Gemeinde Hodenhagen

B-Plan_37_Inkrafttreten

07.01.2021_B-Plan_37

Bebauungsplan 37, beschlossene Satzung

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Hodenhagen
Bebauungsplan Nr. 37 „Feuerwehrhaus“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Im Kreuzfelde“ und Bebauungsplan Nr. 25d „Im langen Felde Südost“ 

Der Rat der Gemeinde Hodenhagen hat den Bebauungsplan Nr. 37 „Feuerwehrhaus“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Im Kreuzfelde“ und Bebauungsplan Nr. 25d „Im langen Felde Südost“ anlässlich seiner Sitzung am 30.11.2020 gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) m. W. v. 14.08.2020 als Satzung sowie die Begründung beschlossen. 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Feuerwehrhaus“ in Hodenhagen erfolgte gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 „Feuerwehrhaus“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Im Kreuzfelde“ und Bebauungsplan Nr. 25d „Im langen Felde Südost“ ist aus dem folgenden Kartenausschnitt (Grundlage: ALKIS, Maßstab 1:5.000, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) ersichtlich.

 

 Der Bebauungsplan Nr. 37 „Feuerwehrhaus“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Im Kreuzfelde“ und Bebauungsplan Nr. 25d „Im langen Felde Südost“ einschließlich Begründung wird gemäß § 10 BauGB im Rathaus der Gemeinde Hodenhagen, Bahnhofstr. 30, 29693 Hodenhagen zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und können dort von montags bis freitags während der Dienststunden eingesehen werden. Auf Verlangen wird zu diesem Bauleitplan Auskunft gegeben. Auf die diesbezüglich aktuell geltenden Corona-bedingten Zugangsbeschränkungen zum Rathaus wird hingewiesen. 

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan Nr. 37 „Feuerwehrhaus“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Im Kreuzfelde“ und Bebauungsplan Nr. 25d „Im langen Felde Südost“ mit dieser Bekanntmachung in Kraft. 

Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im § 214 Abs. 1 bis 3 des BauGB verzeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Hodenhagen, Bahnhofstr. 30, 29693 Hodenhagen, geltend gemacht worden sind. Dieser Sachverhalt, der die Verletzung von Vorschriften begründen soll, ist darzulegen. 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. 

Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Hodenhagen, unter der Adresse https://www.hodenhagen.de, Rubrik Politik & Verwaltung/Bekanntmachungen, eingesehen werden. Die Endfassung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Feuerwehrhaus“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Im Kreuzfelde“ und Bebauungsplan Nr. 25d „Im langen Felde Südost“ in Hodenhagen kann unter https://www.hodenhagen.de, Rubrik Bauen & Wohnen aufgerufen werden. 

Hodenhagen, den 05.01.2021
Gemeinde Hodenhagen
Der Gemeindedirektor
In Vertretung
gez. Galler