
Information über Zuschlagserteilungen gemäß § 19 Abs.2 VOL/A (Ex-Post-Transparenz)
Gemäß der VOL/A müssen diese Informationen bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und bei freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) für die Dauer von 3 Monaten veröffentlicht werden.
Jahr 2025
