Gemeinde Hodenhagen

B-Plan_37_öffentl_Auslegung

14.02.2020

Öffentliche Auslegung B-Plan 37 vom 25.02. bis 27.03.2020

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Hodenhagen Bebauungsplan Nr. 37 „Feuerwehrhaus“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan
Nr. 1 „Im Kreuzfelde“ und Bebauungsplan Nr. 25d „Im langen Felde Südost“ (gem. § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hodenhagen hat anlässlich seiner Sitzung am 13.02.2020 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Feuerwehrhaus“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Im Kreuzfelde“ und Bebauungsplan Nr. 25d „Im langen Felde Südost“ in Hodenhagen beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Feuerwehrhaus“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Im Kreuzfelde“ und Bebauungsplan Nr. 25d „Im langen Felde Südost“ wird auf der Grundlage des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt. 

Für das vorgenannte Bauleitverfahren ist es nunmehr beabsichtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i.V.m. § 4 (2) BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 „Feuerwehrhaus“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Im Kreuzfelde“ und Bebauungsplan Nr. 25d „Im langen Felde Südost“ liegt östlich der „Heerstraße“ (L 190) und westlich der Gemeindestraße „Unter den Eichen“ und wird im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1 „Im Kreuzfelde“ als „Fläche für die Forstwirtschaft“, „Fläche für Versorgungsanlagen Trafo“ und „Trafo geplant“ festgesetzt. Ferner werden „öffentliche Parkflächen“ festgesetzt. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 25d „Im langen Felde Südost“ werden Teile der Heerstraße“ (L 190) als Verkehrsfläche festgesetzt. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 „Feuerwehrhaus“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Im Kreuzfelde“ und Bebauungsplan Nr. 25d „Im langen Felde Südost“ ist aus dem folgenden Kartenausschnitt (Grundlage: ALKIS, Maßstab 1:5.000, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) ersichtlich.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 „Feuerwehrhaus“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 „Im Kreuzfelde“ und Bebauungsplan Nr. 25d „Im langen Felde Südost“ einschließlich Begründung und Anlagen liegt gemäß § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB in der z.Zt. geltenden Fassung

in der Zeit vom 25. Februar 2020 bis einschließlich 27. März 2020

im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden von 

Montag bis Freitag         8.30 bis 12.30 Uhr

Montag und Dienstag   14.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag                  14.00 bis 18.00 Uhr 

und darüber hinaus außerhalb dieser Zeiten nach vorhergehender Terminvereinbarung in den Dienstzeiten von Montag bis Freitag 07.30 Uhr – 08.30 Uhr öffentlich aus. 

Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Während der Beteiligungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hodenhagen im Rathaus, Bahnhofstr. 30, 29693 Hodenhagen vorgebracht werden, ebenso per Mail an gemeinde@hodenhagen.de. 

Des Weiteren ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen finden Sie gemäß § 4a (4) BauGB auch unter der Internetadresse www.hodenhagen.de, Rubrik Bauen & Wohnen. Die Planunterlagen stehen ab dem 20.02.2020 zum Download zur Verfügung.

Hodenhagen, den 14.02.2020 

Gemeinde Hodenhagen

Der Gemeindedirektor

gez. Niemann