Bebauungsplan Nr. 41„2. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit örtlicher Bauvorschrift
BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Gemeinde Hodenhagen, hier:
Bebauungsplan Nr. 41„2. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit örtlicher Bauvorschrift
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hodenhagen hat in seiner Sitzung am 14.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 „2. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit örtlicher Bauvorschrift sowie die Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zielsetzung der Planung ist die Entwicklung eines Gewerbegebietes zur Ansiedlung eines Produktionsbetriebes. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 41 „2. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit örtlicher Bauvorschrift umfasst den verbleibenden östlichen Randbereich der Entwicklungsfläche Nord, bis an die Gemarkungsgrenze Walsrode heranreichend. Er ist aus dem folgenden Übersichtsplan (Grundlage: AK 5, Maßstab 1:5.000, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) ersichtlich.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer öffentlichen Auslegung statt. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 41 „2. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit örtlicher Bauvorschrift nebst Begründung liegt in der Zeit vom
Freitag 09.12.2022 bis einschließlich Freitag 20.01.2023
im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, in den Diensträumen aus und kann dort während der Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
Montag und Dienstag 14.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr
und darüber hinaus außerhalb dieser Zeiten nach vorhergehender Terminvereinbarung von jedermann eingesehen werden; jeder kann über die Inhalte Auskunft verlangen.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung sowie die Beteiligungsunterlagen im o.g. Zeitraum auf der folgender Internetseite abgerufen werden können:
https://www.ahlden.info/sg_ahlden/de/Gemeinde%20Hodenhagen/Bauen%20&%20Wohnen/
Während der Beteiligungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hodenhagen, Bahnhofstr. 30, 29693 Hodenhagen vorgebracht werden, ebenso per Mail an gemeinde@hodenhagen.de.
Bei Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus sind die aktuell geltenden Pandemie-Hygienevorschriften zu beachten. Informationen hierzu sind auf der Internetseite der Samtgemeinde Ahlden unter www.ahlden.info einsehbar.
Hodenhagen, den 30.11.2022
Gemeinde Hodenhagen
Der Gemeindedirektor
In Vertretung
Galler