Gemeinde Hodenhagen

B-Plan_17_5_Aenderung_Inkrafttreten

07.01.2021 B-Plan 17 5.Änderung

Bebauungsplan Nr. 17 - 5.Änderung, beschlossene Satzung

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Hodenhagen, 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Nördlich der Meiße“ in Hodenhagen 

Der Rat der Gemeinde Hodenhagen hat die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Nördlich der Meiße“ in Hodenhagen anlässlich seiner Sitzung am 29.07.2020 gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) m. W. v. 14.08.2020 als Satzung sowie die Begründung beschlossen.

Die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Nördlich der Meiße“ in Hodenhagen erfolgte gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Nördlich der Meiße“ ist aus dem folgenden Kartenausschnitt (Grundlage: AK 5, Maßstab 1:5.000, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) ersichtlich. 

 

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Meiße“ in Hodenhagen einschließlich Begründung werden gemäß § 10 BauGB Rathaus der Gemeinde Hodenhagen, Bahnhofstr. 30, 29693 Hodenhagen zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und können dort von montags bis freitags während der Dienststunden eingesehen werden. Auf Verlangen wird zu diesem Bauleitplan Auskunft gegeben. Auf die diesbezüglich aktuell geltenden Corona-bedingten Zugangsbeschränkungen zum Rathaus wird hingewiesen. 

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Nördlich der Meiße“ in Hodenhagen mit dieser Bekanntmachung in Kraft. 

Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im § 214 Abs. 1 bis 3 des BauGB verzeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Hodenhagen, Bahnhofstr. 30, 29693 Hodenhagen, geltend gemacht worden sind. Dieser Sachverhalt, der die Verletzung von Vorschriften begründen soll, ist darzulegen. 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. 

Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Hodenhagen, unter der Adresse https://www.hodenhagen.de, Rubrik Politik & Verwaltung/Bekanntmachungen, eingesehen werden. Die Endfassung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Nördlich der Meiße“ in Hodenhagen kann unter https://www.hodenhagen.de, Rubrik Bauen & Wohnen aufgerufen werden. 

Hodenhagen, den 05.01.2021
Gemeinde Hodenhagen
Der Gemeindedirektor
In Vertretung
gez. Galler