Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 40„Gewerbegebiet Nord – Am alten Krusenhausener Weg“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit örtlicher Bauvorschrift
BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Gemeinde Hodenhagen, hier:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 40„Gewerbegebiet Nord – Am alten Krusenhausener Weg“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit örtlicher Bauvorschrift
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hodenhagen hat in seiner Sitzung am 10.10.2022 den Entwurf des o.g. Bebauungsplans einschließlich Begründung gebilligt sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein konkretes, einem eingeschränkten Einzelhandelssortiment dienendes, Bauvorhaben auf einem hierfür geeigneten und verfügbaren Grundstück im Gewerbegebiet Nord.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 40 „Gewerbegebiet Nord – Am alten Krusenhausener Weg“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit örtlicher Bauvorschrift liegt östlich der Wilhelm-Focke-Straße im Gewerbegebiet Nord und ist aus dem folgenden Übersichtsplan – GESTRICHELTE ABGRENZUNG. (Grundlage: AK 5, Maßstab 1:5.000, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) ersichtlich. Der Geltungsbereich umfasst die südliche Teilfläche des Flurstücks 112/3, Flur 15, Gemarkung Hodenhagen.

Umweltbezogene Informationen, Gutachten und Stellungnahmen:
Da sich planbedingt lediglich die Art der baulichen Nutzung ändert und alle weiteren Rahmenbedingungen beibehalten werden, ist erkennbar, dass es gegenüber dem Ausgangsplan Nr. 36 keine Auswirkungen auf Natur und Landschaft gibt, die nicht bereits im dortigen Umweltbericht abgearbeitet und berücksichtigt wurde. Daher erfolgt lediglich eine diesbezügliche Kurzfassung des Umweltberichts. Tiefergehende landschaftsökologische Untersuchungen sind entbehrlich.
Darüber hinaus liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vor:
· Landkreis Heidekreis mit Hinweisen zum Umweltbericht sowie zu den Anforderungen an die Versickerung.
· Gewerbeaufsichtsamt mit dem Hinweis auf ein Lager für pyrotechnische Artikel sowie explosionsgefährliche Stoffe und Gegenstände südlich des Plangebietes.
Für die Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB findet das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20.05.2020 Anwendung. Somit wird für die Öff. Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs.1 Plan-SiG diese Bekanntmachung sowie der Entwurf des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich Begründung in der Zeit vom
24.10.2022 bis einschließlich 25.11.2022
auf der folgenden Internetseite bereit gestellt:
https://www.ahlden.info/sg_ahlden/de/Gemeinde%20Hodenhagen/Bauen%20&%20Wohnen/
Die Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung. Auf Wunsch kann eine Papierfassung der Beteiligungsunterlagen zugestellt werden.
Zusätzlich liegt der Entwurf im Rahmen der öff. Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB im o.g. Zeitraum im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, in den Diensträumen aus und kann dort während der Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
Montag und Dienstag 14.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr
und darüber hinaus außerhalb dieser Zeiten nach vorhergehender Terminvereinbarung von jedermann eingesehen werden. Während der Beteiligungsfrist ist für die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Information und Erörterung bei Beachtung der Corona-Hygienevorschriften sowohl im Rathaus als auch telefonisch gegeben. Ebenso besteht entsprechend der Hygienevorschriften während der Auslegungsfrist für jede Person die Möglichkeit an o. g. Stelle zum ausliegenden Planmaterial Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Elektronische Erklärungen / Stellungnahmen sind zu senden an: gemeinde@hodenhagen.de. Schriftliche Stellungnahmen sind an die o.g. Rathausadresse, zu Hdn. Herrn Brüggemann, zu senden
Eingaben zur Planung und darin enthaltene Daten werden gesammelt und langfristig gespeichert. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Gemeinde Hodenhagen
Der Gemeindedirektor
In Vertretung
gez. Galler