Bekanntmachungen
Widerspruchsrecht bei Datenübermittlungen aus dem Melderegister - 2023
Schau der Gewässer III. Ordnung am 11.11.2023
Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 22.Änderung des Flächennutzungsplanes
Die öffentliche Bekannmachung können Sie hier einsehen:
Bekanntmachung vom 14.09.2023Planfeststellung Ersatzneubau Allerbrücke zwischen Ahlden und Hodenhagen
B e k a n n t m a c h u n g
Planfeststellung für den Ersatzneubau der Allerbrücke im Zuge der L 191 bei Hodenhagen
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden, Bgm.-Münchmeyer-Straße 10, 27283 Verden, hat für das o. g. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 38 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) sowie dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beim Landkreis Heidekreis, Planfeststellungsbehörde, Harburger Straße 2, 29614 Soltau, beantragt.
Zum 16.05.2017 sind umfassende Änderungen des UVPG in Kraft getreten. Aufgrund der Übergangsvorschrift des § 7 Abs. 2 NUVPG ist das Planfeststellungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung als dessen unselbstständiger Teil nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung 2007 (NUVPG 2007) i. V. m. dem UVPG in der vor dem 16.05.2017 geltenden Fassung (a. F.) zu Ende zu führen.
Für das Vorhaben wurde die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 NUVPG 2007 i. V. m. Nr. 5 der Anlage 1 sowie Anlage 2 NUVPG 2007 festgestellt. Der vorliegende Plan enthält die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens.
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Hodenhagen und Westercelle beansprucht.
Die vorliegenden Planunterlagen enthalten: Merkblatt, Erläuterungsbericht, Übersichtskarte, Übersichtslageplan, Lageplan, Lageplan Behelfsbrücke, Höhenplan, Höhenplan Behelfsbrücke, Entwässerung, Maßnahmenplan, Maßnahmenblätter, Vergleichende Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensationsmaßnahmen, Grunderwerbsplan, Grunderwerbsverzeichnis, Regelungsverzeichnis, Straßenquerschnitt, Ermittlung der Belastungsklasse, Leitungsbestandsplan, Wassertechnische Untersuchung, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzbeitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Unterlage nach § 6 UVPG (a. F.).
Die Planfeststellungsunterlagen liegen in der Zeit vom Mittwoch, 15.03.2023, bis einschließlich Montag, 17.04.2023
im Büro UG 1 im Untergeschoss des Rathauses der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen,
während der nachstehenden Dienststunden
Montag bis Freitag
08:30 Uhr - 12:30 UhrMontag und Dienstag
14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 18:00 Uhrzur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Außerhalb der vorgenannten Zeiten sind auch Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich!
Darüber hinaus können die Planfeststellungsunterlagen im o. a. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite https://uvp.niedersachsen.de/startseite eingesehen werden. Maßgeblich sind jedoch die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a Abs. 1 VwVfG).
Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 UmwRG erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.
Die Äußerungen (Einwendungen und Stellungnahmen) sind bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 17.05.2023, bei der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen oder beim Landkreis Heidekreis, Harburger Straße 2, 29614 Soltau schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Vor dem Beginn der Auslegung eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen.
Nach § 73 Abs. 4 VwVfG bzw. § 9 Abs. 1c UVPG (a. F.) sind mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG).
Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin / Vertreter für die jeweiligen Unterschriftenlisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen unberücksichtigt bleiben.
Die Anhörungsbehörde kann nach § 38 Abs. 5 NStrG auf die Durchführung eines Erörterungstermins verzichten. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die sich rechtzeitig geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch eine Bevollmächtigte/ einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Entschädigungsansprüche, soweit sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden sind, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
Über die Äußerungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an diejenigen, die sich geäußert haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Vom Beginn der Auslegung des Plans treten die Anbaubeschränkungen nach
§ 24 Abs. 4 NStrG und die Veränderungssperre nach § 29 Abs. 1 NStrG in Kraft.
Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen,
- dass die für das Verfahren zuständige Behörde und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde der Landkreis Heidekreis, Planfeststellungsbehörde, Harburger Straße 2, 29614 Soltau, ist,
- dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden wird,
- dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gem. § 9 UVPG (a. F.) umfasst,
- dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 6 UVPG (a. F.) notwendigen Angaben enthalten,
Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird auf das bei Auslegung den Planunterlagen vorangestellte Merkblatt zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren verwiesen. Diesem Merkblatt sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DS-GVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.
