Abgelaufen!
Frühzeitige Beteiligung
Bebauungsplan Nr.36
1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord
mit Teilaufhebung Bebauungsplan 32
"Krusenhausener Weg"
BEKANNTMACHUNG
Bebauungsplan Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 32 „Krusenhausener Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hodenhagen hat in seiner Sitzung am 03.04.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 32 „Krusenhausener Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift sowie die Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 32 „Krusenhausener Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift bezieht sich auf die Flächen nordöstlich der Ortslage von Hodenhagen, in direktem Anschluss an das vorhandene Gewerbegebiet Nr. 32 „Krusenhausener Weg“ und umfasst überwiegend Ackerflächen, Grünlandflächen, dazu Wegeflächen und Entwässerungsgräben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 32 „Krusenhausener Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift ist aus dem folgenden Kartenausschnitt (Grundlage: AK 5, Maßstab 1:5.000, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) ersichtlich.

- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer öffentlichen Auslegung statt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 32 „Krusenhausener Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift, nebst Begründung (Stand: 22.03.2019) inkl. Umweltbericht und Anlagen liegt in der Zeit vom Montag, 15. April 2019 bis einschließlich Freitag, 17. Mai 2019 im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, in den Diensträumen aus und kann dort während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr Montag und Dienstag 14.00 bis 15.00 UhrDonnerstag 14.00 bis 18.00 Uhrund darüber hinaus außerhalb dieser Zeiten nach vorhergehender Terminvereinbarung von jedermann eingesehen werden; jeder kann über die Inhalte Auskunft verlangen. Während der Beteiligungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hodenhagen im Rathaus, Bahnhofstr. 30, 29693 Hodenhagen vorgebracht werden, ebenso per Mail an gemeinde@hodenhagen.de. Hodenhagen, den 10.04.2019 Gemeinde HodenhagenDer GemeindedirektorGez. Niemann