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am alten Wasserwerk“ mit örtlicher Bauvorschrift mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Südosten der Ortslage“, i.d.F. der 2. Änderung findet sich auch unter der Internetadresse https://www.hademstorf.eu, Rubrik Politik & Verwaltung/Bekanntmachungen.
Hademstorf, den 14. Dezember 2022
Gemeinde Hademstorf
Die Bürgermeisterin
Gez. Wiechmann-Wrede