Hodenhagen, 09.03.2023
Samtgemeinde Ahlden
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Niemann
Sitzübergang im Rat der Gemeinde Hademstorf
Bekanntmachung über die Fortgeltung von Steuern und Abgaben 2023
Erneute Fristverlängerung für Einwendungen und Stellungnahmen zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Raugerinnes als Ersatz für das Wehr Hademstorf
Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Raugerinnes als Ersatz für das Wehr Hademstorf
Schau der Gewässer III. Ordnung am 12.11.2022
Wahlbekanntmachung am Wahltag 09.10.2022
Wahlbekanntmachung Landtagswahl am 09.10.2022
Erweiterung der Tank + Ratsanlage Allertal und Neubau der Anschlussstelle Allertal - Planfeststellungsbeschluss
Neuwahlen Schiedsämter in der Samtgemeinde Ahlden
SuedLink - Ankündigung Baugrunduntersuchungen
Planfeststellungsverfahren - Erweiterung der Tank + Ratsanlage Allertal und Neubau der Anschlussstelle Allertal
Kommunalwahlen 2021 - Wahlbekanntmachungen
Nachstehend die Bekanntmachungen zu den
Kommunalwahlen 2021 im Bereich der Samtgemeinde Ahlden:
Bekanntmachung der Wahlergebnisse in der Samtgemeinde Ahlden
Wahl zum Samtgemeindebürgermeister
Wahl zum Rat der Samtgemeinde Ahlden
Wahl zum Rat der Gemeinde Flecken Ahlden (Aller)
Wahl zum Rat der Gemeinde Eickeloh
Wahl zum Rat der Gemeinde Grethem
Wahl zum Rat der Gemeinde Hademstorf
Wahl zum Rat der Gemeinde Hodenhagen
Einladung zu Sitzungsterminen der Wahlausschüsse am 14.09.2021
Samtgemeinde Ahlden
Flecken Ahlden (Aller)
Gemeinde Eickeloh
Gemeinde Grethem
Gemeinde Hademstorf
Gemeinde HodenhagenWahlerlass zu den Kommunalwahlen am 12. September 2021
Wahlvorschläge der Parteien und Wählergemeinschaften
Samtgemeinde Ahlden
Flecken Ahlden (Aller)
Gemeinde Eickeloh
Gemeinde Grethem
Gemeinde Hademstorf
Gemeinde HodenhagenEinladung zu Sitzungsterminen der Wahlausschüsse am 27.07.2021
Samtgemeinde Ahlden
Flecken Ahlden (Aller)
Gemeinde Eickeloh
Gemeinde Grethem
Gemeinde Hademstorf
Gemeinde HodenhagenBekanntmachung der Zusammensetzung der Wahlausschüsse
Samtgemeinde Ahlden
Flecken Ahlden (Aller)
Gemeinde Eickeloh
Gemeinde Grethem
Gemeinde Hademstorf
Gemeinde HodenhagenWahlleitungen im Bereich der Samtgemeinde Ahlden
Aufruf für Besetzungsvorschläge zur Bildung der Wahlausschüsse und der Wahlvorstände
Einreichung von Wahlvorschlägen für die Samtgemeinde- und Gemeinderatswahlen
Änderung der Wahlbekanntmachung - Einreichung Wahlvorschläge
Schau der Gewässer III. Ordnung
Widerspruchsrecht bei Datenübermittlung aus dem Melderegister
ng
Bundestagswahl 2021 - Wahlbekanntmachungen
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Für die Kommunalwahlen am 12. September 2021 und 14 Tage später für die Bundestagswahlen am 26. September 2021 werden in den sieben Wahlbezirken der Samtgemeinde Ahlden wieder freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahllokale gesucht.
Wer Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit hat, kann sich bitte im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Zimmer EG 4, Telefon 05164/9707-727, melden. Gern auch per Mail unter samtgemeinde@ahlden.eu.
