Gemeinde Hodenhagen

B-Plan_35_Inkrafttreten

02.12.2021 Bebauungsplan Nr. 35

Bebauungsplanplan Nr. 35, beschlossene Satzung

Bekanntmachung

Bauleitplanung Gemeinde Hodenhagen; Bebauungsplan Nr. 35 „Freizeit- und Serengeti-Park“
 mit Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 8 „Safaripark“ i.d.F. der 1. Änderung und Nr. 31 „Erweiterung Serengeti-Park“
 

Der Rat der Gemeinde Hodenhagen hat den Bebauungsplan Nr. 35 „Freizeit- und Serengeti-Park“ mit Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 8 „Safaripark“ i.d.F. der 1. Änderung und Nr. 31 „Erweiterung Serengeti-Park“ anlässlich seiner Sitzung am 20.10.2021 gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) als Satzung sowie die Begründung beschlossen. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 35 „Freizeit- und Serengeti-Park“ mit Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 8 „Safaripark“ i.d.F. der 1. Änderung und Nr. 31 „Erweiterung Serengeti-Park“, ist aus dem folgenden Kartenausschnitt (Grundlage: TK 25, Maßstab 1:25.000, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) ersichtlich.

Der Bebauungsplan Nr. 35 „Freizeit- und Serengeti-Park“ mit Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 8 „Safaripark“ i.d.F. der 1. Änderung und Nr. 31 „Erweiterung Serengeti-Park“ einschließlich Begründung wird im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden. Auf Verlangen wird zu diesem Bebauungsplan Auskunft gegeben.

Mit dem Tage dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. Nr. 35 „Freizeit- und Serengeti-Park“ mit Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 8 „Safaripark“ i.d.F. der 1. Änderung und Nr. 31 „Erweiterung Serengeti-Park“ in Kraft.

Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im § 214 Abs. 1 bis 3 des BauGB verzeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Hodenhagen, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, geltend gemacht worden sind. Dieser Sachverhalt, der die Verletzung von Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Hodenhagen, unter der Adresse https://www.hodenhagen.de, Rubrik Politik & Verwaltung/Bekanntmachungen, eingesehen werden. Die Endfassung des Bebauungsplanes  Nr. 35 „Freizeit- und Serengeti-Park“ mit Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 8 „Safaripark“ i.d.F. der 1. Änderung und Nr. 31 „Erweiterung Serengeti-Park““ in Hodenhagen kann unter https://www.hodenhagen.de, Rubrik Bauen & Wohnen aufgerufen werden. 

Hodenhagen, den 02.12.2021

 Gemeinde Hodenhagen

Der Gemeindedirektor

gez. Niemann