Erneute öffentliche Auslegung B-Plan 37 vom 08.09. bis 09.10.2020
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Hodenhagen
Bebauungsplan Nr. 37 „Feuerwehrhaus“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Im Kreuzfelde“ und Bebauungsplan Nr. 25d „Im langen Felde Südost“
Erneute öffentliche Auslegung (gem. § 13a i.V.m. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 (2) BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hodenhagen hat anlässlich seiner Sitzung am 13.07.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 „Feuerwehrhaus“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Im Kreuzfelde“ und Bebauungsplan Nr. 25d „Im langen Felde Südost“ gebilligt und die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 37 wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 „Feuerwehrhaus“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Im Kreuzfelde“ und Bebauungsplan Nr. 25d „Im langen Felde Südost“ liegt östlich der „Heerstraße“ (L 190) und westlich der Gemeindestraße „Unter den Eichen“ und wird im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1 „Im Kreuzfelde“ als „Fläche für die Forstwirtschaft“, „Fläche für Versorgungsanlagen Trafo“ und „Trafo geplant“ festgesetzt. Ferner werden „öffentliche Parkflächen“ festgesetzt. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 25d „Im langen Felde Südost“ werden Teile der Heerstraße“ (L 190) als Verkehrsfläche festgesetzt.
Die erneute öff. Auslegung begründet sich in Änderungen des Entwurfs, hier insbesondere die Anpassung der Fachgutachten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 „Feuerwehrhaus“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Im Kreuzfelde“ und Bebauungsplan Nr. 25d „Im langen Felde Südost“ ist aus dem folgenden Kartenausschnitt (Grundlage: ALKIS, Maßstab 1:5.000, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) ersichtlich.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 „Feuerwehrhaus“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Im Kreuzfelde“ und Bebauungsplan Nr. 25d „Im langen Felde Südost“ einschließlich Begründung und Anlagen wird gemäß § 13a i.V.m. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 (2) BauGB in der z.Zt. geltenden Fassung
in der Zeit vom 08.September 2020 bis einschließlich 09.Oktober 2020
im Internet wie folgt bereitgestellt:
- die Beteiligungsunterlagen sind im o. g. Zeitraum unter
https://www.ahlden.info/sg_ahlden/de/Gemeinde%20Hodenhagen/ in der Rubrik Bauen & Wohnen einsehbar,
- die Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet unter
https://www.ahlden.info/sg_ahlden/de/Gemeinde%20Hodenhagen/ in der Rubrik Politik & Verwaltung/Bekanntmachungen bereitgestellt.
Des Weiteren liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 „Feuerwehrhaus“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Im Kreuzfelde“ und Bebauungsplan Nr. 25d „Im langen Felde Südost“ einschließlich Begründung
in der Zeit vom 08.September 2020 bis einschließlich 09.Oktober 2020
im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden von
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
Montag und Dienstag 14.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr
und darüber hinaus außerhalb dieser Zeiten nach vorhergehender Terminvereinbarung öffentlich aus.
Es findet das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20.05.2020 Anwendung.
Aufgrund der Pandemie-Hygienevorschriften empfiehlt sich auch in den zuvor genannten Zeiten vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten beim Einlass zu vermeiden. Der Einlass ins Rathaus erfolgt aktuell nur auf Klingeln am Haupteingang des Rathauses.
Bei Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus sind die aktuell geltenden Pandemie-Hygienevorschriften zu beachten. Zudem können unter den genannten u. a. Kontaktdaten auch die Zusendung analoger Planunterlagen angefragt werden.
Während der Beteiligungsfrist ist für die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Information und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkung bei Beachtung der Corona-Hygienevorschriften sowohl im Rathaus als auch telefonisch gegeben.
Ebenso besteht entsprechend der Hygienevorschrift während der Auslegungsfrist für jede Person die Möglichkeit an o. g. Stelle zum ausliegenden Planmaterial Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Elektronische Erklärungen/Stellungnahmen sind an folgende Mail-Adresse zu senden: gemeinde@hodenhagen.de, schriftliche Stellungnahmen an Gemeinde Hodenhagen, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen finden Sie gemäß § 4a (4) BauGB auch unter der Internetadresse https://www.ahlden.info/sg_ahlden/de/Gemeinde%20Hodenhagen/ in der Rubrik Politik & Verwaltung/Bekanntmachungen.
Die Planunterlagen stehen ab dem 01.09.2020 zum Download zur Verfügung.
Hodenhagen, den 28.08.2020
Gemeinde Hodenhagen
Der Gemeindedirektor
gez. Niemann