Gemeinde Hodenhagen

B-Plan_36_Satzungsbeschluss

16.10.2019

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 36 "1.Erweiterung des Gewerbegebietes Nord" mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 32 "Krusenhausner Weg"

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Gemeinde Hodenhagen
Bebauungsplan Nr. 36 „1.Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 32 „Krusenhausener Weg“ mit 2 Teilflächen (A, B) mit örtlicher Bauvorschrift

Der Rat der Gemeinde Hodenhagen hat den Bebauungsplan Nr. 36 „1.Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 32 „Krusenhausener Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift anlässlich seiner Sitzung am 26. September 2019 gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) – in der zurzeit geltenden Fassung - als Satzung sowie die Begründung beschlossen.

Der zweigeteilte Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 32 „Krusenhausener Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift umfasst im Einzelnen folgende Flurstücke in der Gemarkung Hodenhagen: 101 (zum Teil), 102 (z.T.), 105 (z.T.), 106, 107, 108, 109, 110, 111 (z.T.), 112, 113/1 (z.T.), 114/6 – alle Flur 15. 19, 20/2, 21, 23, 24, 29 (z.T.) – alle Flur 14, und ist konkret aus dem folgenden Kartenausschnitt (Grundlage: Montage aus AK 5, Maßstab 1:5.000, und ALK, M 1:1.000, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) ersichtlich.

 

Der Bebauungsplan Nr. 36 „1.Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 32 „Krusenhausener Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung nach § 10a BauGB wird im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden. Auf Verlangen wird zu diesem Bebauungsplan Auskunft gegeben.

Mit dem Tage dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 36 „1.Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 32 „Krusenhausener Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im § 214 Abs. 1 bis 3 des BauGB verzeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Hodenhagen, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, geltend gemacht worden sind. Dieser Sachverhalt, der die Verletzung von Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen finden Sie auch in der Rubrik „Bauen & Wohnen“ auf der Internetadresse http://www.hodenhagen.de.

Hodenhagen, 16. Oktober 2019

Gemeinde Hodenhagen

Der Gemeindedirektor 

gez. Niemann