
Bebauungsplan Nr. 35
Freizeit- und Serengetipark
Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 35 „Freizeit- und Serengeti-Park“ mit Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 8 „Safaripark“ i.d.F. der 1. Änderung und Nr. 31 „Erweiterung Serengeti-Park“
- Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hodenhagen hat in seiner Sitzung am 07.09.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Freizeit- und Serengeti-Park“ mit Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 8 „Safaripark“ i.d.F. der 1. Änderung und Nr. 31 „Erweiterung Serengeti-Park“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 17.09.2016 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hodenhagen hat anlässlich seiner Sitzung am 14.05.2018 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Freizeit- und Serengeti-Park“ mit Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 8 „Safaripark“ i.d.F. der 1. Änderung und Nr. 31 „Erweiterung Serengeti-Park“, einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes 35 „Freizeit- und Serengeti-Park“ mit Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 8 „Safaripark“ i.d.F. der 1. Änderung und Nr. 31 „Erweiterung Serengeti-Park“ bezieht sich auf die Flächen des Freizeitparkes „Serengeti-Park“ in der Gemeinde Hodenhagen. Das Plangebiet liegt rd. 2 km südöstlich der Ortslage von Hodenhagen und wird von den baulichen Anlagen und Freiflächen des „Serengeti-Parks“ geprägt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 35 „Freizeit- und Serengeti-Park“ mit Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 8 „Safaripark“ i.d.F. der 1. Änderung und Nr. 31 „Erweiterung Serengeti-Park“, ist aus dem folgenden Kartenausschnitt (Grundlage: TK 25, Maßstab 1:25.000, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) ersichtlich.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Freizeit- und Serengeti-Park“ mit Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 8 „Safaripark“ i.d.F. der 1. Änderung und Nr. 31 „Erweiterung Serengeti-Park“ nebst Begründung inkl. Umweltbericht liegt in der Zeit vom
Montag, 29.10.2018 bis einschließlich Mittwoch 28.11.2018
im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden Bahnhofstraße 30, zu jedermanns Einsicht, öffentlich aus.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB findet im gleichen Zeitraum gemeinsam mit der Auslegung statt.
Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Sicherung der bereits bestehenden Nutzungen im Park und eröffnet dem Park eine angemessene Entwicklung im Geltungsbereich der bereits bestehenden Bebauungspläne.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
- Schalltechnisches Fachgutachten, mit Vorgaben zu einer emissionsseitigen Kontingentierung
des Plangebietes,
- artenschutzrechtliches Fachgutachten zu den Waldbeständen, das überwiegend keine
erhebliche Beeinträchtigung dieses Belangs erkennt, in dessen Folge aber vorbeugende CEF-
Maßnahmen („Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität von
Fortpflanzungs-und Ruhestätten“) für einzelne Vogelarten festgesetzt werden.
Im Umweltbericht wurde neben einer Bestandsaufnahme und einer Prognose des Umweltzustandes der notwendige Kompensationsbedarf aufgrund des Eingriffs in Natur und Landschaft ermittelt. Es sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Maßnahmen nach Naturschutzrecht im Wert von 7.342 Wertpunkten gemäß Modell des Nds.
Städtetages
- Ersatzflächen mit dem Faktor 1:1 der „Poolflächen“ des ehem. Anlageplans 1 von 19.780 m²
- Maßnahmen zur Ersatzaufforstung / waldbauliche Maßnahmen, insgesamt auf 66.000 m² (6,6 ha)
- CEF-Maßnahmen für Fledermäuse und Rauchschwalben.
Die umwelterheblichen Stellungnahmen des Landkreises Heidekreis, des Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU), des Beratungsforstamtes Sellhorn, des niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Betriebsstelle Verden, der Gemeinde Hademstorf, der Stadt Walsrode und des Dachverbandes Aller-Böhme für den Deichverband Hodenhagen zum Vorentwurf liegen mit aus.
Jeder Interessierte kann die Unterlagen einsehen, über Ihren Inhalt Auskunft bekommen und die Planung erörtern. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hodenhagen, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, vorgebracht werden.
Öffnungszeiten Gemeinde Hodenhagen (Samtgemeinde Ahlden):
Montag bis Freitag 08.30 bis 12.30 Uhr
Montag und Dienstag 14.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr
und darüber hinaus nach vorheriger Terminvereinbarung in den Dienstzeiten von
Montag bis Freitag 07.30 Uhr – 08.30 Uhr
Gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung sowie die Unterlagen für die öffentliche Auslegung auch im Internet zur Verfügung stehen unter http://www.hodenhagen.eu, Rubrik Politik & Verwaltung/Bekanntmachungen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 35 „Freizeit- und Serengeti-Park“ mit Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 8 „Safaripark“ i.d.F. der 1. Änderung und Nr. 31 „Erweiterung Serengeti-Park“ unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hodenhagen, den 18.10.2018
Gemeinde Hodenhagen
Der Gemeindedirektor
gez. Niemann