Gemeinde Hodenhagen

B-Plan_40_Satzungsbeschluss

B-Plan_40_Satzungsbeschluss

Bebauungsplan 40 Bekanntmachung Satzungsbeschluss

Bekanntmachung einer Bauleitplanung der Gemeinde Hodenhagen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 40 „Gewerbegebiet Nord – Am alten Krusenhausener Weg“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit örtlicher Bauvorschrift 

Der Rat der Gemeinde Hodenhagen hat den Bebauungsplan Nr. 40 „Gewerbegebiet Nord – Am alten Krusenhausener Weg“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit örtlicher Bauvorschrift anlässlich seiner Sitzung am 12.12.2022 gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) – in der zurzeit geltenden Fassung - als Satzung sowie die Begründung beschlossen. 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes 40 „Gewerbegebiet Nord – Am alten Krusenhausener Weg“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit örtlicher Bauvorschrift liegt östlich der Wilhelm-Focke-Straße im Gewerbegebiet Nord und ist aus dem folgenden Übersichtsplan – GESTRICHELTE ABGRENZUNG. (Grundlage: AK 5, Maßstab 1:5.000, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) ersichtlich. Der Geltungsbereich umfasst die südliche Teilfläche des Flurstücks 112/3, Flur 15, Gemarkung Hodenhagen. 

 

Der Bebauungsplan 40 „Gewerbegebiet Nord – Am alten Krusenhausener Weg“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit örtlicher Bauvorschrift wird gemäß § 10 BauGB im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, zu jedermanns Einsicht von montags bis freitags während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Auf Verlangen wird zu diesem Bauleitplan Auskunft gegeben. 

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplanes 40 „Gewerbegebiet Nord – Am alten Krusenhausener Weg“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit örtlicher Bauvorschrift mit dieser Bekanntmachung in Kraft. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im § 214 Abs. 1 bis 3 des BauGB verzeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Hodenhagen, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, geltend gemacht worden sind. Dieser Sachverhalt, der die Verletzung von Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.

 Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. 

Diese Bekanntmachung und die Endfassung des Bebauungsplanes 40 „Gewerbegebiet Nord – Am alten Krusenhausener Weg“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit örtlicher Bauvorschrift findet sich auch unter der Internetadresse https://www.ahlden.info/sg_ahlden/de/Gemeinde%20Hodenhagen/Bauen%20&%20Wohnen/

Hodenhagen, den 24.Februar 2023
Gemeinde Hodenhagen
Der Gemeindedirektor

Gez. i.V. Galler