Bürgerentscheid Heidekreis-Klinikum
Nachstehend die Abstimmungsbekanntmachungen zum Bürgerentscheid Heidekreis-Klinikum:
Auslegung der Jahresabschlüsse 2012 bis 2015
Fortgeltung von Steuer- und Abgabenbescheiden 2021
Bekanntmachung Neuwahl Schöffen
Planfeststellung Ersatzneubau Allerbrücke zwischen Ahlden und Hodenhagen
B e k a n n t m a c h u n g
Planfeststellung für den Ersatzneubau der Allerbrücke im Zuge der L 191 bei Hodenhagen
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden, Bgm.-Münchmeyer-Straße 10, 27283 Verden, hat für das o. g. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 38 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) sowie dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beim Landkreis Heidekreis, Planfeststellungsbehörde, Harburger Straße 2, 29614 Soltau, beantragt.
Zum 16.05.2017 sind umfassende Änderungen des UVPG in Kraft getreten. Aufgrund der Übergangsvorschrift des § 7 Abs. 2 NUVPG ist das Planfeststellungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung als dessen unselbstständiger Teil nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung 2007 (NUVPG 2007) i. V. m. dem UVPG in der vor dem 16.05.2017 geltenden Fassung (a. F.) zu Ende zu führen.
Für das Vorhaben wurde die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 NUVPG 2007 i. V. m. Nr. 5 der Anlage 1 sowie Anlage 2 NUVPG 2007 festgestellt. Der vorliegende Plan enthält die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens.
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Hodenhagen und Westercelle beansprucht.
Die vorliegenden Planunterlagen enthalten: Merkblatt, Erläuterungsbericht, Übersichtskarte, Übersichtslageplan, Lageplan, Lageplan Behelfsbrücke, Höhenplan, Höhenplan Behelfsbrücke, Entwässerung, Maßnahmenplan, Maßnahmenblätter, Vergleichende Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensationsmaßnahmen, Grunderwerbsplan, Grunderwerbsverzeichnis, Regelungsverzeichnis, Straßenquerschnitt, Ermittlung der Belastungsklasse, Leitungsbestandsplan, Wassertechnische Untersuchung, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzbeitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Unterlage nach § 6 UVPG (a. F.).
Die Planfeststellungsunterlagen liegen in der Zeit vom Mittwoch, 15.03.2023, bis einschließlich Montag, 17.04.2023
im Büro UG 1 im Untergeschoss des Rathauses der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen,
während der nachstehenden Dienststunden
Montag bis Freitag
08:30 Uhr - 12:30 UhrMontag und Dienstag
14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 18:00 Uhrzur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Außerhalb der vorgenannten Zeiten sind auch Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich!
Darüber hinaus können die Planfeststellungsunterlagen im o. a. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite https://uvp.niedersachsen.de/startseite eingesehen werden. Maßgeblich sind jedoch die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a Abs. 1 VwVfG).
Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 UmwRG erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.
Die Äußerungen (Einwendungen und Stellungnahmen) sind bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 17.05.2023, bei der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen oder beim Landkreis Heidekreis, Harburger Straße 2, 29614 Soltau schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Vor dem Beginn der Auslegung eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen.
Nach § 73 Abs. 4 VwVfG bzw. § 9 Abs. 1c UVPG (a. F.) sind mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG).
Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin / Vertreter für die jeweiligen Unterschriftenlisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen unberücksichtigt bleiben.
Die Anhörungsbehörde kann nach § 38 Abs. 5 NStrG auf die Durchführung eines Erörterungstermins verzichten. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die sich rechtzeitig geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch eine Bevollmächtigte/ einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Entschädigungsansprüche, soweit sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden sind, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
Über die Äußerungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an diejenigen, die sich geäußert haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Vom Beginn der Auslegung des Plans treten die Anbaubeschränkungen nach
§ 24 Abs. 4 NStrG und die Veränderungssperre nach § 29 Abs. 1 NStrG in Kraft.
Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen,
- dass die für das Verfahren zuständige Behörde und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde der Landkreis Heidekreis, Planfeststellungsbehörde, Harburger Straße 2, 29614 Soltau, ist,
- dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden wird,
- dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gem. § 9 UVPG (a. F.) umfasst,
- dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 6 UVPG (a. F.) notwendigen Angaben enthalten,
Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird auf das bei Auslegung den Planunterlagen vorangestellte Merkblatt zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren verwiesen. Diesem Merkblatt sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DS-GVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.
