Gemeinde Hodenhagen

B-Plan_34_frühzeitige_Beteiligung

19.10.2019

Frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan 34 "Auf dem hohen Lande"

Bauleitplanung der Gemeinde Hodenhagen, hier:
Bebauungsplan Nr. 34 „Auf dem Hohen Lande“ mit örtlichen Bauvorschriften
hier:    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hodenhagen hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 die Vorentwurfsfassung des o.g Bebauungsplan einschl. Begründung gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB beschlossen.  

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in der Zeit vom 28.10.2019 bis 29.11.2019 in Form einer Auslegung statt. Der Vorentwurf nebst Begründung (Stand: 26.09.2019) liegt in der o.g. Zeit im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden in den Diensträumen aus und kann dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden; jeder kann über die Inhalte Auskunft verlangen:

Montag bis Freitag                                    8.30 bis 12.30 Uhr 
Montag und Dienstag                                14.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag                                                14.00 bis 18.00 Uhr

und darüber hinaus außerhalb dieser Zeiten nach vorhergehender Terminvereinbarung. 

Auch für die vorliegende frühzeitige Beteiligung wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung sowie die Unterlagen für die öffentliche Auslegung auch im Internet zur Verfügung stehen unter http://www.ahlden.eu, Rubrik Bauen&Wohnen. 

Während der Beteiligungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hodenhagen im Rathaus, Bahnhofstr. 30, 29693 Hodenhagen vorgebracht werden, ebenso per Mail an gemeinde@hodenhagen.de.  

Die räumliche Abgrenzung des Geltungsbereichs des B-Plans Nr. 34, östlich der L 190, nördlich der bebauten Ortslage von Hodenhagen, ist aus dem nachstehenden Kartenausschnitt ersichtlich. Ergänzend dazu die Verkehrsfläche der L 190 im Abschnitt westlich des umgrenzten Plangebietes mit in den Geltungsbereich einbezogen.

 

Quelle: LGLN, Katasteramt Fallingbostel - AK 5 (verkleinert)

 Hodenhagen, den 18.10.2019 

Gemeinde Hodenhagen

Der Gemeindedirektor

gez. Niemann