Gemeinde Hodenhagen

B-Plan_20_öffentliche_Auslegung

B-Plan_20Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan 20, 2.Änderung
Öffentliche Auslegung

Bekanntmachung einer Bauleitplanung der Gemeinde Hodenhagen

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 20 „Lünzheide - Ost“

mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung

Öffentliche Auslegung

(gem. § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hodenhagen hat anlässlich seiner Sitzung am 13.02.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Nr. 20 „Lünzheide - Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Das Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Lünzheide - Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung wird auf der Grundlage des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt.

 

Für das vorgenannte Bauleitverfahren ist es nunmehr laut Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 13.02.2023 beabsichtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i.V.m. § 4 (2) BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.

 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Lünzheide - Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung liegt im nordöstlichen Siedlungsbereich von Hodenhagen, gelegen an einem bestehenden Weg zwischen der Straße „Kampsunder“ und „Lünzheide“. Das Gebiet wird im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 20 „Lünzheide - Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „private Reitkoppel“ festgesetzt.

 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Lünzheide - Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung ist aus dem folgenden Kartenausschnitt (Grundlage: AK 5, Maßstab 1:5.000, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) ersichtlich.

 



Für die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB wird der o.g. Entwurf für die Beteiligung der Öffentlichkeit einschließlich Begründungen in der Zeit vom 

17.05.2023 bis einschl. 20.06.2023

 

gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Internet wie folgt bereitgestellt: Die Beteiligungsunterlagen sowie die Bekanntmachung sind im o.g. Zeitraum unter https://www.ahlden.info/sg_ahlden/de/Gemeinde%20Hodenhagen/Bauen%20&%20Wohnen/ einsehbar.

 

Für die öffentliche Auslegung gem. § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB liegt der Entwurf der

  • 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Lünzheide - Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung
    im genannten Zeitraum im

    Rathaus der Gemeinde Hodenhagen, Bahnhofsstraße 30, 29693 Hodenhagen 

     während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht gem. § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB:

     Montag bis Freitag          8.30 bis 12.30 Uhr

     Montag und Dienstag    14.00 bis 15.00 Uhr

     Donnerstag                    14.00 bis 18.00 Uhr

    und darüber hinaus außerhalb dieser Zeiten nach vorhergehender Terminvereinbarung öffentlich aus.

  

Es besteht Gelegenheit für Fragen und zur Erörterung. 

Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 Während der Beteiligungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hodenhagen, Bahnhofsstraße 30, 29693 Hodenhagen vorgebracht werden.

Die Mitteilung kann auch elektronisch übermittelt werden. Stellungnahmen in elektronischer Form richten Sie bitte an: gemeinde@hodenhagen.de.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Eingaben zur Planung und darin enthaltene Daten werden gesammelt und langfristig gespeichert.

 

Hodenhagen, den 08.05.2023

 

Gemeinde Hodenhagen

Der Gemeindedirektor

Niemann