Hodenhagen, 09.03.2023
Samtgemeinde Ahlden
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Niemann
Sitzübergang im Rat der Gemeinde Hademstorf
Bekanntmachung über die Fortgeltung von Steuern und Abgaben 2023
Erneute Fristverlängerung für Einwendungen und Stellungnahmen zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Raugerinnes als Ersatz für das Wehr Hademstorf
Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Raugerinnes als Ersatz für das Wehr Hademstorf
Schau der Gewässer III. Ordnung am 12.11.2022
Wahlbekanntmachung am Wahltag 09.10.2022
Wahlbekanntmachung Landtagswahl am 09.10.2022
Erweiterung der Tank + Ratsanlage Allertal und Neubau der Anschlussstelle Allertal - Planfeststellungsbeschluss
Neuwahlen Schiedsämter in der Samtgemeinde Ahlden
SuedLink - Ankündigung Baugrunduntersuchungen
Planfeststellungsverfahren - Erweiterung der Tank + Ratsanlage Allertal und Neubau der Anschlussstelle Allertal
Kommunalwahlen 2021 - Wahlbekanntmachungen
Nachstehend die Bekanntmachungen zu den
Kommunalwahlen 2021 im Bereich der Samtgemeinde Ahlden:
Bekanntmachung der Wahlergebnisse in der Samtgemeinde Ahlden
Wahl zum Samtgemeindebürgermeister
Wahl zum Rat der Samtgemeinde Ahlden
Wahl zum Rat der Gemeinde Flecken Ahlden (Aller)
Wahl zum Rat der Gemeinde Eickeloh
Wahl zum Rat der Gemeinde Grethem
Wahl zum Rat der Gemeinde Hademstorf
Wahl zum Rat der Gemeinde Hodenhagen
Einladung zu Sitzungsterminen der Wahlausschüsse am 14.09.2021
Samtgemeinde Ahlden
Flecken Ahlden (Aller)
Gemeinde Eickeloh
Gemeinde Grethem
Gemeinde Hademstorf
Gemeinde HodenhagenWahlerlass zu den Kommunalwahlen am 12. September 2021
Wahlvorschläge der Parteien und Wählergemeinschaften
Samtgemeinde Ahlden
Flecken Ahlden (Aller)
Gemeinde Eickeloh
Gemeinde Grethem
Gemeinde Hademstorf
Gemeinde HodenhagenEinladung zu Sitzungsterminen der Wahlausschüsse am 27.07.2021
Samtgemeinde Ahlden
Flecken Ahlden (Aller)
Gemeinde Eickeloh
Gemeinde Grethem
Gemeinde Hademstorf
Gemeinde HodenhagenBekanntmachung der Zusammensetzung der Wahlausschüsse
Samtgemeinde Ahlden
Flecken Ahlden (Aller)
Gemeinde Eickeloh
Gemeinde Grethem
Gemeinde Hademstorf
Gemeinde HodenhagenWahlleitungen im Bereich der Samtgemeinde Ahlden
Aufruf für Besetzungsvorschläge zur Bildung der Wahlausschüsse und der Wahlvorstände
Einreichung von Wahlvorschlägen für die Samtgemeinde- und Gemeinderatswahlen
Änderung der Wahlbekanntmachung - Einreichung Wahlvorschläge
Schau der Gewässer III. Ordnung
Widerspruchsrecht bei Datenübermittlung aus dem Melderegister
ng
Bundestagswahl 2021 - Wahlbekanntmachungen
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Für die Kommunalwahlen am 12. September 2021 und 14 Tage später für die Bundestagswahlen am 26. September 2021 werden in den sieben Wahlbezirken der Samtgemeinde Ahlden wieder freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahllokale gesucht.
Wer Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit hat, kann sich bitte im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Zimmer EG 4, Telefon 05164/9707-727, melden. Gern auch per Mail unter samtgemeinde@ahlden.eu.
Bürgerentscheid Heidekreis-Klinikum
Nachstehend die Abstimmungsbekanntmachungen zum Bürgerentscheid Heidekreis-Klinikum:
Auslegung der Jahresabschlüsse 2012 bis 2015
Fortgeltung von Steuer- und Abgabenbescheiden 2021
Schau der Gewässer III. Ordnung am 11.11.2023
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der SG Ahlden
nebst Anlage und Dienstanweisungen