Wahlhelferinnen und Wahlhelfer GESUCHT
Zur Durchführung einer jeden Wahl werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.
Keine Stadt oder Gemeinde kann dies allein bewerkstelligen. Daher ist auch die Samtgemeinde Ahlden auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Wer kann Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer werden?
Alle Personen, die für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sind. Hiervon ausgenommen sind Personen, die selbst bei der jeweiligen Wahl antreten, die Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen sowie die Mitglieder des Wahlausschusses sowie deren Vertretungen.
Wie ist der Tagesablauf und was sind die Aufgaben einer Wahlhelferin bzw. eines Wahlhelfers?
Am Tag der Wahl ist das Wahllokal von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet, in dieser Zeit prüfen die Wahlvorstände die Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler, geben die Stimmzettel aus und notieren die Teilnahme an der Wahl im Wählerverzeichnis.
Damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nicht den ganzen Tag im Wahllokal arbeiten müssen, brauchen während dieser Zeit nicht alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. In der Regel wird daher in zwei Schichten gearbeitet, eine am Vormittag, die andere am Nachmittag. Eine Schicht am Wahltag dauert etwa fünf Stunden. Die Einsatzzeiten werden dabei eigenverantwortlich untereinander abgesprochen.
Mit der Auszählung der Stimmen wird um 18:00 Uhr direkt im Wahllokal begonnen, daran müssen wieder alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer teilnehmen.
Ihre Tätigkeit endet, wenn alle Stimmen ausgezählt sind, das Wahlergebnis in Ihrem Wahllokal festgestellt wurde und alle Abschlussarbeiten erledigt sind. Ein konkreter Zeitpunkt kann hierbei nicht genannt werden, da dies unter anderem von der Art der Wahl und der Wahlbeteiligung abhängt.
Werden die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für ihre Hilfe bezahlt?
Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Wahlhelfer wird am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- Euro bar ausgezahlt.
Wo kann ich mich melden?
Melden Sie sich gern per E-Mail unter wahlen@ahlden.eu oder telefonisch unter 05164-9707-726.
