
Bekanntmachung Haushaltssatzung 2019
A) H A U S H A L T S S A T Z U N G der Gemeinde Hodenhagen für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Hodenhagen in der Sitzung am 19.06.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 6.393.200 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 6.523.500 €
1.3 der außerordentlichen Erträge 0 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0 €
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.795.800 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 6.007.100 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 3.159.000 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 3.989.200 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 49.900 €
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 8.954.800 €
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 10.046.200 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
0 €
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 600.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 340 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 340 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 350 v.H.
Hodenhagen, 19.06.2019
gez. Galler L.S.
stellvertr. Gemeindedirektor
B) Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 05.08.2019 bis 13.08.2019 zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, öffentlich aus.
Hodenhagen, 30.07.2019
Gemeinde Hodenhagen
gez. Carsten Niemann
Gemeindedirektor