Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
A) H A U S H A L T S S A T Z U N G der Gemeinde Hodenhagen für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Hodenhagen in der Sitzung am 16.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 6.662.300 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 6.567.800 €
1.3 der außerordentlichen Erträge 0 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0 €
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 6.303.600 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 6.799.900 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 7.660.000 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 6.415.800 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 40.800 €
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 13.963.600 €
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 13.256.500 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
0 €
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2023 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 600.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 440 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 440 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 390 v.H.
Hodenhagen, 16.03.2023
L.S.
Niemann
Gemeindedirektor
B) Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 10.07. bis 18.07.2023 zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde, Zimmer OG 1, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, öffentlich aus.
Die verkündete Haushaltssatzung kann darüber hinaus auch auf der Internetseite www.hodenhagen.de unter der Politik & Verwaltung/Bekanntmachungen eingesehen werden.
Hodenhagen, 04.07.2023
Gemeinde Hodenhagen
gez. Carsten Niemann
Gemeindedirektor